Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , ,

Insolvenz(recht) soll Banken retten

Das Jahr 2008 hat gezeigt, wie eine insolvente, systemrelevante Bank eine ganze Branche mit in den Abgrund reißen kann. Das vorgelegte „Banken-Restrukturierungsgesetz“ soll helfen, diesen Dominoeffekt künftig effektiver bekämpfen zu können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Staat im Krisenfall eine systemrelevante Bank bereits in einem frühen Stadium reorganisieren und im schlimmsten Fall in eine geordnete Insolvenz führen kann. Begrüßenswert ist, dass dadurch bereits frühzeitig eingegriffen werden kann und systemrelevante Teile des Vermögens in eine „Brückenbank“ übertragen werden können. Das dürfte zu wesentlich geringeren Kosten für den Steuerzahler führen, als das bisher der Fall war. Was aber fehlt, ist eine klare Definition von „Systemrelevanz“. Der zweite Teil des Gesetzes sieht einen Restrukturierungsfonds vor. Alle Banken müssen in Abhängigkeit ihrer Systemrelevanz in den Topf einzahlen, der dann im Ernstfall für die Reorganisationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Problematisch dabei: Auch nicht systemrelevante Banken müssen sich beteiligen, obwohl nicht zu erwarten ist, dass sie jemals Mittel aus dem Fonds erhalten werden. Unklar ist auch die Lenkungswirkung. Denn die Abgabe wird vergleichsweise so gering ausfallen, dass Banken nicht angehalten werden, weniger systemrelevante Risiken einzugehen. Die Krisenprävention dürfte daher eher gering ausfallen. Wichtig ist: Die Regierung hat erste richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen. Doch neue Krisen wird das Gesetz nicht verhindern.

Das Jahr 2008 hat gezeigt, wie eine insolvente, systemrelevante Bank eine ganze Branche mit in den Abgrund reißen kann. Das vorgelegte „Banken-Restrukturierungsgesetz“ soll helfen, diesen Dominoeffekt künftig effektiver bekämpfen zu können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Staat im Krisenfall eine systemrelevante Bank bereits in einem frühen Stadium reorganisieren und im schlimmsten Fall in eine geordnete Insolvenz führen kann. Begrüßenswert ist, dass dadurch bereits frühzeitig eingegriffen werden kann und systemrelevante Teile des Vermögens in eine „Brückenbank“ übertragen werden können. Das dürfte zu wesentlich geringeren Kosten für den Steuerzahler führen, als das bisher der Fall war. Was aber fehlt, ist eine klare Definition von „Systemrelevanz“.

Der zweite Teil des Gesetzes sieht einen Restrukturierungsfonds vor. Alle Banken müssen in Abhängigkeit ihrer Systemrelevanz in den Topf einzahlen, der dann im Ernstfall für die Reorganisationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Problematisch dabei: Auch nicht systemrelevante Banken müssen sich beteiligen, obwohl nicht zu erwarten ist, dass sie jemals Mittel aus dem Fonds erhalten werden. Unklar ist auch die Lenkungswirkung. Denn die Abgabe wird vergleichsweise so gering ausfallen, dass Banken nicht angehalten werden, weniger systemrelevante Risiken einzugehen. Die Krisenprävention dürfte daher eher gering ausfallen.

Wichtig ist: Die Regierung hat erste richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen. Doch neue Krisen wird das Gesetz nicht verhindern.