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EU-Stabilitätspakt zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die Schuldenberge in Europa zeigen: Der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt war ein zahnloser Tiger. Dies will man nun ändern. Erstens wollen die Staaten mehr Gewicht als bisher auf den absoluten Schuldenstand legen und nicht wie bisher, nur die laufenden Defizite kontrollieren. Länder, deren Schulden 60 Prozent des BIPs übersteigen, sollen verpflichtet werden, die Verschuldungsquote zu senken. Zweitens sollen die Sanktionen automatisch in Kraft treten – es sei denn, der europäische Rat stimmt mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen. Doch reicht das? Prinzipiell ist es richtig, auch das Niveau der Staatsverschuldung stärker zu überwachen. Doch die neue Konstruktion ist zweifelhaft. Die Vorgabe lautet: Wer eine Schuldenquote von 60 Prozent überschreitet, muss den überschießenden Betrag jährlich um ein Zwanzigstel reduzieren. Italien müsste danach seine Schuldenquote in einem Jahr von 120 auf 117 Prozent senken. Zweifelsohne klafft hier zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine große Lücke. Gleichzeitig wirkt die neue Regel prozyklisch. In konjunkturell guten Zeiten wären nämlich höhere Defizite erlaubt, in schlechten Zeiten dagegen müssten sogar Überschüsse erwirtschaftet werden. Finanzpolitisch sinnvoll wäre es aber umgekehrt. Wie sähe eine sinnvolle Reform aus? Ziel ist es, ein ausgeglichener Haushalt zu erreichen. Da die Lage der Mitgliedsstaaten aber sehr unterschiedlich ist, sollte ein individueller Schuldenabbaupfad für das Defizit vereinbart werden. Als Vorbild könnte die deutsche Schuldenbremse dienen. Nötig sind aber auch glaubwürdige Sanktionen bei Regelverletzungen. Ein Automatismus, der sich nur durch Einstimmigkeit blockieren lässt wäre glaubwürdig. Auch weil sich Regierungen vor ihren Wählern nicht darauf berufen können, sie hätten die Sanktion nicht verhindern können.
Die Langfassung des Beitrages „Gewaltige Lücke“ ist erschienen in der Ausgabe der WitschaftsWoche vom 1. August 2011.

Die Schuldenberge in Europa zeigen: Der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt war ein zahnloser Tiger. Dies will man nun ändern. Erstens wollen die Staaten mehr Gewicht als bisher auf den absoluten Schuldenstand legen und nicht wie bisher, nur die laufenden Defizite kontrollieren. Länder, deren Schulden 60 Prozent des BIPs übersteigen, sollen verpflichtet werden, die Verschuldungsquote zu senken. Zweitens sollen die Sanktionen automatisch in Kraft treten – es sei denn, der europäische Rat stimmt mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen.

Doch reicht das? Prinzipiell ist es richtig, auch das Niveau der Staatsverschuldung stärker zu überwachen. Doch die neue Konstruktion ist zweifelhaft. Die Vorgabe lautet: Wer eine Schuldenquote von 60 Prozent überschreitet, muss den überschießenden Betrag jährlich um ein Zwanzigstel reduzieren. Italien müsste danach seine Schuldenquote in einem Jahr von 120 auf 117 Prozent senken. Zweifelsohne klafft hier zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine große Lücke. Gleichzeitig wirkt die neue Regel prozyklisch. In konjunkturell guten Zeiten wären nämlich höhere Defizite erlaubt, in schlechten Zeiten dagegen müssten sogar Überschüsse erwirtschaftet werden. Finanzpolitisch sinnvoll wäre es aber umgekehrt.

Wie sähe eine sinnvolle Reform aus? Ziel ist es, ein ausgeglichener Haushalt zu erreichen. Da die Lage der Mitgliedsstaaten aber sehr unterschiedlich ist, sollte ein individueller Schuldenabbaupfad für das Defizit vereinbart werden. Als Vorbild könnte die deutsche Schuldenbremse dienen. Nötig sind aber auch glaubwürdige Sanktionen bei Regelverletzungen. Ein Automatismus, der sich nur durch Einstimmigkeit blockieren lässt wäre glaubwürdig. Auch weil sich Regierungen vor ihren Wählern nicht darauf berufen können, sie hätten die Sanktion nicht verhindern können.


Die Langfassung des Beitrages „Gewaltige Lücke“ ist erschienen in der Ausgabe der WitschaftsWoche vom 1. August 2011.