Während der Corona-Pandemie haben sowohl der Bund als auch einige Länder das Aussetzen der Schuldenbremse genutzt, um Notlagenkredite in Sondervermögen zu parken. Dadurch wurden allein auf Bundesebene für künftige Jahre Defizitspielräume von 10 Prozent des BIP geschaffen. Damit wird nicht nur die Bindungswirkung der Schuldenbremse ad absurdum geführt, sondern es besteht zudem die Gefahr, dass dieses Geld für Vorhaben genutzt wird, die in keinem Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie stehen. Insgesamt gibt es mittlerweile 28 solcher Sondervermögen. Höchste Zeit, Maß und Mitte wiederzufinden.
Continue reading “Sondervermögen abbauen und Haushaltsklarheit schaffen”Autor: Markus Kasseckert
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent für Haushaltspolitik am Deutschen Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.
Not kennt (k)ein Gebot? – Teil 2: Zur Notlagenregelung der Schuldenbremsen der Länder
Der erste Teil des Beitrags hatte sich auf die Bundesregelung und ihren praktischen Vollzug im Zusammenhang mit der Aufnahme von Notlagenkrediten fokussiert. Dieser zweite Teil nimmt die Länderebene in den Blick. Überraschende Erkenntnis: Die Mehrzahl der Bundesländer ist weniger restriktiv als der Bund. Und: Generationengerecht sind die meisten Tilgungspläne nicht.
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Funktioniert die Schuldenregel im Grundgesetz? Die Corona-Pandemie war der Härtetest. Das Fazit: eher nicht. Mithilfe der sogenannten Notlagenregelung hat der Bund nicht nur extrem viel neue Schulden gemacht (mehr als eine halbe Billion Euro), sondern den Tilgungszeitraum auch sehr lange gestreckt. Das birgt Gefahren und ist generationenungerecht. Die Schuldenbremse muss deshalb verändert werden. – Ein Reformvorschlag.
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