Sicher ist, dass Kurzarbeit für die Unternehmen nicht kostenlos ist, selbst dann nicht, wenn der Arbeitsausfall 100% beträgt und die Bundesagentur für Arbeit spätestens ab dem siebten Kalendermonat auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung übernimmt. Zwar werden für die ausgefallen Stunden keine Löhne bezahlt, aber es bleiben die so genannten Remanenzkosten. Diese machen im Durchschnitt zwischen einem Viertel und einem Drittel der gesamten Personalkosten aus, je nachdem, ob die Bundesagentur die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung übernimmt oder nicht. Sie resultieren unter anderem aus dem Urlaubsanspruch von Kurzarbeitern und weiteren Personalkosten. Hinzu kommen die Kosten für die Unterhaltung von ungenutzten Betriebsgebäuden und Anlagen. Insgesamt dürften diese Kosten dafür sorgen, dass sich eine übertriebene Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld in Grenzen hält. Zwar ist es für Unternehmen seit neuestem möglich, Kurzarbeitergeld bis zu zwei Jahre in Anspruch zu nehmen, doch es ist kaum zu erwarten, dass dieser Zeitraum ausgeschöpft wird, wenn sich die Auftragslage eines Unternehmens dauerhaft verschlechtert.
Auch die Gefahr von betrügerischem Missbrauch ist eher gering. Dafür gibt es einfach zu viele Mitwisser. Eine Unternehmensleitung kann sich nicht darauf verlassen, dass die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz sämtliche Mitwisser zum Schweigen veranlasst. Schon ein aufrechter Mitarbeiter genügt, um Missbrauch ans Tageslicht zu bringen. Manchmal kann das Motiv aber auch einfach die späte Rache für miese Behandlung durch den Chef sein.
Inwieweit Kurzarbeit struklturelle Anpassungen der Unternehmen verzögert, bleibt abzuwarten. Bis zum Ausbruch der Krise war es der deutschen Exportindustrie jedenfalls hervorragend gelungen, sich dem internationalen Wettbewerbsdruck zu stellen. Es ist zumindest schwer vorstellbar, wieso die Bereitschaft dazu nun ausgerechnet in der Krise nachlassen sollte, Kurzarbeit hin oder her.
Eines allerdings bleibt ein Rätsel: Trotz großzügigster Förderkonditionen durch die BA sind bislang nur wenige Unternehmen bereit, die Krise für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Durch Weiterbildung im Rahmen von Kurzarbeit können die Betriebe nicht nur Kosten einsparen, sondern auch einen wirksamen Beitrag zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit leisten. Daraus dürfte nach Überwindung der Krise ein veritabler Wettbewerbsvorteil erwachsen. Es wäre sehr schade, wenn diese Chance nun vertan würde.