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Falsche Sehnsucht nach Konfliktfreiheit: Warum Bürgerbeteiligungen fragwürdig sind

Bauprojekte werden häufig durch Proteste verzögert oder gar gestoppt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und nötige Infrastrukturprojekte schneller realisieren zu können, wird vermehrt auf die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern gesetzt. Doch die Ergebnisse sind ernüchternd.  

Mehr und mehr wird deutlich, dass unsere Gesellschaft Probleme hat, zukunftsweisende transformative Infrastrukturprojekte zu realisieren. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme technisch anspruchsloser Zugverbindungen vergehen Jahrzehnte, der Bau neuer Stromtrassen liegt weit hinter den Planungen zurück, der Ausbau der Windenergie an Land ist praktisch zum Erliegen gekommen. Auch von leistungsfähigen Internetverbindungen und flächendeckenden Mobilfunknetzen ist das Land weit entfernt. Gefühlt hängt es überall. Zu wenig Geld, zu wenig Beteiligung, zu wenig Akzeptanz, Technikfeindlichkeit oder gar Obstruktion, so lauten gängige Erklärungsmuster für die Misere.

Mit dem Ziel, die Projekte zu beschleunigen, stand in den letzten Jahren besonders die Partizipation der Bürger im Fokus. Die Zauberformel für erfolgreichere und schnellere Großprojekte heißt: Mehr und frühzeitigere Bürgerbeteiligung![1] Das sieht insbesondere auch die Bundesregierung so: Bürgerinnen und Bürger werden an der Planung von Großvorhaben stärker und früher beteiligt. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.“

Die Experten der Bertelsmann Stiftung stoßen ins gleiche Horn: Durch die frühzeitige Einbindung der Bürger würde es demnach gelingen, „ihre Vorschläge und Sorgen“ kennenzulernen und in der weiteren Planung zu berücksichtigen. „Weniger Bürgereinwendungen und gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.“ Bei den Beteiligungsverfahren sei „Professionalisierung“ dringend erforderlich, denn „ohne Konsens mit den Bürgern über Infrastrukturprojekte kommt der Stillstand. Nicht nur das Projekt Energiewende wird scheitern.“ Das erscheint zunächst plausibel. Im Jahr 2017 stimmten in einer Umfrage jeweils zwei Drittel der befragten Bürger und Entscheidungsträger der Aussage zu, dass Bürgerbeteiligung die Akzeptanz von Politikentscheidungen erhöht. Das Paradigma „Beteiligung = Akzeptanz = Erfolg“ scheint fest in der Gesellschaft verankert.

Erwartungen nicht erfüllt

Inzwischen ist die Bürgerbeteiligung erheblich ausgeweitet worden. Der Vorsitzende der Deutschen Umweltstiftung, Jörg Sommer, ist von dieser Entwicklung begeistert, denn Partizipation sei „aus dem Nischendasein heraus gekommen […] Niemals zuvor gab es so viel Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im kommunalen Bereich. Beinahe jede Woche gibt es neue Plattformanbieter für ePartizipation. Auch im Großen gibt es Durchbrüche: Erstmals sollen im neuen Nationalen Begleitgremium für die Endlagersuche Zufallsbürger gleichberechtigt neben prominenten Politikern sitzen.” Bürgerbeteiligung boomt, so viel steht fest. Aber was ist mit der erhofften Wirkung? Hat die Akzeptanz von Großprojekten tatsächlich zugenommen, sind die Genehmigungsverfahren schneller, die Gerichtsprozesse weniger geworden?

Davon kann keine Rede sein. Weder zeichnet sich ab, dass große Bauprojekte in den letzten Jahren beschleunigt werden konnten, noch ist die Zahl der entsprechenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten rückläufig. Hier nehmen Dauer und Komplexität der Rechtsstreitigkeiten sogar zu. Ein prominentes Beispiel aus dem Umfeld der Energiewende ist besonders niederschmetternd: In einer 2012 publizierten Expertenbefragung im Auftrag von RWE wurde das Beteiligungsverfahren zur Trassenplanung als „Best Practice“ für eine (im Sinne der Akzeptanz) wirksame Bürgerbeteiligung angepriesen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, verkündete dazu stolz: „So viel Bürgerbeteiligung hat es noch nie bei einem Infrastrukturprojekt gegeben. Vom ersten Tag an bestanden Transparenz und Bürgerbeteiligung sowohl in der Diskussion über die Energieszenarien der Zukunft als auch über den Netzentwicklungsplan der Netzbetreiber.“ Homann hob insbesondere die frühzeitigen Stakeholder-Dialoge und Methodenkonferenzen hervor, durch die „der Prozess geerdet“ wurde und „Akzeptanzbarrieren vermieden“ werden konnten.[2]

