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Fluglotsenbranche: Aufsicht gegen Monopolmacht

Verspätungen, Flugausfälle – auf jeden Fall viel Ärger für die Kunden. Fluglotsenstreiks sind immer besonders schwerwiegend – vor allem für Dritte. Die Fluglotsen-Branche ist ein Monopolmarkt. Verbraucher haben keine Chancen auszuweichen. Spartengewerkschaften in wettbewerbsarmen Bereichen kommt daher eine besonders große Verhandlungsmacht zu. Höhere Löhne können automatisch an schutzlose Dritte weitergereicht werden. Ein Blick auf die vergleichsweise hohen Gehälter deutet die Verhandlungsmacht an. Schon im Jahr 2010 hat die Monopolkommission daher eine Missbrauchskontrolle für Spartengewerkschaften angeregt. Ähnlich wie im Kartellrecht Monopole eine besondere Verantwortung dem Verbraucher gegenüber haben und einer besonderen Aufsicht unterliegen, könnte man eine besondere Aufsicht im Arbeitsrecht einführen. Voraussetzung wäre, dass eine Gewerkschaft auf einem Monopolmarkt agiert und die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Kosten eines Streiks für Dritte unverhältnismäßig hoch wären. Wir brauchen ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit und den verfassungsrechtlich geschützten Interessen Dritter.

Verspätungen, Flugausfälle – auf jeden Fall viel Ärger für die Kunden. Fluglotsenstreiks sind immer besonders schwerwiegend – vor allem für Dritte. Die Fluglotsen-Branche ist ein Monopolmarkt. Verbraucher haben keine Chancen auszuweichen. Spartengewerkschaften in wettbewerbsarmen Bereichen kommt daher eine besonders große Verhandlungsmacht zu. Höhere Löhne können automatisch an schutzlose Dritte weitergereicht werden. Ein Blick auf die vergleichsweise hohen Gehälter deutet die Verhandlungsmacht an.

Schon im Jahr 2010 hat die Monopolkommission daher eine Missbrauchskontrolle für Spartengewerkschaften angeregt. Ähnlich wie im Kartellrecht Monopole eine besondere Verantwortung dem Verbraucher gegenüber haben und einer besonderen Aufsicht unterliegen, könnte man eine besondere Aufsicht im Arbeitsrecht einführen. Voraussetzung wäre, dass eine Gewerkschaft auf einem Monopolmarkt agiert und die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Kosten eines Streiks für Dritte unverhältnismäßig hoch wären. Wir brauchen ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit und den verfassungsrechtlich geschützten Interessen Dritter.