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Schön verpacktes Arbeitsrecht

Das Arbeits- und Sozialrecht kennt zahlreiche Schwellenwerte. Oft reicht die Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters – und schon sind viele zusätzliche Vorschriften zu beachten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln veranschaulicht die Hürden, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl gegenübersehen.Ob die Forderungen in jüngsten Tarifverhandlungen nach 10 Prozent mehr Gehalt im Bahnsektor und 8 Prozent mehr in der Metallindustrie sowie deren Verhandlungsergebnis von 4,2 Prozent in der Metallbranche zu einer langfristigen Beschäftigungssicherung beitragen, ist mindestens ungewiss. Immerhin haben die Unternehmen in Deutschland nicht nur mit überhöhten Arbeitskosten zu kämpfen, sondern außerdem mit einem international einmaligen Arbeits- und Sozialrecht. Keine Frage: Jede Sonderregelung ist jeweils gut gemeint und schön verpackt. Doch gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten werden aus schützenden Maßnahmen für Arbeitnehmer erschwerende Einstiegshürden für den Arbeitsmarkt. Die Schutzwirkung konterkariert sich spätestens, wenn sich Arbeitnehmer dank möglicher Unternehmensschließungen oder Entlassungen vor der Tür neben den übrigen Arbeitswilligen wiederfinden. In diesem Moment zeigt sich, dass das Arbeitsrecht zwar Privilegien derzeitiger Arbeitsplatzinhaber bedingt zu schützen vermag, Arbeitssuchende jedoch diskriminiert, ihnen den Wiedereinstieg erschwert, Neueinstellungen, Unternehmensneugründungen und Investitionen ausländischer Unternehmen gar verhindert. Es sind vor allem die Unternehmer mit bis zu 100 Mitarbeitern, die sich mit einem zusätzlichen Arbeitsplatz weiteren Regelungen unterwerfen müssen. Versuchen Sie doch bitte einem englischen, amerikanischen oder chinesischen Investor deutsches Arbeitsrecht und seine Schwellenwerte zu vermitteln - und Sie stehen vor einer unüberwindbaren Verständnisschwelle. Sofern sie das deutsche Arbeitsrecht denn letztendlich verstehen, werden die potentiellen Investoren sich vermutlich kurzerhand in die Slowakei, nach Estland oder Rumänien absetzen.
Bildnachweis: Quelle BDA, IW-Zusammenstellung. Das Arbeits- und Sozialrecht kennt zahlreiche Schwellenwerte. Oft reicht die Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters – und schon sind viele zusätzliche Vorschriften zu beachten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln veranschaulicht die Hürden, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl gegenübersehen.

Das Arbeits- und Sozialrecht kennt zahlreiche Schwellenwerte. Oft reicht die Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters – und schon sind viele zusätzliche Vorschriften zu beachten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln veranschaulicht die Hürden, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl gegenübersehen.Ob die Forderungen in jüngsten Tarifverhandlungen nach 10 Prozent mehr Gehalt im Bahnsektor und 8 Prozent mehr in der Metallindustrie sowie deren Verhandlungsergebnis von 4,2 Prozent in der Metallbranche zu einer langfristigen Beschäftigungssicherung beitragen, ist mindestens ungewiss. Immerhin haben die Unternehmen in Deutschland nicht nur mit überhöhten Arbeitskosten zu kämpfen, sondern außerdem mit einem international einmaligen Arbeits- und Sozialrecht. Keine Frage: Jede Sonderregelung ist jeweils gut gemeint und schön verpackt. Doch gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten werden aus schützenden Maßnahmen für Arbeitnehmer erschwerende Einstiegshürden für den Arbeitsmarkt. Die Schutzwirkung konterkariert sich spätestens, wenn sich Arbeitnehmer dank möglicher Unternehmensschließungen oder Entlassungen vor der Tür neben den übrigen Arbeitswilligen wiederfinden. In diesem Moment zeigt sich, dass das Arbeitsrecht zwar Privilegien derzeitiger Arbeitsplatzinhaber bedingt zu schützen vermag, Arbeitssuchende jedoch diskriminiert, ihnen den Wiedereinstieg erschwert, Neueinstellungen, Unternehmensneugründungen und Investitionen ausländischer Unternehmen gar verhindert. Es sind vor allem die Unternehmer mit bis zu 100 Mitarbeitern, die sich mit einem zusätzlichen Arbeitsplatz weiteren Regelungen unterwerfen müssen. Versuchen Sie doch bitte einem englischen, amerikanischen oder chinesischen Investor deutsches Arbeitsrecht und seine Schwellenwerte zu vermitteln – und Sie stehen vor einer unüberwindbaren Verständnisschwelle. Sofern sie das deutsche Arbeitsrecht denn letztendlich verstehen, werden die potentiellen Investoren sich vermutlich kurzerhand in die Slowakei, nach Estland oder Rumänien absetzen.


Bildnachweis: Quelle BDA, IW-Zusammenstellung. Das Arbeits- und Sozialrecht kennt zahlreiche Schwellenwerte. Oft reicht die Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters – und schon sind viele zusätzliche Vorschriften zu beachten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln veranschaulicht die Hürden, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl gegenübersehen.