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Eigenverantwortung ist selbstverständlich

Der Hartz-IV-Anspruch eines Alleinstehendes beträgt summa summarum 952 Euro Das Arbeitslosengeld II dient als Teil der sozialen Sicherung einem klaren Zweck: es sichert arbeitslosen Bürgern einen Mindestlebensstandard. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist. Falls dies aber aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, kann er sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen. Die Hilfebedürftigen sind aber verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Und wer selbst einen Mindestlebensstandard erreichen kann, hat keinen Anspruch auf die Hilfe der Gesellschaft. Mit Hinzuverdienstregeln wird gegen dieses an der Bedürftigkeit orientierte Mindestsicherungsprinzip verstoßen. Denn damit wird kein bestimmter Lebensstandard angestrebt, sondern der Betrag, bis zu dem Transferzahlungen geleistet werden, wird erhöht. Die gängige Argumentation, es müsse einen Lohnabstand zwischen Beschäftigten und Beschäftigungslosen geben, suggeriert, dass jeder Bürger ohne weiteres einen Anspruch auf die Mindestsicherung hätte und diesen Anspruch auch dann behalte, wenn er arbeite und Geld verdiene. Jeder, der so argumentiert, untergräbt damit die Grundsätze einer solidarischen, subsidiären Grundsicherung. Denn man würde eben nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Bürger zunächst selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt und nur Hilfe anfordert, wenn er den Mindestlebensstandard nicht erreicht. Wird die Bedürftigkeitsorientierung aufgegeben, dann gibt es keinen sinnvollen Maßstab mehr für die Beurteilung der Höhe öffentlicher Unterstützungszahlungen. Schon jetzt wird ein Alleinstehender auch dann noch unterstützt, wenn er ein eigenes Einkommen von 1.235 Euro monatlich erzielt. Prinzipiell bedarf es keines monetären Anreizes, eine Arbeit aufzunehmen, weil eine Verpflichtung besteht, den Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst zu verdienen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf soziale Hilfen. Die soziale Sicherung sollte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Jeder Hilfsbedürftige sollte seinen Lohn vollständig behalten dürfen. Der Staat stockt dieses Einkommen dann bis zur Erreichung des Mindestlebensstandards auf. Nur wenn die Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind, besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen des Staates. Es sollte selbstverständlich sein, dass niemand dafür belohnt werden muss, wenn er für sich selbst sorgt und die Mittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.

Der Hartz-IV-Anspruch eines Alleinstehendes beträgt summa summarum 952 Euro
Das Arbeitslosengeld II dient als Teil der sozialen Sicherung einem klaren Zweck: es sichert arbeitslosen Bürgern einen Mindestlebensstandard. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist. Falls dies aber aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, kann er sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen. Die Hilfebedürftigen sind aber verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Und wer selbst einen Mindestlebensstandard erreichen kann, hat keinen Anspruch auf die Hilfe der Gesellschaft.

Mit Hinzuverdienstregeln wird gegen dieses an der Bedürftigkeit orientierte Mindestsicherungsprinzip verstoßen. Denn damit wird kein bestimmter Lebensstandard angestrebt, sondern der Betrag, bis zu dem Transferzahlungen geleistet werden, wird erhöht. Die gängige Argumentation, es müsse einen Lohnabstand zwischen Beschäftigten und Beschäftigungslosen geben, suggeriert, dass jeder Bürger ohne weiteres einen Anspruch auf die Mindestsicherung hätte und diesen Anspruch auch dann behalte, wenn er arbeite und Geld verdiene. Jeder, der so argumentiert, untergräbt damit die Grundsätze einer solidarischen, subsidiären Grundsicherung. Denn man würde eben nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Bürger zunächst selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt und nur Hilfe anfordert, wenn er den Mindestlebensstandard nicht erreicht.

Wird die Bedürftigkeitsorientierung aufgegeben, dann gibt es keinen sinnvollen Maßstab mehr für die Beurteilung der Höhe öffentlicher Unterstützungszahlungen. Schon jetzt wird ein Alleinstehender auch dann noch unterstützt, wenn er ein eigenes Einkommen von 1.235 Euro monatlich erzielt. Prinzipiell bedarf es keines monetären Anreizes, eine Arbeit aufzunehmen, weil eine Verpflichtung besteht, den Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst zu verdienen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf soziale Hilfen.

Die soziale Sicherung sollte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Jeder Hilfsbedürftige sollte seinen Lohn vollständig behalten dürfen. Der Staat stockt dieses Einkommen dann bis zur Erreichung des Mindestlebensstandards auf. Nur wenn die Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind, besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen des Staates. Es sollte selbstverständlich sein, dass niemand dafür belohnt werden muss, wenn er für sich selbst sorgt und die Mittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.