Auch in der Konjunkturpolitik glaubte man Effektivität und Effizienz vernachlässigen zu können. Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz führte nicht zu einem konsequenten antizyklischen Handel, es war vielmehr die Ermächtigung für eine permanente Neuverschuldungspolitik. Zusätzlich entfaltet die Finanzreform von 1969 mit ihrem Umbau der föderalen Finanzbeziehungen zum Kooperationssystem fatale Anreizwirkungen. Weder für die Nehmer noch für die Geber unter den Bundesländern ist es seither attraktive durch eine gesteigerte Wirtschaftsdynamik für mehr Steuereinnahmen zu sorgen.
Die insofern notwendige Revision der Staatstätigkeit wird aber nur gelingen, wenn die Regierung die Bürger befähigt, ein höheres Maß an Mitverantwortung für gemeinsame Angelegenheiten zu übernehmen. So bedarf es beispielsweise in der Sozialpolitik kein Zurück mehr hinter die Verknüpfung von Förderung und Fordern. Vielmehr müssen die Anreize der Grundsicherung zur Arbeitsaufnahme weiterentwickelt werden. Von überwölbender Bedeutung ist jedoch die Schuldenbremse als Garant für eine Zukunft ohne permanente Neuverschuldung.
Dem Beitrag liegt ein Namensartikel im Handelsblatt vom 01/02.04.2011 zugrunde.