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Bankenaufsicht aus einer Hand

Die Bundesbank und Bafin werden zusammengelegt. Keine besonders gute Idee findet Prof. Hartmann-Wendels Die künftigen Regierungsparteien haben beschlossen, dass die Bankenaufsicht künftig ausschließlich von der Bundesbank wahrgenommen werden soll. Damit wird die bisherige Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank beendet. Die Bundesbank war bislang zuständig für die Sachverhaltsaufklärung, d.h. die Mitarbeiter der Bundesbank haben die Bankenprüfungen vor Ort vorgenommen, Berichte der Jahresabschlussprüfer ausgewertet und über jede Bank ein Risikoprofil erstellt, in dem die Gesamtsituation einer Bank beschrieben wird. Die BaFin nahm die abschließende Beurteilung vor und ordnete gegebenenfalls aufsichtliche Maßnahmen an. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Arbeitsteilung nicht funktioniert hat oder gar ursächlich ist dafür, dass die Finanzmarktkrise nicht verhindert wurde. Insofern ist auch nicht erkennbar, warum die alleinige Zuständigkeit der Bundesbank die Bankenaufsicht verbessern soll. Die wichtigste Frage dagegen ist noch ungeklärt: Wie unabhängig soll eine Bankenaufsicht sein? Da der Staat in Krisenzeiten mit massiven Mitteln eingreifen muss, hat er ein berechtigtes Interesse daran, bei der Bankenaufsicht ein Wort mitzureden. Dies sollte nicht so weit gehen wie in der Vergangenheit, denn der öffentliche Sektor ist zugleich auch Eigentümer eines Drittels unserer Banken. Die Bankenaufsicht muss einerseits vor zu viel staatlicher Einflussnahme geschützt werden, andererseits müssen aber auch die Banken vor einer allmächtigen Bankenaufsicht geschützt werden. Wie hier die Machtbalance künftig austariert werden soll, ist noch völlig offen. Eine andere Frage ist, ob der Zeitpunkt für die Umstrukturierung der Bankenaufsicht günstig gewählt ist. Viele Banken befinden sich noch in einer labilen Verfassung, gleichzeitig laufen die Bemühungen um eine Verbesserung der Bankenaufsicht in den europäischen und internationalen Gremien auf Hochtouren. Ob wir gut beraten sind, in einer solchen Situation mit einer Bankenaufsicht anzutreten, die zum Auslaufmodell erklärt worden ist, erscheint mehr als fraglich.

Die Bundesbank und Bafin werden zusammengelegt. Keine besonders gute Idee findet Prof. Hartmann-Wendels

Die künftigen Regierungsparteien haben beschlossen, dass die Bankenaufsicht künftig ausschließlich von der Bundesbank wahrgenommen werden soll. Damit wird die bisherige Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank beendet. Die Bundesbank war bislang zuständig für die Sachverhaltsaufklärung, d.h. die Mitarbeiter der Bundesbank haben die Bankenprüfungen vor Ort vorgenommen, Berichte der Jahresabschlussprüfer ausgewertet und über jede Bank ein Risikoprofil erstellt, in dem die Gesamtsituation einer Bank beschrieben wird. Die BaFin nahm die abschließende Beurteilung vor und ordnete gegebenenfalls aufsichtliche Maßnahmen an. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Arbeitsteilung nicht funktioniert hat oder gar ursächlich ist dafür, dass die Finanzmarktkrise nicht verhindert wurde. Insofern ist auch nicht erkennbar, warum die alleinige Zuständigkeit der Bundesbank die Bankenaufsicht verbessern soll.

Die wichtigste Frage dagegen ist noch ungeklärt: Wie unabhängig soll eine Bankenaufsicht sein? Da der Staat in Krisenzeiten mit massiven Mitteln eingreifen muss, hat er ein berechtigtes Interesse daran, bei der Bankenaufsicht ein Wort mitzureden. Dies sollte nicht so weit gehen wie in der Vergangenheit, denn der öffentliche Sektor ist zugleich auch Eigentümer eines Drittels unserer Banken. Die Bankenaufsicht muss einerseits vor zu viel staatlicher Einflussnahme geschützt werden, andererseits müssen aber auch die Banken vor einer allmächtigen Bankenaufsicht geschützt werden. Wie hier die Machtbalance künftig austariert werden soll, ist noch völlig offen.

Eine andere Frage ist, ob der Zeitpunkt für die Umstrukturierung der Bankenaufsicht günstig gewählt ist. Viele Banken befinden sich noch in einer labilen Verfassung, gleichzeitig laufen die Bemühungen um eine Verbesserung der Bankenaufsicht in den europäischen und internationalen Gremien auf Hochtouren. Ob wir gut beraten sind, in einer solchen Situation mit einer Bankenaufsicht anzutreten, die zum Auslaufmodell erklärt worden ist, erscheint mehr als fraglich.