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Was Unternehmen in der Corona-Krise hilft

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen und Selbstständige vor große Herausforderungen. Der Kundenkontakt ist schwer aufrechtzuerhalten, Lieferketten sind unterbrochen, Umsätze brechen weg und die Produktion fährt herunter. Was kann getan werden, um die Existenz möglichst vieler Unternehmen zu sichern?   

Die bisherigen Schritte der Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Corona-Krise haben insbesondere die Sicherung der Liquidität in den Fokus genommen. Darüber hinaus sind aber auch ergänzende steuerliche Maßnahmen angebracht, um die Liquiditätssituation der Unternehmen längerfristig zu sichern. Bisher beschlossen sind neben Kredithilfen auch unterjährige zinsfreie Stundungsmöglichkeiten der Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die den Unternehmen kurzfristig Luft verschaffen. Des Weiteren wird es möglich sein, die diesjährige Steuerschuld zinsfrei zu stunden.

Als erster Schritt ist dies richtig und zu begrüßen, zusätzlich notwendig für eine längerfristige Wirkung ist jedoch, sowohl die diesjährige Steuerschuld tatsächlich zu senken als auch die rückwirkende Verlustverrechnung als Liquiditätsinstrument zu nutzen. Dies würde zukünftige Tilgungen von im Rahmen des Corona-Hilfspakets aufgenommenen Liquiditätshilfen erleichtern. Hierzu scheinen drei Maßnahmen hilfreich und schnell umsetzbar:

  • Erstens ermöglicht es eine deutliche Ausweitung des Investitionsabzugsbetrags zukünftige Investitionen als Sofortabschreibung geltend zu machen. Der Vorteil liegt hierbei in dem Umstand, dass die Investition nicht in der aktuell schwierigen Liquiditätslage getätigt werden muss. So war es in der bis ins Jahr 2015 geltenden Fassung des Steuerrechts möglich, die Investition erst in den folgenden drei Jahren zu tätigen, um die Sofortabschreibung nutzen zu können. Eine Rückkehr zu dieser Regelung, verbunden mit einer Ausweitung der Anwendungsgrenzen, um mehr Unternehmen daran partizipieren zu lassen, kann in der aktuellen Situation hilfreich sein.
  • Zweitens sollten die Verlustverrechnungsregelungen großzügiger ausgestaltet werden. Vor allem die Verrechnung von diesjährigen Verlusten mit vergangenen Gewinnen kann verbessert und als unterstützende Maßnahme für angeschlagene Unternehmen genutzt werden, denen mit Liquiditätshilfen allein nicht geholfen ist. Neben einer Ausdehnung der Verrechnungsperiode des Verlustrücktrags von einem auf zwei oder drei Jahre, sollte die Begrenzung des maximal verrechenbaren Betrags von derzeit 1 Million Euro erhöht werden, damit auch große Unternehmen dieses Instrument nutzen können.
  • Drittens könnte ausgehend von einer Verlustschätzung für dieses Jahr die sich ergebende Steuererstattung unter Berücksichtigung des verbesserten Verlustrücktrags bereits direkt ausgezahlt werden. Dies würde wie eine negative Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer wirken und den Unternehmen eine sofortige Entlastung bringen.

Insgesamt ist es die Kombination der Maßnahmen, die dazu beiträgt, dass der Wirtschaftseinbruch zum einen nicht allzu tief ist und zum anderen die Erholungsphase möglichst schnell verläuft.

Die aktuell schwierige wirtschaftliche Lage könnte zudem auch genutzt werden, um strukturell gebotene Reformen umzusetzen, die eine Entlastung der Steuerzahler bewirken. Sinnvoll wäre zum Beispiel die Senkung des Zinssatzes im Steuerrecht zur Abzinsung von Pensionsverpflichtungen. Eine Absenkung von den derzeit steuerlich geltenden 6 Prozent auf den nach Handelsrecht geltenden Zinssatz von 2,7 Prozent würde dazu führen, dass die Unternehmen ihre nach HGB gebildeten Pensionsrückstellungen auch steuerlich geltend machen können.

Eine weitere strukturelle Maßnahme, die neben einer Stabilisierungswirkung für die Unternehmen auch einen zusätzlichen Wachstumsimpuls in der Zeit nach Corona setzen kann, wäre die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Juli 2020. Neben der direkt wirkenden Entlastung, die nicht nur Unternehmen betrifft, sondern auch dem Großteil aller Steuerzahler sofort mehr Geld im Portemonnaie lässt, würde diese Maßnahme das Konsumentenvertrauen stärken und auch die Glaubwürdigkeit der Politik erhöhen, diese Ergänzungsabgabe nach 25 Jahren und vielen Versprechungen endgültig abzuschaffen.   

Mehr Interesse an ökonomischen Aspekten der Corona-Krise? Stöbern Sie hier durch unsere Übersichtsseite.    

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