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Eine neue Scala-Mobile?

Seit neun Monaten gibt es den Mindestlohn - und schon hofft die Arbeitsministerin auf eine Anhebung. Doch damit könnte ein Kreislaufprozess in der Lohnfindung ausgelöst werden, der nicht ohne Folgen für die Wirtschaft bliebe.

In diesen Tagen wird Bilanz über ein halbes Jahr Mindestlohnpraxis gezogen – mit den erwarteten positiven und negativen Bewertungen. Und Frau Ministerin Nahles (FAZ vom 17.09.2015, S.19) gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die zuständige Mindestlohn-Kommission bis zur Mitte des nächsten Jahres eine Erhöhung des bis Ende 2016 gültigen Betrages von 8,50 vorschlägt, der dann für wiederum zwei Jahre bis Ende 2018 gelten wird.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe und der allgemeinen Erwartung wird sich die Kommission an der durchschnittlichen Tariflohnentwicklung orientieren (vgl. ebenda). Diese beträgt zurzeit rund 3 Prozent jährlich, für den zweijährigen Anpassungszeitraum also 6,1%. Demnach würde sich der Mindestlohn ab 1.1.2017 auf gut 9 € belaufen. Das wäre auch ein schönes Signal für die Bundestagswahl im September des gleichen Jahres.

Damit hat die Geschichte aber noch kein Ende gefunden. Mit der Mitte 2016 feststehenden Erhöhung des Mindestlohnes ab 1.1.2017 ist die Untergrenze für die folgende Entwicklung der Tariflöhne gesetzt. Keine Gewerkschaft wird mit einem Abschluss zufrieden sein, der unterhalb der Anpassung des Mindestlohnes, also unter 3 % jährlich, liegt. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite argumentieren wird, dass diese Erhöhung ja nur ein Nachholen früherer Tarifbewegungen sein soll. Auch die Gewerkschaftsbewegung insgesamt wird nicht akzeptieren, dass der Mindestlohn die Tariflöhne von unten her aufrollt.

Da die Tariflöhne je nach Branchensituation oberhalb der Mindestlohnanpassung streuen werden, ist zu erwarten, dass die durchschnittliche Tarifentwicklung oberhalb der Mindestlohnerhöhung endet. Das setzt wiederum den Maßstab für die nächste Mindestlohnsteigerung ab 1.1.2019. So entsteht ein sich selbstverstärkender Kreislaufprozess bei der Lohnfindung.

Dieses Aufschaukeln von Mindestlohn- und Tariflohnentwicklung ließe sich nur vermeiden, wenn die Aufstockung des Mindestlohnes sich künftig an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht an den Tariflöhnen orientiert. Das würde sich auch besser mit dem Ursprungsgedanken des Mindestlohnes, nämlich der Sicherstellung einer existenzsichernden Entlohnung vertragen.