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Mutige Bayern: Warum die Klage gegen VW richtig ist

Als erstes Bundesland will Bayern den VW Konzern wegen der Abgasaffäre auf Schadensersatz verklagen und so den Pensionsfonds seiner Staatsdiener vor Verlusten bewahren. Das ist mutig und zeigt in welches Dilemma Länder geraten können, wenn sie sich als Unternehmer betätigen.

Wegen des Dieselskandals verklagt Bayern den Autoriesen Volkswagen. Dabei geht es um den Schaden, der dem bayerischen Pensionsfonds durch Kursverluste der Volkswagenaktie entstanden ist. Konkret geht es um 700.000 Euro.

Die Klage Bayerns ist richtig und bemerkenswert zugleich: Der Freistaat befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen politischer Rücksichtnahme und Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern des Pensionsfonds. Die Entscheidung fiel zu Gunsten der wirtschaftlichen Rationalität aus. Niedersachsen selbst schreckt als größter Aktionär nach den Porsche/Piech-Familien vor einer Klage zurück, obwohl der finanzielle Schaden für das VW-Heimatland deutlich größer ausfallen dürfte als für den bayerischen Pensionsfonds. Bayern hat den Mut, den Niedersachsen vermissen lässt. Der Grund liegt auf der Hand: Das Land Niedersachsen ist zu 20 Prozent am VW-Konzern beteiligt und Ministerpräsident Weil und sein Finanzminister sitzen im Aufsichtsrat des Unternehmens.

Das Beispiel Niedersachsen zeigt deutlich: Weder Bund noch Bundesland sollten sich unternehmerisch betätigen. Unternehmertum ist keine Staatsaufgabe! Unternehmen verfolgen langfristige Ziele, Politiker denken bis zur nächsten Wahl.

Dies sollte uns auch für andere Dinge eine Lehre sein – erst recht, wenn es um Altersvorsorge geht. Geht es nach den Vorstellungen dreier hessischen Landesminister, soll nach norwegischem Vorbild ein staatlicher Rentenfonds, die sogenannte Deutschland-Rente, die private Altersvorsorge in Deutschland ergänzen und so der drohenden Rentenlücke entgegensteuern: sicher, kostengünstig, renditenstark, mit staatlichem Prüfsiegel. Doch wer garantiert, dass der Fonds im ausschließlichen Interesse der Anleger und nicht nach politischen Interessen Aktien und Anleihen heimischer Unternehmen kauft? Und  klagt der Staat gegen deutsche Vorzeigeunternehmen, wenn es, wie im aktuellen Fall, zu Betrügereien kommt?

Bayern hat im Interesse der Anteilseigner gehandelt. Nur spekulieren lässt sich darüber, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn es um ein bayerisches Unternehmen ginge. Die Sozialen Marktwirtschaft vermeidet Interessenkonflikte, weil der Staat sich nicht als Unternehmer betätigt. Nur so kann er seine zentrale Aufgabe als Regelsetzer und Wettbewerbshüter überhaupt wahrnehmen.

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