Sieben Jahre später verläuft Homanns Musterprojekt im Schneckentempo. Grund sind genau jene Bürgerproteste, die durch die „vorbildliche“ Beteiligung verhindert werden sollten. Die Politik reagierte panisch und entschied, das Projekt von Freileitungen auf Erdkabel umzustellen, was den Ausbau weiter verzögert und Mehrkosten in Milliardenhöhe verursacht. Die ursprüngliche Planung, nach der Suedlink pünktlich zur Abschaltung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 fertig sein sollte, ist längst Makulatur. Angepeilt wird nun 2025, aber natürlich nur, „wenn es keine Verzögerung etwa durch Klagen gebe”.

Somit verdichten sich die Anzeichen, dass die Idee, durch mehr Bürgerbeteiligung eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten zu erreichen, keine Substanz hat. Diese Bruchlandung wäre vermeidbar gewesen, wenn die hierzu vorhandenen Forschungsergebnisse ergebnisoffen ausgewertet worden wären: Einen klaren Beweis für den Zusammenhang zwischen Beteiligung und Akzeptanz (im Sinne von Verzicht auf Proteste und Klagen) hat es nie gegeben.[3] Eine umfassende Evaluationsstudie des Deutschen Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung kam 2017 wiederum zu dem Ergebnis, es sei „unsicher“, ob Öffentlichkeitsbeteiligung den weiteren Verlauf von Infrastrukturverfahren positiv beeinflusst.

Polarisierung statt Konsens

Von Anfang an gab es also mindestens ebenso viel Raum für Zweifel wie für die hochfliegenden Erwartungen, welche den Diskurs bis heute prägen. Die Bedenken skeptischer Forscher und Praktiker wurden aber erfolgreich ausgeblendet. Ein aufschlussreiches Beispiel dieser ignorierten Forschung ist die Evaluation der Bürgerbeteiligung bei der Planung des Pumpspeicherwerks Atdorf, eines (kurz darauf gescheiterten) Großprojekts im Rahmen der Energiewende. Die Schluchseewerk AG lud nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Dezember 2010 die Gegner und Befürworter zu einem Runden Tisch ein, um Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen herzustellen und zur Versachlichung der Debatte beizutragen. Über fünf Monate wurde dieser von einem Team aus Spezialisten für Mediation, Politikwissenschaft und Verwaltungsrecht begleitet und evaluiert. Bereits in der Einleitung zu der 2013 erschienenen Studie halten die Autoren fest:

„Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenübersteht.“[4]

Diese Lücke wurde verkleinert, aber mit einem ernüchternden Ergebnis: Anstatt einen Kompromiss oder gar „Akzeptanz” zu erreichen, verstärkte der Dialog die Polarisierung der Teilnehmer – der Anteil der Unentschiedenen sank, die Zahl der Gegner stieg.[5] Im Wesentlichen blieben die Konfliktparteien bei ihrer vorgefassten Meinung, obwohl sie im Laufe des Prozesses umfassende Sachinformationen erhalten hatten und mit unterschiedlichen Perspektiven konfrontiert worden waren. Selbstverständlich kann eine einzige qualitativ hochwertige Fallstudie nicht beweisen, dass Bürgerbeteiligung grundsätzlich polarisiert, aber sie zeigt auf jeden Fall, dass Entscheidungsträger und Meinungsmacher schon längst hätten wissen können, dass die von ihnen propagierten Auswirkungen von Bürgerbeteiligung keineswegs so eindeutig belegt sind, wie sie der Öffentlichkeit seit Jahren weismachen. Nach Jahren der Beteiligungsexpansion wurde keines der ursprünglichen Versprechen eingelöst. Großprojekte werden weder schneller fertig, noch wird weniger geklagt oder protestiert, noch sind die Bürger erkennbar zufriedener mit der Demokratie.

