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Paradigmenwechsel oder Nebelkerze? – Rentenpolitischer Streit ist programmiert

Die große Koalition hat sich auf neue Leitplanken für die Rente verständigt. Für die Beitragszahler der Zukunft könnte das teuer werden. Die SPD geht von Milliardensummen aus.

Noch ist ein Koalitionsvertrag nicht in trockenen Tüchern, da melden die Medien, dass sich Union und SPD auf Leitplanken in der Rentenpolitik geeinigt haben. Demnach soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Das klingt nach einer Neuausrichtung der Rentenpolitik, sieht der Gesetzgeber doch bislang vor, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2020 sogar bis auf 46 Prozent sinken darf und danach bis zum Jahr 2030 weiter auf bis zu 43 Prozent.

Tatsächlich geben die „neuen“ Leitplanken aber kaum mehr wieder als den Sachstand des aktuellen Rentenversicherungsberichts. Denn das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechnete im vergangenen November ohnehin damit, dass das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2024 bei 48 Prozent oder knapp darüber liegen wird. Auch für das Jahr 2025 wird mit 47,4 Prozent noch ein Wert erwartet, der in den Bereich statistischer Unschärfe fällt. Allein das Risiko wäre hoch, denn es handelt sich dabei um eine Projektion, die auf Annahmen beruht. Schon mit einer etwas schwächeren Beschäftigungs- und Lohnentwicklung drohen milliardenschwere Finanzierungslücken.

Die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Rentenkasse werden aber erst nach 2025 deutlich sichtbar. Das legen ebenfalls die Daten aus dem BMAS nahe: Das Versorgungsniveau soll laut Rentenversicherungsbericht dann bis zum Jahr 2030 auf 45 Prozent sinken.

Ein vergleichbares Bild ergibt sich mit Blick auf die „neue“ Begrenzung des Beitragssatzes. Laut geltendem Recht ist der Anstieg auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und danach bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent gedeckelt. Zusammen mit dem Absinken des Sicherungsniveaus werden die Lasten des demografischen Wandels sowohl auf die Beitragszahler als auch auf die Ruheständler verteilt.

Wenn die Obergrenze von 20 Prozent nun sogar bis zum Jahr 2025 gelten soll, ist damit nicht etwa eine Entlastung der Beitragszahler verbunden. Denn auch hier ging das BMAS im letzten Herbst noch davon aus, dass der Beitragssatz erst im Jahr 2025 die 20-Prozent-Marke überschreiten wird. Kritisch wird es danach, denn für das Jahr 2030 schlägt nach den vorliegenden Projektionen bereits ein Satz von 21,6 Prozent zu Buche. Und sollte dann immer noch ein Sicherungsniveau von 48 Prozent angestrebt werden, müsste der Beitragssatz wohl um weitere zwei Punkte höher liegen.

Ist die Rentenpolitik denn wenigstens für die nächsten vier Jahr auf der politisch „sicheren Seite“? Wohl kaum, denn Streit droht bei der Frage, ob die „neuen“ Leitplanken den Status quo lediglich ergänzen. Dann würden die derzeitigen Haltelinien weiterhin bis 2030 gelten, und es bliebe zumindest Zeit, über notwendige Weichenstellungen zu diskutieren. Oder sollen die bisherigen Ober- und Untergrenzen damit entfallen? Dann hätte eine neue Bundesregierung schon bald darüber zu entscheiden, wie das Alterssicherungssystem für die Zeit nach 2025 zu ordnen ist.

Zu einem steigenden Handlungsdruck tragen in jedem Fall die Ausweitung der Mütterrente sowie die geplante Grundrente für langjährige Geringverdiener bei. Noch ist nicht klar, wie hoch die Kosten dieser zusätzlichen Leistungen ausfallen. Doch offenbar schließen Union und SPD höhere Steuerzuschüsse aus. Woher sollen dann aber die notwendigen Mittel kommen?

Eine probate Lösung wäre es, die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten als bislang. Damit könnte der demografisch bedingte Anstieg der Rentnerzahlen beziehungsweise der entsprechende Rückgang auf Seiten der Beitragszahler verzögert werden. Eine Diskussion über die Regelaltersgrenze wurde allerdings schon im Wahlkampf kategorisch ausgeschlossen. Dabei fungiert gerade die Regelaltersgrenze als Scharnier, über das ein Ausgleich zwischen einer drohenden Überforderung junger Beitragszahler und einem akzeptablen Versorgungsniveau realisiert werden kann.

Stattdessen bleibt am Ende nur eine Finanzierung zusätzlicher Leistungsversprechen über höhere Beitragssätze. Die Obergrenze lässt sich formal nämlich auch dann einhalten, wenn der Spielraum zwischen den derzeit fälligen 18,6 Prozent und der Obergrenze von 20 Prozent schon früher ausgeschöpft wird als bislang erwartet. Damit würden aber die Beschäftigungs- und Einkommenschancen junger Menschen zusätzlich belastet, die ohnehin im demografischen Wandel besonders gefordert sind.

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