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Plan B

Immer noch steht als das große Ziel die große Steuerreform vor Augen. Es gilt, ein Steuersystem zu schaffen, das Einfachheit mit niedrigen Steuersätzen verbindet und so gerechter ist. Ein solches System hat z.B. Herr Kirchhof ausgearbeitet. Ein vereinheitlichter Steuersatz verhindert automatisch und fast vollständig die kalte Progression, da jeder Euro mehr in gleicher Höhe besteuert würde. Ein gänzliches Ende wäre der kalten Progression gesetzt, wenn die Freibeträge einem jährlichen Inflationsausgleich unterlägen. Für eine große Steuerreform gibt es mehrheitlichen Rückhalt in der Bevölkerung, aber nur widerwilliges Zustimmen in der Union und offenen Widerspruch im Bundesrat. Erforderlich ist daher ein Plan B, mit dem eine zweitbeste Lösung durchgesetzt werden kann. Die zweitbeste Lösung wäre nicht beides gleichzeitig durchzusetzen, sondern entweder ein nur-gerechteres System oder eine Entlastung. Größere Gerechtigkeit lässt sich nur mit dem Bundesrat erreichen, so dass sich die Wahl auf eine Netto-Entlastung reduziert. Gegen den mehrheitlichen Widerspruch im Bundesrat geht das nur dort, wo der Bund das alleinige Steueraufkommen hat. Das verengt den politischen Handlungsspielraum auf den Solidaritätszuschlag. Der Soli ist ein seit 1991 erhobener Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Gedacht war er für die Finanzierung des Golfkriegs und zum Aufbau Ost, doch übersteigt sein Volumen mittlerweile sogar die Höhe der Mittel, die für den Solidarpakt II aufgewendet werden. Dabei ist das Soli-Aufkommen nicht einmal an den Aufbau Ost gebunden, sondern fließt in den Bundeshaushalt, trägt also heute etwa auch zu den Kosten des Afghanistan-Einsatz bei. Steuersystematisch ist er ein Fremdkörper, da er als Ergänzungsabgabe konzipiert war und diese nur für vorübergehende Bedarfsspitzen erhoben werden dürfen. Dem Argument, eine Abschaffung des Solis beeinträchtige die verfassungsrechtliche Schuldenbremse, kann also damit entgegengetreten werden, dass seine Beibehaltung die grundgesetzliche Finanzverfassung gefährde. Denn Deutschland befindet sich definitiv nicht mehr in einer außergewöhnlichen Haushaltssituation. Der Bundesfinanzminister feiert Rekordeinnahmen und überspringt die Maastrichter Defizithürde mit Leichtigkeit. Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen mit dem Soli 2011 rund 12,15 Milliarden Euro eingenommen werden. In den Folgejahren werden es 13 Milliarden, 13,75 Milliarden, 14,35 Milliarden und 2015 schließlich 15 Milliarden Euro sein. Vorzugsweise käme es zur erstbesten Lösung mit niedrigeren, einfacheren und gerechteren Sätzen. Deshalb hat die Koalition beschlossen, kleinere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2013 steuerlich zu entlasten und die kalte Progression zu vermindern. Damit sorgen wir dafür, dass mehr netto vom Bruttoeinkommen beim Steuerzahler verbleibt. Wenn dies aus welchen Umständen auch immer nicht umzusetzen ist, dann verbleibt die Abschaffung des Soli als Plan B. Die ersten Schritte hierzu sollten bereits nach der Sommerpause unternommen werden.
Ähnliche Artikel: *Heimliche Steuererhöhung vermeiden - Von Dr. Alfred Boss *Gibt es Chancen auf Steuersenkungen? - Von Prof. Dr. Rolf Peffekoven *Solidarität ist möglich - Von Marco Mendorf

Immer noch steht als das große Ziel die große Steuerreform vor Augen. Es gilt, ein Steuersystem zu schaffen, das Einfachheit mit niedrigen Steuersätzen verbindet und so gerechter ist. Ein solches System hat z.B. Herr Kirchhof ausgearbeitet. Ein vereinheitlichter Steuersatz verhindert automatisch und fast vollständig die kalte Progression, da jeder Euro mehr in gleicher Höhe besteuert würde. Ein gänzliches Ende wäre der kalten Progression gesetzt, wenn die Freibeträge einem jährlichen Inflationsausgleich unterlägen. Für eine große Steuerreform gibt es mehrheitlichen Rückhalt in der Bevölkerung, aber nur widerwilliges Zustimmen in der Union und offenen Widerspruch im Bundesrat.

Erforderlich ist daher ein Plan B, mit dem eine zweitbeste Lösung durchgesetzt werden kann. Die zweitbeste Lösung wäre nicht beides gleichzeitig durchzusetzen, sondern entweder ein nur-gerechteres System oder eine Entlastung. Größere Gerechtigkeit lässt sich nur mit dem Bundesrat erreichen, so dass sich die Wahl auf eine Netto-Entlastung reduziert. Gegen den mehrheitlichen Widerspruch im Bundesrat geht das nur dort, wo der Bund das alleinige Steueraufkommen hat. Das verengt den politischen Handlungsspielraum auf den Solidaritätszuschlag.

Der Soli ist ein seit 1991 erhobener Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Gedacht war er für die Finanzierung des Golfkriegs und zum Aufbau Ost, doch übersteigt sein Volumen mittlerweile sogar die Höhe der Mittel, die für den Solidarpakt II aufgewendet werden. Dabei ist das Soli-Aufkommen nicht einmal an den Aufbau Ost gebunden, sondern fließt in den Bundeshaushalt, trägt also heute etwa auch zu den Kosten des Afghanistan-Einsatz bei. Steuersystematisch ist er ein Fremdkörper, da er als Ergänzungsabgabe konzipiert war und diese nur für vorübergehende Bedarfsspitzen erhoben werden dürfen. Dem Argument, eine Abschaffung des Solis beeinträchtige die verfassungsrechtliche Schuldenbremse, kann also damit entgegengetreten werden, dass seine Beibehaltung die grundgesetzliche Finanzverfassung gefährde. Denn Deutschland befindet sich definitiv nicht mehr in einer außergewöhnlichen Haushaltssituation. Der Bundesfinanzminister feiert Rekordeinnahmen und überspringt die Maastrichter Defizithürde mit Leichtigkeit. Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen mit dem Soli 2011 rund 12,15 Milliarden Euro eingenommen werden. In den Folgejahren werden es 13 Milliarden, 13,75 Milliarden, 14,35 Milliarden und 2015 schließlich 15 Milliarden Euro sein.

Vorzugsweise käme es zur erstbesten Lösung mit niedrigeren, einfacheren und gerechteren Sätzen. Deshalb hat die Koalition beschlossen, kleinere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2013 steuerlich zu entlasten und die kalte Progression zu vermindern. Damit sorgen wir dafür, dass mehr netto vom Bruttoeinkommen beim Steuerzahler verbleibt. Wenn dies aus welchen Umständen auch immer nicht umzusetzen ist, dann verbleibt die Abschaffung des Soli als Plan B. Die ersten Schritte hierzu sollten bereits nach der Sommerpause unternommen werden.


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