Woran liegt es aber, dass Bürgerbeteiligung trotz vieler Forschungshinweise und der inzwischen gemachten Erfahrungen noch immer so vehement propagiert wird? Offenbar ist das Versprechen, so unterschiedliche Zieldimensionen wie Mitbestimmung, Konfliktvermeidung und schnellere Planung auf einen Schlag zusammenzuführen, nach wie vor unwiderstehlich. Für Politiker, die Proteste und schlechte Presse fürchten, ebenso wie für Projektträger, die schneller bauen wollen, und nicht zuletzt auch für Journalisten und NGOs, die sich als Champions und Vorkämpfer einer selbstbewussten Zivilgesellschaft verstehen – auf „mehr Beteiligung“ können sich am Ende alle einigen. Der Zuspruch, den die Bürgerbeteiligung trotz unerfüllter Erwartungen auch weiterhin vonseiten der Politik erhält, hat jedoch noch tiefere Ursachen. Politischen Repräsentanten bieten die Verfahren der Bürgerbeteiligung eine pragmatische Möglichkeit, dem politischen Druck ihrer Wähler auszuweichen, indem sie Konflikte in neue Beteiligungskonzepte und auf die Verwaltungsebene abschieben. Problematisch ist, dass sich die Politik jedoch nicht auf diese Wähler zubewegt, sondern sich zunehmend abkapselt und dabei das Prinzip der repräsentativen Demokratie aushöhlt.

Repräsentation und Beteiligung

Sehr gut belegt ist, dass viele gängige Beteiligungsformate unter gravierenden Repräsentationsdefiziten leiden. Die Politikwissenschaft weist diese Art des Engagements klar als Domäne der Gebildeten und Besserverdienenden aus. Prof. Armin Schäfer, Demokratieforscher an der Universität Münster, vertritt die Auffassung, „dass der Aufstieg unkonventioneller Beteiligungsformen zulasten sozial Schwacher geht, die diese viel seltener nutzen“. Folglich wird in den Planungszellen und Bürgerworkshops auch nicht das Hochamt der Demokratie gefeiert, mit dem die Befürworter gerne argumentieren. Anstatt blindlings immer „mehr Beteiligung“ zu fordern, sollten wir auch darüber nachdenken, was es für die politische Praxis bedeutet, wenn der Wille „der Bürger“ vermehrt durch Formate abgebildet wird, die von vielen Betroffenen kaum frequentiert werden. In Sachen Repräsentativität und soziale Ausgewogenheit schneiden Wahlen und Abstimmungen nach wie vor deutlich besser ab.

Die Bürgerbeteiligung ist darauf ausgerichtet, nach Möglichkeit einen Konsens zu erzielen. Nur dann besteht die Chance, dass das Verfahren nach seinem Abschluss nicht doch zu einer Klagewelle führt, die das Projekt letztlich durch die Bürgerbeteiligung sogar langwieriger machen könnte. Dieses Konsensdenken ist jedoch ein Problem: Dass wir mehr oder weniger implizit voraussetzen, große Zukunftsentscheidungen müssten im Einverständnis mit allen Betroffenen gefällt werden, ist weder demokratisch noch fair, denn es privilegiert den medienwirksamen Protest gut organisierter Minderheiten gegenüber den Ansichten und Wahlentscheidungen schweigender Mehrheiten. Entlädt sich dieser Protest auf dem Rechtsweg, ist das natürlich legitim: Man kann in einem Rechtsstaat niemandem zum Vorwurf machen, dass er auf die Einhaltung geltender Regelungen pocht. Das gilt für einzelne Betroffene ebenso wie für NGOs und Bürgerinitiativen. Aber sie alle schaffen kein Recht, sondern nutzen vorhandenes. Wenn sich Gesetze und Vorschriften als nicht praktikabel erweisen, sodass mehrheitlich gewollte Innovationen kaum noch eine Chance gegen ihre jeweiligen Gegner haben, liegt der Fehler beim Gesetzgeber. Dann trägt schlecht gemachtes Recht dazu bei, demokratische Prinzipien auszuhebeln.

