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Fehlanreize und Reformoptionen: Wie Hartz IV reformiert gehört

Die Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV zementieren die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Denn es lohnt sich aktuell kaum, mehr zu arbeiten. Deswegen braucht es eine grundlegende Reform. Mehr zu arbeiten, muss sich lohnen. - Lesen Sie im Folgenden die Zusammenfassung des Kurzgutachtens "Einkommen aus Erwerbstätigkeit und SGB II -Leistungen: Fehlanreize und Reformoptionen" (Download als PDF).

Wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Erwerbstätige in der Regel Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wie sich Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld 2 kombinieren lassen, legt der Erwerbsfreibetrag fest. Er allein ist maßgeblich dafür, welches verfügbare Einkommen bei einem gegebenen Bruttoeinkommen resultiert und ist daher auch maßgeblich für die Frage, inwieweit sich die Aufnahme einer Arbeit und berufliches Engagement lohnen.

Die gegenwärtige Gestaltung des Freibetrags ist reformbedürftig. Ziel muss sein, dass für Leistungsempfänger ein Anreiz besteht, einen möglichst großen Teil ihres Bedarfes aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Dies kann der Freibetrag zurzeit nicht leisten. Denn er begünstigt in starkem Maße die Ausübung von Tätigkeiten mit geringen Wochenarbeitszeiten. Wer nicht arbeitet und einen Minijob mit 10 Arbeitsstunden pro Woche aufnimmt, hat pro Arbeitsstunde rund 3,70 Euro zusätzliches verfügbares Einkommen. Wer aber eine Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden aufnimmt, kommt nur auf 1,70 Euro. Noch weniger attraktiv erscheint die Ausweitung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer, die geringfügig oder teilzeitbeschäftigt sind und ergänzend Arbeitslosengeld 2 beziehen. Wer seine Arbeitszeit von 20 auf 40 Stunden erhöht, har gerade einmal 70 Cent pro zusätzliche Arbeitsstunde im Portemonnaie.

Dieser Fehlanreiz hat ganz konkrete Auswirkungen. Die meisten Erwerbstätigen, die ihren Verdienst mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken müssen, sind nicht vollzeitbeschäftigt. Abzüglich der Auszubildenden arbeiten gerade einmal 12 Prozent der sogenannten Aufstocker in Vollzeit. Hingegen sind zwei Drittel geringfügig oder teilzeitbeschäftigt. Der typische Aufstocker ist nicht der Arbeitnehmer, der Vollzeit beschäftigt ist und seinen geringen Verdienst mit Transfers ergänzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der typische Aufstocker ist vielmehr der Transferempfänger, der sich zum Arbeitslosengeld 2 in geringem Umfang etwas hinzuverdient.

Die naheliegende Lösung, den Freibetrag – der gegenwärtig nur bei 10 bis 20 Prozent des Bruttoeinkommens liegt – einfach zu erhöhen, hat verschiedene Nachteile. Erstens entsteht durch die erhöhte Aufstockung ein fiskalischer Aufwand. Zweitens erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, was in einer höheren Anzahl Leistungsberechtigter resultiert. Dies führt Drittens zu einem Anreiz für Erwerbstätige mit einem Einkommen knapp oberhalb dieser Grenze, ihr Einkommen z.B. durch eine kürzere Arbeitszeit zu reduzieren, weil ein Teil des Lohnausfalls durch die erhöhte Aufstockung kompensiert wird.

Reform Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV

Der Reformvorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft (siehe dunkelgrüne Linie in Grafik oben) zielt daher auf eine Umgestaltung des Freibetrags. Die Grundidee besteht darin, dass der Freibetrag für geringe Einkommen, wie sie typischerweise bei Beschäftigungsverhältnissen mit geringer Stundenzahl entstehen, gekürzt wird. Mit dem entstandenen Spielraum können dann für vollzeitnahe Einkommen höhere Freibeträge realisiert werden. Im konkreten Vorschlag würde ein Alleinstehender, der 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeitet, rund 100 Euro weniger verfügbares Einkommen haben als im Status quo. Dafür kann ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden über rund 100 Euro im Monat mehr verfügen.

IW-Kurzgutachten “Einkommen aus Erwerbstätigkeit und SGB II -Leistungen: Fehlanreize und Reformoptionen

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