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Das missbrauchte Gerechtigkeitspostulat

Mit der Vokabel „Gerechtigkeit“ wird seit Jahrzehnten eine immer aufwendigere staatliche Umverteilung organisiert, die zunehmend mit Krediten bezahlt wird. Im laufenden Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Neuregelung wird dieses Gerechtigkeitspostulat wieder einmal an verschiedenen Stellen von der Bundesratsmehrheit bedient: Ist es gerecht, den Regelsatz für Erwachsene um gerade mal 5 Euro monatlich zu erhöhen? Sollen die zusätzlichen Bildungsangebote auf Kinder im Hartz IV-Bezug beschränkt bleiben? Das wäre ja soziale Stigmatisierung, lautet der Vorwurf. Oder doch auf Familien ausgedehnt werden, die nicht allein von Sozialtransfers leben, sondern nur zusätzlich  Wohngeld vom Staat beziehen? Was vordergründig als sozial gerecht gilt, birgt aber gewaltige Risiken. Eine starke Erhöhung des Regelsatzes weitet sofort den Kreis der Empfänger aus und verringert den Lohnabstand zu den Menschen, die nur ein niedriges Einkommen erzielen, aber trotzdem arbeiten gehen. Ist es nicht gerecht, wenn der Arbeitende mehr verdient als jemand, der ausschließlich vom Staat lebt, obwohl er arbeitsfähig ist? Das gleiche Spiel beim Mindestlohn. Natürlich regen auch mich Dumpinglöhne auf. Doch warum soll die Politik Lohnuntergrenzen festlegen? Wozu haben wir eine Tarifautonomie? Die Lohnfindung gehört in die Betriebe, nicht in die Parlamente. Was haben wir von politisch festgesetzten Mindestlöhnen, die zwar dem Gerechtigkeitspostulat „Fairer Lohn für anständige Arbeit!“ genügen, eine Reihe von Menschen aber aus dem Arbeitsmarkt drängen, weil sie mit ihrer Produktivität die von der Politik verordneten Arbeitskosten gar nicht verdienen können? Gerecht ist, was Arbeit schafft! Gerecht ist, was die Leistungs- und Einsatzbereitschaft möglichst vieler fördert! Und gerecht ist, wenn Menschen aus allen Schichten die Chance erhalten, ihre individuellen Talente zu entfalten, damit sie selbstbewusst und in Würde ihr Leben eigenständig meistern können.

Mit der Vokabel „Gerechtigkeit“ wird seit Jahrzehnten eine immer aufwendigere staatliche Umverteilung organisiert, die zunehmend mit Krediten bezahlt wird. Im laufenden Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Neuregelung wird dieses Gerechtigkeitspostulat wieder einmal an verschiedenen Stellen von der Bundesratsmehrheit bedient: Ist es gerecht, den Regelsatz für Erwachsene um gerade mal 5 Euro monatlich zu erhöhen? Sollen die zusätzlichen Bildungsangebote auf Kinder im Hartz IV-Bezug beschränkt bleiben? Das wäre ja soziale Stigmatisierung, lautet der Vorwurf. Oder doch auf Familien ausgedehnt werden, die nicht allein von Sozialtransfers leben, sondern nur zusätzlich  Wohngeld vom Staat beziehen?

Was vordergründig als sozial gerecht gilt, birgt aber gewaltige Risiken. Eine starke Erhöhung des Regelsatzes weitet sofort den Kreis der Empfänger aus und verringert den Lohnabstand zu den Menschen, die nur ein niedriges Einkommen erzielen, aber trotzdem arbeiten gehen. Ist es nicht gerecht, wenn der Arbeitende mehr verdient als jemand, der ausschließlich vom Staat lebt, obwohl er arbeitsfähig ist?

Das gleiche Spiel beim Mindestlohn. Natürlich regen auch mich Dumpinglöhne auf. Doch warum soll die Politik Lohnuntergrenzen festlegen? Wozu haben wir eine Tarifautonomie? Die Lohnfindung gehört in die Betriebe, nicht in die Parlamente. Was haben wir von politisch festgesetzten Mindestlöhnen, die zwar dem Gerechtigkeitspostulat „Fairer Lohn für anständige Arbeit!“ genügen, eine Reihe von Menschen aber aus dem Arbeitsmarkt drängen, weil sie mit ihrer Produktivität die von der Politik verordneten Arbeitskosten gar nicht verdienen können?

Gerecht ist, was Arbeit schafft! Gerecht ist, was die Leistungs- und Einsatzbereitschaft möglichst vieler fördert! Und gerecht ist, wenn Menschen aus allen Schichten die Chance erhalten, ihre individuellen Talente zu entfalten, damit sie selbstbewusst und in Würde ihr Leben eigenständig meistern können.