Das Konsensdenken erscheint aber auch naiv, sowohl vor dem Hintergrund der Vergangenheit als auch angesichts der galoppierenden Wertepluralisierung unserer Zeit. Wenn weder die Soziale Marktwirtschaft, noch die neue Ostpolitik oder der NATO-Doppelbeschluss zu Beginn von breiten gesellschaftlichen Mehrheiten getragen wurden, warum sollte das bei heutigen Richtungsentscheidungen anders sein? Wem dieser Vergleich zu hoch gegriffen erscheint, sollte sich vor Augen führen, dass die Großprojekte des Energie- und Verkehrssektors das direkte Ergebnis politischer Entscheidungen sind, über Generationen wirken und gewaltige Ressourcen binden. Was könnte politischer sein?

Die politische Urheberschaft von Großprojekten wird in Deutschland jedoch systematisch verschleiert. So werden zwar im Bundestag und in den Landtagen von den gewählten Volksvertretern politische Richtungsentscheidungen getroffen, wie etwa die Energiewende und der damit einhergehende Ausbau der Windenergie und der Rückbau der Kohleverstromung, die Umsetzung derartiger politischer Entscheidungen erfolgt jedoch durch die staatliche Verwaltung. Wie genau sich diese Entkopplung politischer Verantwortung von der Projektumsetzung in Deutschland gestaltet, zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger zur Verkehrsinfrastrukturplanung auf: „Im deutschen Planungs- und Genehmigungsprozess spielen die Parlamente als Volksvertretungen (auf Bundes- und Landesebene) eine geringe Rolle bei der Beschlussfassung und politischen Legitimierung von konkreten Projektvorhaben. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschließen die Bedarfspläne – gestützt auf den Bundesverkehrswegeplan, der von der Bundesregierung erarbeitet und verabschiedet wurde. Im Anschluss werden sowohl das Raumordnungsverfahren als auch das Planfeststellungsverfahren durch die jeweils verantwortlichen administrativen Fachbehörden abgewickelt.“[6]

Im Klartext: Unser System erlaubt Mandatsträgern, heute im Parlament für den neuesten Bedarfsplan zu stimmen und nächstes Jahr vor Ort im Wahlkreis bei der Demo gegen ein darin aufgeführtes Projekt mitzulaufen, weil die zugrunde liegende Entscheidung unter der Oberfläche eines komplizierten Verwaltungsverfahrens verborgen bleibt. Im Konfliktfall stecken die Prügel andere ein, etwa die Projektverantwortlichen irgendeiner untergeordneten Landesbehörde. Mit dieser organisierten Verantwortungsdiffusion geht die hohe Politik der Auseinandersetzung mit den Bürgern erfolgreich aus dem Weg und macht sich in Sachen Infrastruktur einen schlanken Fuß. Parallel dazu sind, insbesondere durch die wachsende Komplexität des deutschen und europäischen Umweltrechts, die Anfechtungsgründe und Klagemöglichkeiten immer zahlreicher geworden, wodurch das System vollends außer Kontrolle gerät: „So fehlt es den Prozessen und Projektvorhaben durch die mangelnde Beteiligung der Parlamente an für die Öffentlichkeit wahrnehmbarem politischen Rückhalt. Der Zusammenhang des Vorhabens mit übergeordneten infrastrukturpolitischen Zielen und Strategien wird häufig nicht deutlich. Das schwächt die politische Legitimierung sowie Akzeptanz und erhöht die Wahrscheinlichkeit für Klagen. Denn als Verwaltungsakte können die behördlichen Entscheidungen zu Planfeststellungsbeschlüssen vergleichsweise leicht auf technisch-formaler Basis juristisch angefochten werden.“[7]

