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Rückkehr zu einer generellen Konsumbesteuerung

Entwicklung der Mehrwertsteuer-Einnahmen. Warum gelten für einen Maulesel 7% Mehrwertsteuer, aber für einen Esel 19%? Warum wird Leitungswasser mit dem ermäßigten, aber Mineralwasser mit dem regulären Mehrwertsteuersatz belegt? Wer das Brathähnchen an der Imbissbude kauft und zum Verzehr nach Hause nimmt, hat einen Umsatz zum ermäßigten Steuersatz getätigt. Wenn dagegen das Hähnchen an der Bude verzehrt wird, unterliegt der Umsatz dem Regelsteuersatz? Beliebig ließe sich diese „Absurditätenliste“ fortsetzten. Eine innere Logik lässt sich beim besten Willen nicht mehr erkennen. Vielmehr zeigt sich hier, dass die Mehrwertsteuer zum Einfallstor von Partikularinteressen geworden ist – mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen und Effizienzverlusten. Eigentlich sollte der ermäßigte Steuersatz den Konsumenten, insbesondere den einkommensschwachen Haushalten, zugute kommen. In der Praxis hat sich aber gezeigt: In vielen Fällen ist dies nicht gesichert. Denn letztlich hängt es von der Preiselastizität der Nachfrage, der Wettbewerbssituation und der Konjunkturlage ab, ob die Unternehmen ob die Unternehmen den ermäßigen Mehrwerststeuersatz an die Konsumenten weitergeben. Der ermäßigte Steuersatz wirkt hier wie eine versteckte Subvention für die Unternehmen. Aber selbst wenn es gelingt, die Preissenkungen, die der ermäßigte Steuersatz ermöglich, bleibt das Ergebnis verteilungspolitisch unbefriedigend. Schließlich kommen auch Bezieher niedriger Einkommen in den Genuss der Preissenkung. Eine zielgenau Unterstützung des Staates von sozial Schwachen sieht anders aus. Schließlich trifft die Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form nicht nur den Konsum, sondern auch manche Investitionen (vor allen die öffentlichen Investitionen). Dies wirkt sich negativ auf das Wachstum aus. Wie könnten sich all diese Probleme lösen lassen? Grundsätzlich sollte das System der Mehrwertsteuer wieder an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft ausgerichtet werden. Um das System zu vereinfachen, sollte der ermäßigte Steuersatz zugunsten einer generellen Besteuerung mit einem Regelsatz gestrichen werden. Gleichzeitig sollten alle Steuerbefreiungen bis auf zwei Ausnahmen entfallen. Das mit Streichung der Steuervergünstigung zusätzlich anfallende Aufkommen könnte zum überwiegenden Teil dazu verwendet werden, um den Regelsteuersatz auf 16 Prozent zu senken. Für Bezieher sehr niedriger Einkommen mag es bei einer solchen Reform per Saldo zu (unerwünschten) Belastungen kommen, dies könnten zielgenau und mit deutlich weniger Aufwand durch direkte Transfers kompensiert werden. Ergebnis einer solchen Reform wäre vor allem die Rückkehr zu einer generellen Konsumbesteuerung, bei der der Konsum vollständig besteuert würde.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven war von 1983 bis zu seiner Emeritierung 2007 ordentlicher Professor an der Universität Mainz (Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft). Zwischen 1991 und 2001 war er Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Seit 1973 ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Der BlogBeitrag stellt eine kurze Zusammenfassung des von Prof. Dr. Rolf Peffekoven am 15.04.2010 in der Bundespressekonferenz vorgestellten Gutachtens „Zur Reform der Mehrwertsteuer - Zurück zu einer generellen Konsumbesteuereung“ dar.

Entwicklung der Mehrwertsteuer-Einnahmen.

Warum gelten für einen Maulesel 7% Mehrwertsteuer, aber für einen Esel 19%? Warum wird Leitungswasser mit dem ermäßigten, aber Mineralwasser mit dem regulären Mehrwertsteuersatz belegt? Wer das Brathähnchen an der Imbissbude kauft und zum Verzehr nach Hause nimmt, hat einen Umsatz zum ermäßigten Steuersatz getätigt. Wenn dagegen das Hähnchen an der Bude verzehrt wird, unterliegt der Umsatz dem Regelsteuersatz? Beliebig ließe sich diese „Absurditätenliste“ fortsetzten. Eine innere Logik lässt sich beim besten Willen nicht mehr erkennen. Vielmehr zeigt sich hier, dass die Mehrwertsteuer zum Einfallstor von Partikularinteressen geworden ist – mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen und Effizienzverlusten.

Eigentlich sollte der ermäßigte Steuersatz den Konsumenten, insbesondere den einkommensschwachen Haushalten, zugute kommen. In der Praxis hat sich aber gezeigt: In vielen Fällen ist dies nicht gesichert. Denn letztlich hängt es von der Preiselastizität der Nachfrage, der Wettbewerbssituation und der Konjunkturlage ab, ob die Unternehmen ob die Unternehmen den ermäßigen Mehrwerststeuersatz an die Konsumenten weitergeben. Der ermäßigte Steuersatz wirkt hier wie eine versteckte Subvention für die Unternehmen. Aber selbst wenn es gelingt, die Preissenkungen, die der ermäßigte Steuersatz ermöglich, bleibt das Ergebnis verteilungspolitisch unbefriedigend. Schließlich kommen auch Bezieher niedriger Einkommen in den Genuss der Preissenkung. Eine zielgenau Unterstützung des Staates von sozial Schwachen sieht anders aus. Schließlich trifft die Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form nicht nur den Konsum, sondern auch manche Investitionen (vor allen die öffentlichen Investitionen). Dies wirkt sich negativ auf das Wachstum aus. Wie könnten sich all diese Probleme lösen lassen?

Grundsätzlich sollte das System der Mehrwertsteuer wieder an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft ausgerichtet werden. Um das System zu vereinfachen, sollte der ermäßigte Steuersatz zugunsten einer generellen Besteuerung mit einem Regelsatz gestrichen werden. Gleichzeitig sollten alle Steuerbefreiungen bis auf zwei Ausnahmen entfallen. Das mit Streichung der Steuervergünstigung zusätzlich anfallende Aufkommen könnte zum überwiegenden Teil dazu verwendet werden, um den Regelsteuersatz auf 16 Prozent zu senken. Für Bezieher sehr niedriger Einkommen mag es bei einer solchen Reform per Saldo zu (unerwünschten) Belastungen kommen, dies könnten zielgenau und mit deutlich weniger Aufwand durch direkte Transfers kompensiert werden. Ergebnis einer solchen Reform wäre vor allem die Rückkehr zu einer generellen Konsumbesteuerung, bei der der Konsum vollständig besteuert würde.


Prof. Dr. Rolf Peffekoven war von 1983 bis zu seiner Emeritierung 2007 ordentlicher Professor an der Universität Mainz (Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft). Zwischen 1991 und 2001 war er Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Seit 1973 ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.

Der BlogBeitrag stellt eine kurze Zusammenfassung des von Prof. Dr. Rolf Peffekoven am 15.04.2010 in der Bundespressekonferenz vorgestellten Gutachtens „Zur Reform der Mehrwertsteuer – Zurück zu einer generellen Konsumbesteuereung“ dar.