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Das Volk hat gesprochen: Verantwortungsvoll haushalten!

Fernab der öffentlichkeitswirksamen Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die hessischen Wähler eine kluge Entscheidung getroffen, die über verhältnismäßig kurzfristige Zeithorizonte wie eine Legislaturperiode hinausgehen. Mit 70% Zustimmung ändern die Hessen ihre Landesverfassung und führen eine Schuldenbremse ein, die ab dem Jahre 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorschreibt und strukturelle Verschuldung verbietet.  Trotz der Möglichkeit einer Schuldenaufnahme in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs oder in außergewöhnlichen Notsituationen gibt die Schuldenbremse ein klares Signal für mehr Generationengerechtigkeit. Mit der breiten Zustimmung verbindet sich der andauernde Auftrag an (Landes-) Politiker verantwortlich zu haushalten und keine unfinanzierbaren Wahlversprechen abzugeben. Die erfolgreiche Volksabstimmung bietet die Chance, dass das vermeintliche polit-ökonomische Gesetz „gewählt wird, wer am meisten (schuldenfinanzierte) Wohltaten verspricht“ durchbrochen wird. Verantwortliche Politik muss dem Wahlvolk zu aller erst darlegen, was mit den ordentlichen (Steuer-) Einnahmen finanzierbar ist und vor allem was nicht. Eine Flucht in die Verschuldung ist eine Flucht vor der Verantwortung. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Staatschuldenkisen in Europa und der mittlerweile bestehenden europäischen Haftungsgemeinschaft des Euros. Die Besonderheit der hessischen Schuldenbremse liegt nicht in ihrer Ausgestaltung, sondern sie ergibt sich vielmehr durch ihr – zugegeben landesverfassungsrechtlich vorgeschriebenes – Zustandekommen durch Volksabstimmung. Die Zustimmung des Volkes verschafft ihr besonders große Legitimation und ist damit Vorbild für andere Bundesländer!

Fernab der öffentlichkeitswirksamen Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die hessischen Wähler eine kluge Entscheidung getroffen, die über verhältnismäßig kurzfristige Zeithorizonte wie eine Legislaturperiode hinausgehen. Mit 70% Zustimmung ändern die Hessen ihre Landesverfassung und führen eine Schuldenbremse ein, die ab dem Jahre 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorschreibt und strukturelle Verschuldung verbietet.  Trotz der Möglichkeit einer Schuldenaufnahme in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs oder in außergewöhnlichen Notsituationen gibt die Schuldenbremse ein klares Signal für mehr Generationengerechtigkeit.

Mit der breiten Zustimmung verbindet sich der andauernde Auftrag an (Landes-) Politiker verantwortlich zu haushalten und keine unfinanzierbaren Wahlversprechen abzugeben. Die erfolgreiche Volksabstimmung bietet die Chance, dass das vermeintliche polit-ökonomische Gesetz „gewählt wird, wer am meisten (schuldenfinanzierte) Wohltaten verspricht“ durchbrochen wird. Verantwortliche Politik muss dem Wahlvolk zu aller erst darlegen, was mit den ordentlichen (Steuer-) Einnahmen finanzierbar ist und vor allem was nicht. Eine Flucht in die Verschuldung ist eine Flucht vor der Verantwortung. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Staatschuldenkisen in Europa und der mittlerweile bestehenden europäischen Haftungsgemeinschaft des Euros.

Die Besonderheit der hessischen Schuldenbremse liegt nicht in ihrer Ausgestaltung, sondern sie ergibt sich vielmehr durch ihr – zugegeben landesverfassungsrechtlich vorgeschriebenes – Zustandekommen durch Volksabstimmung. Die Zustimmung des Volkes verschafft ihr besonders große Legitimation und ist damit Vorbild für andere Bundesländer!