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Welche Verantwortung haben Vermieter in der Corona-Krise?

Im Zuge der Corona-Pandemie sollen und werden Eigentümer von Mietwohnungen in die Pflicht zur Krisenbewältigung genommen. Ist das fair?

Gerd Maas

Autor

Gerd Maas

ist Unternehmer im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, Publizist, Leiter Wirtschaftsethik-Kommission der Familienunternehmer e.V. und bloggt regelmäßig unter Maashaltig.

Nach einer vom Bundestag im März beschlossenen Corona-Verordnung müssen Vermieter auf Verlangen die Mieten für die Monate April, Mai und Juni 2020 bis 30. Juni 2022 stunden. Die Vermieter sind also gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern ein Darlehen für rund zwei Jahre über drei Monatsmieten zu geben. Liquiditätsengpässe eines Bürgers werden in Form von Zwangsdarlehen per staatlicher Gewalt auf einen anderen Bürger verlagert.

Anlass dieser ungewöhnlichen Verpflichtung ist, dass ein Teil der Bürger durch Corona-bedingte Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit einen höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen verwenden müssen. Dadurch kann es vorkommen, dass das Einkommen insgesamt nicht mehr existenzsichernd ist. Die Bürger müssen sich zur Aufrechterhaltung der Existenzgrundlage verschulden oder staatliche Unterstützung beantragen.

“Geflissentlich vorausgesetzt wird, dass der Vermieter liquide ist.”

Obwohl die Absicherung der Lebensrisiken eigentlich eine gesamtgesellschaftliche, solidarische Aufgabe ist, bürdet der Gesetzgeber diese Last aber nun allein einer Gruppe auf, den Eigentümern von vermietetem Wohnraum – also just denen, die mit der Bereitstellung von Mietwohnungen der grundgesetzlichen Verpflichtung des Eigentums besonders gerecht werden.

Geflissentlich vorausgesetzt wird dabei, dass der Vermieter liquide ist. Falls nicht – weil die Mieteinnahmen zum Beispiel für die Tilgung eines entsprechenden Immobiliendarlehens benötigt werden und ansonsten auch nur minimale Einkommen bestehen –, muss sich ein Vermieter anstatt des Mieters verschulden. Dafür dürfte er dann zwar von seinem Mieter nach den zwei Jahren Verzugszinsen verlangen – fraglich ob die Inflation und Darlehenszins ganz kompensieren können –, aber soziale Transfers, wie zum Beispiel Wohngeld, stehen dem Vermieter natürlich nicht zu.

Der Vermieter muss also die Verantwortung der sozialen Sicherung übernehmen, ohne dass er kausal irgendetwas damit zu tun hätte. Anlass sind die Pandemie und deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis des Mieters – da besteht kein Zusammenhang mit der Vermietung.

Natürlich ist der Vermieter wie jeder andere Staatsbürger in der gesamtgesellschaftlichen Pflicht, die Krise solidarisch zu bewältigen. In Deutschland wird der soziale Ausgleich jedoch maßgeblich durch die Umverteilung von Steuern und Abgaben organisiert. Mit der Einkommensteuer bei der Vermögensbildung, der Grunderwerbsteuer sowie der laufenden Grundsteuer und Einkommensteuer auf die Miete trägt jemand, der sein Geld in eine Immobilie investiert hat, bereits erheblich zum Gemeinwesen bei.

Erwartungsgemäß geht DIE LINKE mit ihren Forderungen noch weiter. In einem Beschluss des Parteivorstands „Solidarisch aus der Krise: Menschen vor Profite!“ heißt es: „Die Kosten der aktuellen Krise dürfen nicht über später nachzuzahlende Mietschulden den kleinen und mittleren Einkommensgruppen aufgelastet werden.“

Da bleibt noch ominös, wer die Schulden dann zahlen soll – wobei es im Grundton schon mitschwingt, wen man da im Auge hat. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bundestag, Caren Lay, wird auf Twitter schon deutlicher: „Mieter*innen sollen Schulden machen, Vermieter*innen werden an den Krisenkosten nicht beteiligt“, und ordnet auf ihrer Webpage eindeutig die Lastenverteilung den Vermietern zu: „Mietschulden müssen erlassen, anstehende Mieterhöhungen gestrichen und die Mieten gesenkt werden, wenn Mieterinnen und Mieter wegen Einkommensausfällen oder Jobverlust darauf angewiesen sind. In einem Bundestagsantrag vom 12.5.2020 fordert ihre Fraktion: „Für Mietverhältnisse, in denen Mieterinnen oder Mieter Corona-bedingt erhebliche Einkommensverluste erleiden, sollen die Mieten gesetzlich um 30 Prozent abgesenkt werden.“

Man spielt allerorts darauf an, dass starke Schultern mehr tragen können und sollen, und trickst dabei mächtig: Erstens werden schwächere Einkommensschultern mit stärkeren Vermögensschultern verglichen. Weil der eine gerade nicht liquide ist, soll es dem anderen an die Substanz gehen. Eine ordentliche Bedürftigkeits- und Leistungsfähigkeits-Betrachtung sieht anders aus.

Zum anderen wird sublim Immobilieneigentum mit Reichtum gleichgesetzt. Die tatsächlich durchschnittlich mit Wohnimmobilien erwirtschaftbare Rendite deutet da aber in eine ganz andere Richtung. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2014 werden mit vermietetem Wohneigentum im 10-Jahres-Durchschnitt nur zwei bis drei Prozent Rendite per anno erwirtschaftet. Eine Mietsenkung von 30 Prozent über zum Beispiel nur drei Monate würde also bereits die Rendite von rund drei Jahren vernichten. Nimmt man die Inflation dazu, sind es eher vier Jahre.

Die geforderten Sozialbelastungen von Vermietungen sind also tatsächlich Teilenteignungen von Mitbürgern, die bereits erhebliche Beiträge in den Staatssäckel geleistet haben.

Die Corona-Krise fordert unsere Solidarität. Das steht außer Frage. Die Lasten müssen bedürfnisgerecht ermittelt und leistungs- und leistungsfähigkeitsgerecht umverteilt werden. Diesen Ausgleich kann nur die öffentliche Hand schaffen. Alle Mitmenschlichkeit zwischen einzelnen Bürgern darüber hinaus muss der Freiwilligkeit überlassen bleiben – und findet deswegen nicht weniger statt.

Mehr Interesse an ökonomischen Aspekten der Corona-Krise? Stöbern Sie hier durch unsere Übersichtsseite.

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