Fast 30 Prozent der 425 Urteile, die zwischen 2000 und 2008 gegen die fünf größten EU-Nationen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das vereinigte Königreich gesprochen wurden, bestrafen Verstöße gegen Regeln der EU-Binnenmarktes. Dies zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Das ist besonders fatal, wenn man bedenkt, dass diese Nationen rund 70 Prozent des europäischen BIPs ausmachen.
Die häufigsten Vergehen der großen Länder waren Verstöße gegen den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr, sowie das Recht der EU-Bürger, in jedem Mitgliedsstaat zu wohnen, zu arbeiten und Gleichbehandlung zu erfahren. Als besonders sensibel hat sich das öffentliche Auftragswesen erwiesen. Ausschreibungen und Vergabeverfahren der öffentlichen Hand müssen transparent sein, um Wettbewerber gleich ihrer nationalen Herkunft gleiche Chancen zu gewähren und für Preis-Effizienz zu sorgen. Protektionistische Maßnahmen haben hier oft zum Ziel, bestimmte Regionen und/oder Unternehmen in besonderem Maße zu fördern. Von Januar 2000 bis Juni 2008 wurden über 180 Verfahren wegen derartigen Vertragsverletzungen eingeleitet.
In Krisenzeiten und angesichts hoher Arbeitslosenquoten verstärken sich regelmäßig die Anreize der Politik, den Binnenmarkt, ein zartes Pflänzchen der freien Marktwirtschaft in Europa, zugunsten von Partikularinteressen zu untergraben. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die großen Wirtschaftsnationen mit gutem Beispiel vorangehen und die Erkenntnisse Adam Smith's hochgehalten werden.