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Der Wettbewerb im Lebensmittelsektor ist in Gefahr

Mit einer Ministererlaubnis hat Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel den Weg für die umstrittene Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch die Handelskette Edeka freigemacht. Doch das bleibt nicht ohne Risiken.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat angekündigt, durch eine Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser`s Tengelmann durch Edeka zu gestatten.

Dabei hatten zuvor Kartellrechtsexperten vor den negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel durch die Übernahme gewarnt. Das Bundeskartellamt hat die Fusion abgelehnt und dabei auf die drohende erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in NRW verwiesen. Auch die Monopolkommission hat in ihrem Sondergutachten im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens für den Fall einer Übernahme gravierende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt, die nicht durch die Gemeinwohlvorteile des Vorhabens aufgewogen werden würden.

Sigmar Gabriel setzt sich mit seiner Entscheidung nun über diese Warnungen hinweg. Er ist der Ansicht, dass bei dem Übernahmevorhaben die Sicherung der 16.000 Arbeitsplätze die Wettbewerbsbeschränkungen überwiegen würden. Nach seinem Willen soll Edeka alle 450 Kaiser`s Tengelmann Filialen übernehmen dürfen. Im Gegenzug muss Edeka durch den Abschluss von Tarifverträgen die insgesamt rund 16.000 Arbeitsplätze sichern – jedenfalls für sieben Jahre.

Die Sicherung der Arbeitsplätze ist wichtig. Andererseits standen und stehen hierzu auch andere Unternehmen bereit. Außerdem bleibt bei der angekündigten Ministererlaubnis die Frage offen, was passiert, wenn die von Herrn Gabriel aufgestellten Bedingungen zunächst erfüllt werden, die geforderten Tarifverträge aber zum Beispiel wieder gekündigt werden. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu, dass die Fusion dann rückabgewickelt werden könnte. Eine Maßnahme, deren Folgen kaum abzusehen sind.

Die regionale Konzentration und der Wettbewerbsdruck im Lebensmitteleinzelhandel sind in sieben Jahren noch größer als heute und die Verbraucher und die anderen Marktteilnehmer wären die Leidtragenden. Die Verbraucher müssten Preiserhöhungen fürchten, die Lieferanten müssten aufgrund der dann noch stärkeren Nachfragemacht von Edeka schlechtere Lieferbedingungen in Kauf nehmen.

Diese Bedenken hat der Bundeswirtschaftsminister bei seiner Prüfung offenbar völlig unberücksichtigt gelassen. Ob er bei seiner Entscheidung noch im Rahmen des ihm durch das Gesetz eröffneten Beurteilungsspielraums gehandelt hat, wird wohl in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. Doch auch politisch zieht das Verfahren Handlungsbedarf nach sich. Wir müssen darüber nachdenken, ob und, wenn ja wie, hier die gesetzlichen Vorgaben für das Ministererlaubnisverfahren, wie zum Beispiel der Beurteilungsspielraum des Ministers, eingeschränkt werden können. Im Hinblick auf die anstehende 9. GWB-Novelle wäre jetzt der richtige Zeitpunkt dafür.

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