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Fernbusse: Wettbewerb spart Subventionen

Die Entscheidung der Bundesregierung zur Neufassung des Personen- beförderungsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen. Seit 2007 fordert die Monopolkommission, den Fernbuslinienverkehr zu liberalisieren, zuletzt 2009 in ihrem Sondergutachten zum Bahnverkehr. Aber die Liberalisierung hätte durchaus noch konsequenter sein können. Die Novelle sieht nämlich auch weiterhin eine Genehmigungspflicht für die Fernbuslinien vor. Für eine explizite Genehmigungspflicht, die über die Überprüfung von Sicherheitsvorschriften hinausgeht, gibt es aber keine überzeugenden Gründe. Bei Unternehmen und Behörden verursachen Genehmigungsverfahren erhebliche Transaktionskosten. Fernbusgesellschaften sind dadurch schwer kalkulierbaren und marktfremden Risiken durch die mögliche Verweigerung der Genehmigung ausgesetzt. Zudem bietet ein Genehmigungsverfahren immer ein Einfallstor für Klagen der mächtigen Konkurrenten. Ebenso unverständlich ist der Plan, den mit Steuermitteln unterstützten ÖPNV gegen den Busfernlinienverkehr zu schützen. Auch staatlich subventionierte Verkehre sollten nicht vor Wettbewerb geschützt werden. Im Gegenteil: Hier könnten durch die Streichung der Finanzhilfen sogar noch Steuergelder gespart werden.
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Die Entscheidung der Bundesregierung zur Neufassung des Personen- beförderungsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen. Seit 2007 fordert die Monopolkommission, den Fernbuslinienverkehr zu liberalisieren, zuletzt 2009 in ihrem Sondergutachten zum Bahnverkehr. Aber die Liberalisierung hätte durchaus noch konsequenter sein können.

Die Novelle sieht nämlich auch weiterhin eine Genehmigungspflicht für die Fernbuslinien vor. Für eine explizite Genehmigungspflicht, die über die Überprüfung von Sicherheitsvorschriften hinausgeht, gibt es aber keine überzeugenden Gründe. Bei Unternehmen und Behörden verursachen Genehmigungsverfahren erhebliche Transaktionskosten. Fernbusgesellschaften sind dadurch schwer kalkulierbaren und marktfremden Risiken durch die mögliche Verweigerung der Genehmigung ausgesetzt. Zudem bietet ein Genehmigungsverfahren immer ein Einfallstor für Klagen der mächtigen Konkurrenten. Ebenso unverständlich ist der Plan, den mit Steuermitteln unterstützten ÖPNV gegen den Busfernlinienverkehr zu schützen. Auch staatlich subventionierte Verkehre sollten nicht vor Wettbewerb geschützt werden. Im Gegenteil: Hier könnten durch die Streichung der Finanzhilfen sogar noch Steuergelder gespart werden.


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