Soziales

Krankenkassenbeiträge steigen und erhöhen die Gesamtbelastung der Steuerzahler

Im Nachgang seines Beitrags zu den gesetzlichen Krankenkassen haben Markus Hessler zahlreiche Rückmeldungen erreicht. Diese nimmt er zum Anlass, das Thema vertiefend zu betrachten.

Es wurde darauf verwiesen, dass es aus volkswirtschaftlicher Sicht und für den Arbeitnehmer irrelevant sei, ob der Krankenkassenbeitrag vor oder nach Berechnung des Bruttolohns abgezogen wird. Hier ist eine Klarstellung notwendig: Kurzfristig ergibt sich für den Arbeitnehmer ein kleiner Unterschied, der aber spätestens bei der nächsten Gehaltsrunde wieder nivelliert wird. Ausführlicher wurde der Zusammenhang zum Beispiel hier erklärt. Volkswirtschaftlich betrachtet ist es ebenfalls irrelevant, wo der Abzug stattfindet.

Die wahren Probleme wieder zu einer Gleichverteilung der Krankenkassenbeiträge zurückzukehren, liegen in dem abnehmenden Anreiz, die Krankenkasse aufgrund von Beitragsunterschieden zu wechseln, der geringeren Transparenz der tatsächlich entstehenden Kosten für die Krankenversicherung und dem generellen Problem der Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen.

Der abnehmende Anreiz zum Krankenkassenwechsel begründet sich dadurch, dass er Einspareffekt durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse erstmal geringer ist. Nehmen wir an, eine Versicherte (Bruttolohn 3000 Euro) wechselt von der Techniker Krankenkasse (Zusatzbeitrag 1,0 Prozent) zu der hkk (Zusatzbeitrag 0,59 Prozent) würde die Ersparnis derzeit zunächst 12,30 Euro pro Monat betragen. Bei Rückkehr zum paritätischen System betrüge die Ersparnis nur die Hälfte.

Faktisch ist aber die Ersparnis schon jetzt geringer, da im Gegenzug die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer steigen. Dadurch würde die Ersparnis in unserem Beispiel auf 7,91 Euro im Monat sinken. Im paritätischen System wäre es natürlich wieder weniger. Da wird sich manche Versicherte fragen, ob sich der Wechsel überhaupt noch lohnt.

Die geringere Transparenz liegt darin begründet, dass ohnehin nur ein Teil der Gesundheitskosten auf der Lohnabrechnung sichtbar wird. Die Zuschüsse aus dem allgemeinen Steueraufkommen und die Arbeitgeberbeiträge werden nicht direkt sichtbar.

An dem Grundproblem ständig steigender Gesundheitskosten kann die Diskussion um die Bezahlung ohnehin nichts ändern. Um aber die Anreize zum Wechsel und die Transparenz wieder zu erhöhen würde es sich anbieten, einen alten Vorschlag wieder aufzugreifen: Warum sollten die Krankenkassenbeiträge nicht komplett aus dem (dann höheren) Bruttolohn bezahlt werden? Der Arbeitgeber würde die gesparten Krankenkassenbeiträge als Bruttolohn an den Arbeitnehmer überweisen.

Zunächst würden die Krankenkassenkosten dadurch für den Arbeitnehmer transparenter und außerdem würden unterschiedliche Krankenkassenbeiträge mittelfristig die potenzielle Ersparnis durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse und damit die Anreize zu einem solchen Wechsel erhöhen.

Steigende Gesundheitskosten sorgen zusätzlich für eine weitere Steigerung der Steuer- und Abgabenlast der Bürger. Je nach Beispielrechnung unterscheidet sich die Steuer- und Abgabenlast. Schon in den herkömmlichen Vergleichen, bei denen direkte Steuern und Abgaben Berücksichtigung finden, gehört Deutschland immer zur Spitzengruppe. Berücksichtigt man jedoch weitere indirekte Steuern und Abgaben – wie Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern auf Benzin, Strom etc., die stetig steigenden Abgaben für die Energiewende, Kommunalabgaben usw. – dürfte Deutschland weltweit Spitze sein. Bei den drei Beispielhaushalten, für die das Deutsche Steuerzahlerinstitut die Steuer- und Abgabenlast berechnet liegt die Belastung der Bruttolöhne zwischen 48,6 und 62,3 Prozent.

Eine Reduktion der Gesundheitskosten, für die die Monopolkommission einkommensunabhängige Krankenkassenbeiträge mit steuerfinanziertem Sozialausgleich sowie ein Selbstbeteiligungsmodell vorgeschlagen hat, würde somit direkt auf eine Reduktion der extrem hohen Steuer- und Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger einzahlen.

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