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Scheidung von Staat und Banken

Politische Regulierungen haben zu einer verhängnisvollen Dreiecksbeziehung zwischen Staaten, Geschäftsbanken und der Zentralbank geführt. Diese Ehe ist verhängnisvoll - aber sie kann geschieden werden.

Die Ursachen der Krise liegen in der Verflechtung zweier Systeme, die unabhängig voneinander sein sollten, nämlich Staaten und Banken. Idealerweise ist ein Staat schuldenfrei, weil sich die an ihn entrichteten Steuern und seine Ausgaben in der Höhe decken. Doch der Staat verschuldet sich, indem er Staatsanleihen emittiert. Diese Staatsanleihen geben die Geschäftsbanken wiederum als Sicherheiten, um sich bei der Zentralbank zu refinanzieren. So verheiratet sich das finanzielle Wohlergehen des Staates mit dem von Banken. Das Kind dieser unseligen Ehe ist die Systemrelevanz. Pleiten von Staaten bedrohen Banken und Pleiten von Banken die Staaten. Ziel muss es sein, diese Ehe aufzulösen, denn sie steht unter keinem guten Stern, wie die Krise zeigt.

Ansatzpunkt ist das regulatorische Eigenkapital der Geschäftsbanken. Die Solvabilitätsverordnung hat die Fiktion geschaffen, dass Staatsanleihen als risikofrei gelten, solange sie mit einem ausreichenden Rating versehen sind. Die staatliche Regulierung selbst hat also die Ratingagenturen zum Scharfrichter über die Bankbilanzen erhoben. Alles Jammern über unfaire Ratingagenturen geht daher fehl. Die Ratingagenturen wollten diese Macht nicht haben. Ein erster Schritt muss also sein, das regulatorische Rating abzuschaffen, wie es der Vorsitzende der Monopolkommission Professor Daniel Zimmer in seinem Interview am 09.08. mit der Börsenzeitung gefordert hat. Damit wäre die Systemrelevanz der Urteile von Ratingagenturen beseitigt.

Ein zweiter Schritt muss die regulatorische Nullgewichtung von Staatsanleihen betreffen. Nichts ist risikofrei, auch nicht Staatsanleihen. Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Bewertung von Aktiva vorzuschreiben. Die Politik hat hier eine besondere Art von Systemrelevanz geschaffen: Alle Staatsanleihen eines Emittenten werden in allen Bankbilanzen gleich bewertet. Für individuelle Spielräume ist kein Platz. Doch die besten Risikomanager sitzen in den Risikoabteilungen der Banken, nicht in politischen Ausschüssen. Überlassen wir den Banken die Bewertung, dann machen wir das System stabiler, weil es weniger Einheitsbrei und mehr Diversifikation gibt. Für die Bewertung von Staatsanleihen sollte es keine Sonderbehandlung geben. Sie sollten zukünftig nach ihrem tatsächlichen Ausfallrisiko bewertet werden.

Drittens sollten wir die Bedingungen für Groß- und Millionenkredite überprüfen. Die Bestimmungen der Groß- und Millionenkreditverordnung haben das Ziel, eine Konzentration der Kreditvergabe an einen einzelnen Kreditnehmer zu verhindern und somit die maximalen Verlustrisiken in Bezug auf einen einzelnen Kreditnehmer zu verringern. Es sollen sich keine Klumpenrisiken in den Bankbilanzen bilden. Für Staatsanleihen gibt es allerdings Ausnahmen. Das ist nicht gut, der Erwerb von Staatsanleihen durch Banken sollte besser wie die Vergabe eines normalen Großkredits behandelt werden. Es gibt keinen Grund, Staatsanleihen zu privilegieren. Erstens privilegiert man damit das Schuldenmachen von Staaten. Zweitens erhöht man das systemische Risiko. Das sollten wir also ändern.

Politische Regulierung hat verschiedene Systeme vermischt. Sie wieder zu scheiden tut weh. Der Scheidung geht ein Trennungsjahr voraus, so dass man Zeit hat, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Aber man kann das Ende der Trennung nicht beliebig hinauszögern. Entscheidungen zu vertagen tut keinem der ehemaligen Partner gut.


Dieser Beitrag ist zuerst im Newsletter von Frank Schäffler  erschienen.