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Besser, aber noch nicht wirklich gut

Im Jahr 1 der weltweiten Finanzkrise haben auch deutsche Banken erhebliche Verluste eingefahre: höchste Zeit, die Bankbilanzen zu bereinigen. In die Bad Bank-Debatte ist Bewegung gekommen. Finanzminister Steinbrück hat seinen Rettungsplan für die Banken in wesentlichen Teilen nachgebessert. Ursprünglich wären die Steuerzahler in erheblichem Maße zur Kasse gebeten worden: Alles, was nicht aus den Erlösen und aus den Rückstellungen der Banken erwirtschaftet wird, hätte der Staat tragen müssen. Dafür hagelte es berechtigterweise Kritik. Nun hat das Finanzministerium Änderungen in zwei wesentlichen Punkten vorgenommen. Erstens sollen die Banken jetzt auch nach der Fälligkeit der toxischen Wertpapiere für verbleibende Verluste haften. Zweitens müssen die Banken von Beginn an, anstelle von Rückstellungen, so genannte Ausgleichszahlungen an den Staat leisten. Der neue Plan ist zwar besser als der erste, aber noch nicht wirklich gut (die ausführliche Analyse des Steinbrück II-Plans finden Sie hier): Die Vorkehrungen gegen eine Belastung des Steuerzahlers sind völlig unzureichend.

Konkret sieht der Steinbrück II-Plan folgendes vor:

• Die Banken geben ihre toxischen Papiere in Zweckgesellschaften und erhalten dafür vom SoFFin garantierte Anteile an diesen dezentralen Bad Banks. Die Anteile werden verzinst, offenbar aus den Erträgen der toxischen Papiere. Zu welchem Zinssatz dies geschieht und wer die Zinsen zahlt, wenn die Erträge der Bad Bank nicht ausreichen, bleibt unklar.

• Zu Beginn wird der vermutliche Marktwert der toxischen Papiere ermittelt und davon ein Risikoabschlag abgezogen, dies ergibt den so genannten Fundmentalwert. Unklar bleibt, wie dabei im Einzelnen zu rechnen ist. Ohne Risikoabschlag soll der Fundamentalwert aber vermutlich der abdiskontierten Summe der zukünftigen Erlöse aus den Papieren entsprechen.

• Der SoFFin garantiert die Auszahlung des Nominalwertes der Anteile an den Zweckgesellschaften zum Nennwert nach 20 Jahren. Die Garantie wird in Anspruch genommen, wenn die toxischen Papiere den vorab festgelegten Fundamentalwert letztlich nicht erbringen. Für diese Garantie ist von den Banken eine jährliche Gebühr zu zahlen, dem Vernehmen nach „von unter 2%“. Worauf sich dieser Prozentsatz bezieht und wie er ermittelt wurde, bleibt unklar.

• Wird die Garantie in Anspruch genommen, ist von den Banken gleichwohl nachträglich der Verlust zu begleichen. Dazu wird eine Ausschüttungssperre verhängt, bis dem Staat die Differenz zwischen Fundamentalwert und tatsächlichen Erlösen erstattet worden ist. Unklar bleibt, ob und ggf. in welcher Höhe dabei auch Zinsen auf den vom Staat vorfinanzierten Fehlbetrag zu entrichten sind.

Eine Gesamtbeurteilung des Konzepts ist auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht möglich. Selbst den Parlamentariern liegt nur ein einziges DIN A4-Blatt vor. Auf einer so dünnen Grundlage würde man nicht einmal in Burkina Faso Entscheidungen treffen. Zu befürchten ist zudem, dass die Banken noch immer auf Kosten der Steuerzahler geschont werden. Zumindest ist das Konzept bisher finanzmathematisch nicht korrekt gerechnet worden. Dazu müssten alle auftretenden Finanzströme mit Zins und Zinseszins erfasst und einander gegenübergestellt werden.

Insgesamt hat sich die Bundesregierung mit dem neuen Plan allerdings bereits deutlich in Richtung des Konzepts bewegt, welches vom Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Münster (CAWM) von Beginn an vertreten wird. So ist der Endabrechnungszeitpunkt durch die nachträgliche Gewinnhaftung jetzt offen, und das Nebeneinander von Ausgleichszahlungen und Anleihezinsen führt praktisch zu einer Null- oder Niedrigverzinsung der Bad-Bank-Anteile. Beides wird vom CAWM seit langem gefordert. Die Ausgestaltung des Regierungsentwurfs ist allerdings unnötig kompliziert. Das ganze Brimborium von Ausgleichszahlungen, Fundamentalwertermittlung, Nachschusspflicht und Garantiegebühren könnte ersatzlos entfallen. Denn diese Elemente heben sich in der Wirkung größtenteils gegenseitig auf. Sie bewirken lediglich die Gefahr, dass man den Überblick über die wahren Belastungswirkungen verliert, was offenbar bereits der Fall ist.

Einfacher und wirkungsvoller ist das Konzept des CAWM. Hier ist eine Belastung der Steuerzahler schon konzeptbedingt ausgeschlossen. Denn: Den Banken wird erst Geld ausbezahlt, wenn es zuvor aus den toxischen Papieren verdient wurde. Auch ein Liquiditätsabfluss bei den Banken, wie er durch die Ausgleichszahlungen bei Steinbrück-II entsteht, findet nicht statt. Stattdessen erhalten die Banken im CAWM-Konzept deutlich mehr Zeit, ihre Sünden der Vergangenheit abzuarbeiten. Damit könnten sie auch viel schneller wieder ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen, nämlich die Wirtschaft mit Kredit zu versorgen.


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