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Vetorecht steht der EZB nicht zu

Mit einer harschen Ablehnung hat die EZB auf die erneute Forderung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble reagiert, private Gläubiger an den Kosten der griechischen Schuldenkrise zu beteiligen. Eine Laufzeitverlängerung der von den Banken gehaltenen griechischen Staatsanleihen würde laut EZB dazu führen, dass die Ratingagenturen die Bonitätsnoten für Griechenland weiter senken würden. Eigentlich bieten die griechischen Staatsanleihen schon heue keine ausreichende Sicherheit. Dennoch hat die EZB sie bislang selbst aufgekauft. Scheinbar sieht die EZB ihre grundsätzliche Verpflichtung zu einer unabhängigen Geldpolitik gefährdet. Bankrotte Staaten zu retten und dabei entsprechende Verluste in Kauf zu nehmen, gehört nicht zu ihren Aufgaben. Für die EZB entstehen im Refinanzierungsgeschäft Verluste, wenn sowohl die Banken, die die Anleihen als Sicherheit vorgelegt haben, als auch der griechische Staat zahlungsunfähig werden. Um die EZB abzusichern, könnten die Staaten der Euro-Zone gegenüber der EZB eine Bürgschaft übernehmen. Wirtschaftlich gehen sie dabei kein Risiko ein, weil sie Eigentümer der EZB sind. Die EZB könnte die griechischen Banken dann im bisherigen Umfang refinanzieren, auch im Fall einer Umschuldung. Die Unabhängigkeit der Geldpolitik wäre gewahrt. Eine erzwungene Laufzeitverlängerung wäre dann sinnvoll, wenn man später mit einem Schuldenschnitt rechnet. Wenn Privatinvestoren an den Verlusten, die dann zutage treten, beteiligt werden sollen, darf man jetzt nicht zulassen, dass sie aussteigen. Denn dieser Ausstieg würde bedeuten, dass die auslaufenden Anleihen mit Steuergeldern anderer Staaten der Euro-Zone finanziert würden. Ein Veto-Recht dazu steht der EZB nicht zu. Trotz allem muss die Entscheidung für eine Umschuldung Griechenlands von der Politik entschieden werden.
Dieser Blogbeitrag ist eine Kurzfassung des am 15. Juni 2011 im Handelsblatt veröffentlichten Beitrags „Die EZB ist zu weit gegangen“.  

Mit einer harschen Ablehnung hat die EZB auf die erneute Forderung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble reagiert, private Gläubiger an den Kosten der griechischen Schuldenkrise zu beteiligen. Eine Laufzeitverlängerung der von den Banken gehaltenen griechischen Staatsanleihen würde laut EZB dazu führen, dass die Ratingagenturen die Bonitätsnoten für Griechenland weiter senken würden. Eigentlich bieten die griechischen Staatsanleihen schon heue keine ausreichende Sicherheit. Dennoch hat die EZB sie bislang selbst aufgekauft.

Scheinbar sieht die EZB ihre grundsätzliche Verpflichtung zu einer unabhängigen Geldpolitik gefährdet. Bankrotte Staaten zu retten und dabei entsprechende Verluste in Kauf zu nehmen, gehört nicht zu ihren Aufgaben. Für die EZB entstehen im Refinanzierungsgeschäft Verluste, wenn sowohl die Banken, die die Anleihen als Sicherheit vorgelegt haben, als auch der griechische Staat zahlungsunfähig werden. Um die EZB abzusichern, könnten die Staaten der Euro-Zone gegenüber der EZB eine Bürgschaft übernehmen. Wirtschaftlich gehen sie dabei kein Risiko ein, weil sie Eigentümer der EZB sind. Die EZB könnte die griechischen Banken dann im bisherigen Umfang refinanzieren, auch im Fall einer Umschuldung. Die Unabhängigkeit der Geldpolitik wäre gewahrt.

Eine erzwungene Laufzeitverlängerung wäre dann sinnvoll, wenn man später mit einem Schuldenschnitt rechnet. Wenn Privatinvestoren an den Verlusten, die dann zutage treten, beteiligt werden sollen, darf man jetzt nicht zulassen, dass sie aussteigen. Denn dieser Ausstieg würde bedeuten, dass die auslaufenden Anleihen mit Steuergeldern anderer Staaten der Euro-Zone finanziert würden. Ein Veto-Recht dazu steht der EZB nicht zu. Trotz allem muss die Entscheidung für eine Umschuldung Griechenlands von der Politik entschieden werden.


Dieser Blogbeitrag ist eine Kurzfassung des am 15. Juni 2011 im Handelsblatt veröffentlichten Beitrags „Die EZB ist zu weit gegangen“.