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Post ohne Mindestlohn

Ein ordnungspolitischer Sündenfall ist jetzt wieder vom Tisch: Der Post-Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro ist rechtswidrig - das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Grund: Verletzung des Wettbewerbs. Private Postdienstleister wurden bisher in erheblichem Maß behindert - viele Arbeitsplätze gingen bereits verloren. Das Urteil gibt Hoffnung auf einen neuen freien Postdienstmarkt. Vorraussetzung ist aber, die Diskriminierung privater Anbieter auch bei der Mehrwertsteuer aufzuheben. Erst dann heißt es wieder: Ab die Post. Prof. Dr. Justus Haucap: Briefe außer Konkurrenz WELT-online vom 28.1.2010: Endlich ist Schluss mit der Mindestlohn-Trickserei

Ein ordnungspolitischer Sündenfall ist jetzt wieder vom Tisch: Der Post-Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro ist rechtswidrig – das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Grund: Verletzung des Wettbewerbs. Private Postdienstleister wurden bisher in erheblichem Maß behindert – viele Arbeitsplätze gingen bereits verloren. Das Urteil gibt Hoffnung auf einen neuen freien Postdienstmarkt. Vorraussetzung ist aber, die Diskriminierung privater Anbieter auch bei der Mehrwertsteuer aufzuheben. Erst dann heißt es wieder: Ab die Post.

Prof. Dr. Justus Haucap: Briefe außer Konkurrenz
WELT-online vom 28.1.2010: Endlich ist Schluss mit der Mindestlohn-Trickserei