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140 Seiten Mehrwertsteuer-Schreiben: Wat fott es es fott

Eine Vielzahl von Gutachtern rät dazu, die Mehrwertsteuer einfacherer und weniger kompliziert zu gestalten. Vorgeschlagen wird, Steuerermäßigungen abzuschaffen und für mehr Güter den Regelsteuersatz anzuwenden. Oft wird dazu geraten, Lebensmittel weiterhin steuerlich zu bevorzugen. So auch das in der vorletzten Woche präsentierte Gutachten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, Mainz und Saarbrücken. Deren Begründung, dass der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel geeignet sei, die ärmeren Haushalte relativ zu entlasten, stößt allerdings auf erhebliche Zweifel. Es trifft zwar zu, dass Haushalte mit geringen Einkommen relativ mehr Geld für Lebensmittel ausgeben als Haushalte mit höherem Einkommen. Das ist aber nicht maßgeblich, denn absolut gesehen geben die einkommensstarken Haushalte mehr aus für Brot, Butter, Gemüse, Fleisch und Obst. Und dadurch profitieren sie absolut gesehen stärker vom ermäßigten Steuersatz. Treffsicherheit von sozialen Maßnahmen sieht anders aus. Statt Lebensmittel für alle Bürger zu verbilligen, wäre es sinnvoller, die finanzielle Unterstützung für Einkommensschwache zu erhöhen. Dann könnte der ermäßigte Steuersatz für alle Güter gestrichen werden. Das erspart viel bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und Staat. Als erstes könnte man das 140-seitige Anwendungsschreiben des Bundesfinanzhofes von 2004 dem Altpapier zuführen. Im Kölschen Grundgesetz heißt es dazu: Wat fott es es fott.
Die Langfassung dieses Beitrags ist als „Ordnungspolitischer Kommentar“ des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln erschienen. Weitere Informationen zu diesem Thema: Prof. Rolf Peffekoven - "Rückkehr zu einer generellen Konsumbesteuerung"

Eine Vielzahl von Gutachtern rät dazu, die Mehrwertsteuer einfacherer und weniger kompliziert zu gestalten. Vorgeschlagen wird, Steuerermäßigungen abzuschaffen und für mehr Güter den Regelsteuersatz anzuwenden. Oft wird dazu geraten, Lebensmittel weiterhin steuerlich zu bevorzugen. So auch das in der vorletzten Woche präsentierte Gutachten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, Mainz und Saarbrücken. Deren Begründung, dass der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel geeignet sei, die ärmeren Haushalte relativ zu entlasten, stößt allerdings auf erhebliche Zweifel.

Es trifft zwar zu, dass Haushalte mit geringen Einkommen relativ mehr Geld für Lebensmittel ausgeben als Haushalte mit höherem Einkommen. Das ist aber nicht maßgeblich, denn absolut gesehen geben die einkommensstarken Haushalte mehr aus für Brot, Butter, Gemüse, Fleisch und Obst. Und dadurch profitieren sie absolut gesehen stärker vom ermäßigten Steuersatz. Treffsicherheit von sozialen Maßnahmen sieht anders aus. Statt Lebensmittel für alle Bürger zu verbilligen, wäre es sinnvoller, die finanzielle Unterstützung für Einkommensschwache zu erhöhen. Dann könnte der ermäßigte Steuersatz für alle Güter gestrichen werden. Das erspart viel bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und Staat. Als erstes könnte man das 140-seitige Anwendungsschreiben des Bundesfinanzhofes von 2004 dem Altpapier zuführen. Im Kölschen Grundgesetz heißt es dazu: Wat fott es es fott.


Die Langfassung dieses Beitrags ist als „Ordnungspolitischer Kommentar“ des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln erschienen.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
Prof. Rolf Peffekoven – “Rückkehr zu einer generellen Konsumbesteuerung”