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Selbständigenverhinderungs- programm

Im Arbeitsministerium wird überlegt, jeden Freiberufler und Selbständigen zur Altersvorsorge zu verpflichten. Rund 400 Euro soll jeder abführen - unabhänig von der Höhe des Einkommens. Die Betroffenen rebellieren gegen dieses Vorhaben. Gehen uns durch einen Rentenzwang am Ende die Selbständigen aus?

Berlin, wir haben ein Problem! Damit beginnt der politische Ablauf. Die Politik widmet sich dem Problem, indem sie mit dem ihr verfügbaren Mittel reagiert: Ein neues Gesetz muss her. So ist es auch im Fall der Altersarmut von Selbständigen. Hungern muss zwar in Deutschland niemand und Selbständige sind auch nur unterdurchschnittlich betroffen. Doch ist es wahr, dass manchmal der geschäftliche Erfolg ausbleibt. Dann fehlen einem Selbständigen die Möglichkeiten, fürs Alter zurücklegen.

In Anbetracht dieser Situation kommt es auf die richtige Reaktion an. Die falsche Reaktion ist nun, die Selbständigen zum Sparen zu zwingen. Es gibt nämlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Betrag so klein, dass damit keine ausreichenden Rücklagen für die Zeit nach der Selbständigkeit gebildet werden können. An der unbefriedigenden Situation der Selbständigen im Alter ändert sich dann nichts. Oder der Betrag ist groß. Dann hat er merklich negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Selbständigen. Denn die in Altersvorsorgeprodukten zwangsgesparten Mittel fehlen dem Selbständigen. Er kann nicht in Büroräume oder Werkzeuge investieren. Das beeinträchtigt das Wachstum seines Unternehmens. Und gerade sein Unternehmen sollte doch die beste Altersvorsorge eines jeden Selbständigen sein.

Die gesetzgeberische Reaktion in Form der Verpflichtung zur Zwangsaltersvorsorge ist daher falsch. Sie nimmt dem Selbständigen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Verwendung seines knappen für Investitionen zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums. Im Ergebnis wäre das ein Selbständigenverhinderungsprogramm. Das sehen inzwischen über 80.000 Mitzeichner einer begrüßenswerten Petition gegen die Zwangsaltersvorsorge genauso.

Eine bessere gesetzgeberische Reaktion wäre folgende: Man sollte einen nüchternen Blick auf die Ursachen zunehmender Altersarmut werfen. Ein Beispiel unter vielen ist die Grundsicherung im Alter. Diese wurde eingeführt, um Altersarmut zu verhindern. Doch sie bringt gegenteilige Anreize mit sich. Denn von der Grundsicherung profitiert nur, wer kein Vermögen hat. Daher besteht ein Anreiz für erfolgreiche Selbständige, sich  künstlich arm zu machen, indem sie das vorhandene Vermögen auf ihre Kinder verschieben. Denn Kinder werden für den Unterhalt ihrer Eltern nur begrenzt herangezogen, da hohe Freibeträge bei der Anrechnung ihrer Vermögen und Einkommen gelten. Kinder sind daher nur im Ausnahmefall für den Unterhalt ihrer Eltern verantwortlich, nämlich wenn sie wirklich wohlhabend sind. Das hat zwei negative Folgen: Erstens besteht ein Anreiz, die privaten Kosten der Altersarmut zu sozialisieren. Die Staatskasse und dadurch mittelbar der Steuerzahler werden belastet. Zweitens wird die Entsolidarisierung der Familie gefördert. Man sollte daher die Einkommen und Vermögen von Kindern bei der Prüfung der Bezugsberechtigung von Grundsicherung im Alter in größerem Umfang anrechnen. Das wird Altersarmut sicher nicht beseitigen, wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung von mehr unternehmerischer Freiheit für Selbständige.