Obwohl Infrastrukturprojekte auf politische Entscheidungen zurückgehen, ist die Verwaltung letztlich mit der konkreten Umsetzung befasst. So kommt es, dass die Wähler vor Ort zwar ihre Repräsentanten auf Basis eines politischen Mandats in den Bundestag wählen, diese dort jedoch Entscheidungen treffen können, die sie später in ihrem Wahlkreis nicht mehr politisch durchfechten müssen. Sie sind weder für die Durchsetzung verantwortlich, noch ist ihre politische Verantwortung transparent. Die Entscheidungen der politischen Repräsentanten im Bundestag sind von der konkreten Umsetzung im Wahlkreis entkoppelt. Ein für die repräsentative Demokratie wichtiges Bindeglied geht verloren, indem auf die Wünsche der Bürger vor Ort im Wahlkreis nur wenig Rücksicht genommen werden muss. Lokale Bürgerinteressen werden nicht mehr über einen politischen Prozess mit dem nationalen Interesse in Einklang gebracht.

Durch den Ausbau der Bürgerbeteiligung wird dieses Problem zusätzlich vergrößert. Die Einbeziehung der Bürger erfolgt auf der Verwaltungsebene und nicht über einen politischen Prozess. So freut sich der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann, dass es gelungen ist, die Rolle der Landesverwaltung durch den Ausbau der Bürgerbeteiligung zu stärken: „Wir sehen insgesamt einen klaren Kulturwandel auf allen Verwaltungsebenen hin zu mehr Öffentlichkeitsbeteiligung. Das liegt sicherlich auch daran, dass nirgendwo sonst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so konsequent Fortbildungsangebote für bessere Bürgerbeteiligung unterbreitet werden wie in Baden-Württemberg.”

Demokratie statt „Bürgerbeteiligung“

Die politischen Repräsentanten haben offenbar kein besonderes Interesse, den demokratischen Prozess zu stärken. Ganz pragmatisch folgen sie Empfehlungen wie denen des Vorsitzenden der Deutschen Umweltstiftung, der behauptet, dass sich die Politik mittels Bürgerbeteiligung die Populisten vom Hals halten kann, denn Partizipation sei „die wirkungsvollste Prophylaxe gegen Populismus“. Die kürzlich von der SPD angestoßene Debatte um das „Windbürgergeld“ zeigt, dass sich die Politik aus der Verantwortung stiehlt. Anstatt sich den protestierenden Bürgern zu stellen und vor Ort mutig die eigene Politik durchzusetzen, soll der Konflikt mit einem „Beruhigungsgeld“ aus Berlin befriedet werden. Die Vermeidung von Auseinandersetzungen mit dem Bürger wird teuer erkauft, um den Preis eines immer geringeren politischen Wirkungsgrads. Je unrealistischer aber Konfliktfreiheit vor dem Hintergrund gelebter Individualität und Pluralität wird, desto besessener scheinen wir davon zu werden. Dabei ist die Demokratie gerade kein Konsenssystem. Das Konsensprinzip, nach dem Entscheidungen ohne Gegenstimme getroffen werden müssen, ist stattdessen ein typisches Element feudaler Ordnungen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. In der modernen Demokratie bestimmen hingegen wechselnde Mehrheiten die tagespolitische Agenda. Besonders qualifizierte Mehrheiten (zum Beispiel Zweidrittelmehrheit) werden nur dann verlangt, wenn die Verfassung als Grundlage des Zusammenlebens geändert werden soll. Warum stellen wir das demokratische Mehrheitsprinzip ausgerechnet heute infrage, wo die Chancen einer umfassenden Konsensbildung so schlecht sind, wie selten zuvor? Vielleicht neigen Teile der Gesellschaft in diese Richtung, weil sie die Härten nicht ertragen können, die sich zwangsläufig ergeben, wenn sich die Verlierer einer Wahl oder Abstimmung dem Mehrheitswillen fügen müssen.

