Zum Prinzip Haftung und Verantwortung gehörte aber auch ein Steuerrecht, bei dem die Ebene, die öffentliche Aufgaben umsetzt, auch in der Einnahmenmitverantwortung steht. Deshalb plädiere ich für das Recht der Kommunen, auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer einen eigenen Steuersatz als Zuschlag zu erheben. Eine Stadt, die sich mehr leistet als andere, müsste dafür der eigenen Bevölkerung und den Unternehmen auch die höhere Steuerrechnung präsentieren. Dafür könnte die Gewerbesteuer entfallen. So wüchse der verantwortlichere Umgang mit den Steuereinnahmen, weil man mit dem Finger nicht nur „auf die da oben“ zeigen könnte, sondern selbst für den kommunalen Zuschlagssteuersatz politisch den Kopf hinhalten müsste.
Und der horizontale Länderfinanzausgleich, der jedes Jahr rund 7 Milliarden Euro zwischen armen und reichen Ländern umverteilt, gehört abgeschafft. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen (und ein bisschen noch Hamburg) alimentieren die anderen Bundesländer. Nach Finanzausgleich sind starke Bundesländer plötzlich nur noch im hinteren Drittel platziert. Das ist leistungsfeindlich. Und schwache Länder haben keinen Anreiz, ihre Wirtschaftskraft zu stärken, weil der Mehrertrag im nächsten Jahr sofort beim Finanzausgleich abgezogen wird. Ein Irrsinn!
Von einer Million Euro Steuermehreinnahmen verbleiben Baden-Württemberg nach Finanzausgleich gerade noch 254.000 Euro. Das entspräche in der Einkommensteuer einem Steuersatz von rund 75%. Kein Steuerzahler würde sich eine solche Schröpfung auf Dauer bieten lassen.