Gegenwärtig belastet allein der Bund die Unternehmen mit 651 solcher Aufgaben und Tätigkeiten. Die dadurch verursachten Kosten sind immens: Allein die Erfüllung von zehn besonders aufwendigen Arbeitgeberpflichten kostet ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro pro Jahr. Auf alle kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland hochgerechnet ergeben sich damit pro Jahr Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro. Nicht berücksichtigt sind hier alle weiteren Inpflichtnahmen des Bundes sowie die Kosten für die Großunternehmen. Höchste Zeit also, der steten Einführung neuer Inpflichtnahmen einen Riegel vorzuschieben.
Wie kann man dies erreichen? Zum ersten sollte der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden, alle neuen Indienstnahmen von Unternehmen in der Gesetzbegründung explizit auszuweisen und deren Kosten zu benennen. Zweitens sollte der Nationale Normenkontrollrat das Recht erhalten, unterlassene Benennungen zu beanstanden und die Kostenangaben zu überprüfen. Drittens sollte es zukünftig für neue Pflichten eine Kostenerstattung durch den Staat geben.
Prof. Dr. Volker Wittberg ist Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld.
Der BlogBeitrag stellt eine kurze Zusammenfassung des von Prof. Dr. Volker Wittberg, Hans-Georg Kluge und Frauke Ley erstellten Gutachtens „Staatliche Bürokratiekostenüberwälzung auf Unternehmen als unternehmerisches Gegenwartsproblem“ dar.