Wenn hinter dem Wunsch nach „Akzeptanz“ tatsächlich die Sehnsucht nach Konsens und Konfliktfreiheit steckt, sollten wir uns vielleicht vor Augen führen, dass wir damit mehr an altkonservative und obrigkeitsstaatliche Traditionen anknüpfen als an die Werte der Aufklärung, für die Uneinigkeit nicht nur normal war, sondern ein Produktivfaktor des sozialen und gesellschaftlichen Fortschritts. Durch die progressive Brille betrachtet ist weniger der Dissens an sich ein Problem, sondern unser Umgang damit: Institutionen beispielsweise, die den unvermeidbaren Dissens über die Gestaltung der Zukunft in lähmenden Stillstand übersetzen, anstatt Experimente und die aktive Erprobung möglicher Lösungen zuzulassen. Zurzeit ist in unserem Land vieles so konfiguriert, dass Pluralisierung zum Problem wird. Im ersten Schritt sollten wir uns daher schleunigst von der plüschigen Illusion verabschieden, dass Partizipation politische Meinungsverschiedenheiten entschärft, und uns stattdessen überlegen, wie wir unseren Dissens künftig produktiver organisieren. Die schnellere Umsetzung von Großprojekten könnten wir zum Beispiel fördern, indem wir Infrastrukturvorhaben von nationaler Bedeutung aus den Unsicherheiten des Verwaltungswegs heraus und sichtbarer in den politischen Prozess hineinleiten, wo sie öffentlich diskutiert, als Gesetz beschlossen und mit klarer politischer Urheberschaft versehen werden, wie es etwa in Dänemark oder in Frankreich gängige Praxis ist.[8]

Auch eine stärkere Öffnung für die direkte Demokratie durch Volksabstimmungen könnte uns voranbringen, denn hier werden (im Gegensatz zu informellen Beteiligungsformaten) eindeutige Entscheidungen auf breiter Basis getroffen. Die Schweizer wenden dieses Modell seit vielen Jahren bei Infrastrukturprojekten erfolgreich an. So oder so werden wir es nicht allen recht machen können, selbst wenn wir uns weiter an das heimliche Leitbild einer konfliktfreien Gesellschaft klammern, welches unter der Akzeptanzsehnsucht durchschimmert: Denn durch die Politisierung der Lebenswelten werden Einzel- und Gruppeninteressen unserer vielfältigen Gesellschaft künftig noch ungestümer in die politische Sphäre einbrechen. Wer vor diesem Hintergrund auf den großen Konsens hofft, verfällt entweder sozialtherapeutischen Anmaßungen wie der Beteiligungsillusion oder wartet weiterhin auf Godot.

[1] Im Folgenden zu verstehen im Sinne von informeller Bürgerbeteiligung (http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Informelle_Verfahren_der_B%C3%BCrgerbeteiligung), nicht im Sinne direktdemokratischer Verfahren wie Bürgerentscheide oder Volksabstimmungen.

[2] „Akzeptanz für Großprojekte. Eine Standortbestimmung über Chancen und Grenzen der Bürgerbeteiligung in Deutschland“, RWE, 07.11.2012, S. 97. (https://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/1716208/data/1701408/4/rwe/verantwortung/verantwortungsvolle-unternehmensfuehrung/akzeptanzstudie/Akzeptanzstudie-als-PDF-herunterladen.pdf)

[3]    Matthias Bergmann et al.: „Gesellschaftliche Partizipationsprozesse, partizipative Forschungsmethoden und Methoden der Wissensintegration“, Februar 2018 (http://transformation-des-energiesystems.de/sites/default/files/WiKo_Partizipationsstudie.pdf); Oscar W. Gabriel: „Bürgerbeteiligung an Großprojekten: Ausdruck lebendiger Demokratie oder das Lernen, die bittere Pille zu schlucken?“, in: Hermann Hill et al. (Hg.): „Brauchen wir eine neue Verfassung? – Zur Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes“, Duncker & Humblot, S. 31.

[4]    Christoph Ewen et al.: „Bürgerdialog bei der Infrastrukturplanung: Erwartungen und Wirklichkeit: Was man aus dem Runden Tisch Pumpspeicherwerk Atdorf lernen kann“, S. 17.

[5]    Ebd., S. 106.

[6] „Best-Practices-Studie zur Verkehrsinfrastrukturplanung und -finanzierung in der EU. Endbericht“, Roland Berger Strategy Consultants, Oktober 2013, S. 20. (https://bdi.eu/media/user_upload/20131024_BDI_Verkehrsinfrastruktur_Langfassung_gesamt.pdf)

[7] Ebd., S. 21.

[8] Ebd., S. 78.

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