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Renten-Tricks sehr teuer

Rentenbeitragssätze in verschiedenen SzenarienAm Freitag will die Bundesregierung ein Verbot von Rentenkürzungen durchsetzen. ÖkonomenBlog-Autor und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen hatte dies bereits als Verstoß gegen den Gleichbehand- lungsgrundsatz kritisiert. Nun hat er die Kosten berechnet: Das Tricksen an der Rentenformel kostet Milliarden – und belastet Beitrags- und Steuerzahler. Auf den ersten Blick ist es doch eine feine Sache: Wenn es der Wirtschaft schlecht geht, sollen nicht auch noch die Rentenempfänger darunter leiden. Aber bereits auf den zweiten Blick geht diese Rechnung nicht auf. Wenn die Menschen auf Grund der Wirtschaftskrise in diesem Jahr weniger Einkommen erwirtschaften, kann man die Rentenempfänger nicht gänzlich schonen. Es sei denn, man nimmt gigantische Kosten in kauf – und stellt diese den Erwerbstätigen zusätzlich in Rechnung. Das Rentenkürzungs-Verbot, das der Bundestag am Freitag beschließen soll, wird voraussichtlich 46 Milliarden Euro kosten. So wird die Kostenlawine, die auf Steuer- und Beitragszahler zurollt, immer größer. Bereits durch das Aussetzen der „Riestertreppe“ in 2008 und 2009 sowie durch das Aussetzen von Rentendämpfungen in 2005 und 2006 entstehen Mehrausgaben von 27 Milliarden Euro. Die drei Renten-Tricks kosten zusammen 73 Milliarden Euro. Bis ins Jahr 2021 (im Falle eines pessimistischeren Wirtschaftsszenarios sogar bis zum Jahr 2027) müsste diese Kostenlawine bei Verabschiedung des Rentenkürzungsgesetzes abgebaut werden. Bis dahin können mögliche Rentensteigerungen nur deutlich gedämpft bei den Rentnern ankommen. Aber auch die Beitragszahler werden nicht ungeschoren davon kommen. Denn bereits im nächsten Jahr wird die Mindestrücklage der Rentenversicherung ihre Untergrenze unterschreiten. Dann wird es zwangsläufig zu einer Anhebung der Beitragssätze kommen. Bereits im nächsten Jahr rechne ich mit einem Fehlbetrag, der zu einer Erhöhung des Beitragssatzes von 19,9 auf 20,2 Prozent führt. Im Jahr 2011 wird sogar eine Erhöhung auf 21,1 Prozent notwendig sein. Im ÖkonomenBlog hatte ich bereits am 5. Mai geschrieben: „Dieses Gesetzesvorhaben ist aus rentensystematischer Sicht schlichter Unfug und zugleich eine eklatante Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. (…) Die Zeche wird immer gezahlt nur meistens von den anderen! Sollte die große Koalition aufgrund des herrschenden Wahlkampfes ein Gesetz zur Garantie von Nominalrenten auf den Weg bringen und zugleich die notwendigen Beitragserhöhungen auf später verschieben, so sind die intergenerativen Umverteilungen eindeutig: Bezahlen wird die Zeche der zukünftige Beitragszahler – und damit verhalten wir uns wieder einmal als Zechpreller zu Lasten unserer Kinder und Enkel!“ Angesichts der nun konkret errechneten Folgekosten, kann ich diese Aussagen nur nochmals eindringlich unterstreichen.

Rentenbeitragssätze in verschiedenen SzenarienAm Freitag will die Bundesregierung ein Verbot von Rentenkürzungen durchsetzen. ÖkonomenBlog-Autor und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen hatte dies bereits als Verstoß gegen den Gleichbehand- lungsgrundsatz kritisiert. Nun hat er die Kosten berechnet: Das Tricksen an der Rentenformel kostet Milliarden – und belastet Beitrags- und Steuerzahler.

Auf den ersten Blick ist es doch eine feine Sache: Wenn es der Wirtschaft schlecht geht, sollen nicht auch noch die Rentenempfänger darunter leiden. Aber bereits auf den zweiten Blick geht diese Rechnung nicht auf. Wenn die Menschen auf Grund der Wirtschaftskrise in diesem Jahr weniger Einkommen erwirtschaften, kann man die Rentenempfänger nicht gänzlich schonen. Es sei denn, man nimmt gigantische Kosten in kauf – und stellt diese den Erwerbstätigen zusätzlich in Rechnung.

Das Rentenkürzungs-Verbot, das der Bundestag am Freitag beschließen soll, wird voraussichtlich 46 Milliarden Euro kosten. So wird die Kostenlawine, die auf Steuer- und Beitragszahler zurollt, immer größer. Bereits durch das Aussetzen der „Riestertreppe“ in 2008 und 2009 sowie durch das Aussetzen von Rentendämpfungen in 2005 und 2006 entstehen Mehrausgaben von 27 Milliarden Euro. Die drei Renten-Tricks kosten zusammen 73 Milliarden Euro.

Bis ins Jahr 2021 (im Falle eines pessimistischeren Wirtschaftsszenarios sogar bis zum Jahr 2027) müsste diese Kostenlawine bei Verabschiedung des Rentenkürzungsgesetzes abgebaut werden. Bis dahin können mögliche Rentensteigerungen nur deutlich gedämpft bei den Rentnern ankommen. Aber auch die Beitragszahler werden nicht ungeschoren davon kommen. Denn bereits im nächsten Jahr wird die Mindestrücklage der Rentenversicherung ihre Untergrenze unterschreiten. Dann wird es zwangsläufig zu einer Anhebung der Beitragssätze kommen. Bereits im nächsten Jahr rechne ich mit einem Fehlbetrag, der zu einer Erhöhung des Beitragssatzes von 19,9 auf 20,2 Prozent führt. Im Jahr 2011 wird sogar eine Erhöhung auf 21,1 Prozent notwendig sein.

Im ÖkonomenBlog hatte ich bereits am 5. Mai geschrieben: „Dieses Gesetzesvorhaben ist aus rentensystematischer Sicht schlichter Unfug und zugleich eine eklatante Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. (…) Die Zeche wird immer gezahlt nur meistens von den anderen! Sollte die große Koalition aufgrund des herrschenden Wahlkampfes ein Gesetz zur Garantie von Nominalrenten auf den Weg bringen und zugleich die notwendigen Beitragserhöhungen auf später verschieben, so sind die intergenerativen Umverteilungen eindeutig: Bezahlen wird die Zeche der zukünftige Beitragszahler – und damit verhalten wir uns wieder einmal als Zechpreller zu Lasten unserer Kinder und Enkel!“ Angesichts der nun konkret errechneten Folgekosten, kann ich diese Aussagen nur nochmals eindringlich unterstreichen.