Autor: Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels

ist Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln.

Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels

Autor

Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels

ist Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln.

Europa, FinanzmarktTagged , , , , , 1 Kommentar zu Was bezweckt die europäische Bankenunion?

Was bezweckt die europäische Bankenunion?

Nach ESM und Fiskalpakt haben sich Mitte Dezember die EU-Finanzminister auf eine gemeinsame Bankenaufsicht geeinigt. Alle Großbanken und öffentlich gestützte Institute sollen künftig einer einheitlichen Kontrolle bei der EZB unterworfen werden. Was bringt der Vorstoß und was bedeutet er für die EZB?

Continue reading “Was bezweckt die europäische Bankenunion?”

FinanzmarktTagged , , , 6 Kommentare zu Zentrale Bankenaufsicht braucht dezentrale Umsetzung

Zentrale Bankenaufsicht braucht dezentrale Umsetzung

Das Bankia Desaster in Spanien bringt ein zentrales Thema der Krise wieder nach oben auf die Tagesordnung: Wie müssen Banken reguliert werden? Der Präsident der EZB fordert mehr Zentralisierung der Aufsicht. Doch zwischen Regelgestaltung und deren Umsetzung muss unterschieden werden.

Continue reading “Zentrale Bankenaufsicht braucht dezentrale Umsetzung”

Europa, Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , 9 Kommentare zu Schuldenkrise: Der Untergehende rettet den Ertrinkenden

Schuldenkrise: Der Untergehende rettet den Ertrinkenden

Die Lage der Banken scheint ernster zu werden. Nachdem die IWF-Chefin Lagarde die knappe Kapitalaustattung der Banken angeprangert hat, legte gestern die europäische Bankenaufsicht EBA nach. Die Forderung: Der EFSF soll die Möglichkeit haben, direkt Geld an die Banken zu geben, um sie vor Schieflagen zu retten.

Die ganze Situation erinnert an zwei Ertrinkende, die sich gegenseitig aus dem Sumpf ziehen wollen. Erst geraten die Banken in Schwierigkeiten und werden mit Steuergeldern gerettet. Die Folge: Die Verschuldung der Staaten explodiert. Das wiederum bringt deren Kapitalgeber – die Banken –in Schwierigkeiten. Und nun sollen die Banken wieder von den Staaten gerettet werden. Das ist so, als würde ein Schuldner, der von Insolvenz bedroht ist, seine Bank mit Krediten von eben dieser Bank retten.

Die nächste Stufe der Eskalation kann man sich gut vorstellen: Wenn die Banken vom EFSF Geld bekommen, wird der Schutzschirm bald erschöpft sein und mit kreditfinanzierten Staatsmitteln aufgestockt werden müssen. Es ist offensichtlich: Dieses Spiel bringt keine Lösung. Abgesehen davon sind Fehlanreize vorprogrammiert. Die Lehre für Banken und Staaten aus der Krise ist: Gilt man als systemrelevant, kann man tun und lassen was man will. Das kann so nicht weitergehen.

Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , , , , 15 Kommentare zu Finanzaufsicht: Jetzt nicht übertreiben!

Finanzaufsicht: Jetzt nicht übertreiben!

Die letzte Finanzkrise ist Anlass über die Notwendigkeit, über die Art und über das Ausmaß einer Regulierung der Finanzmärkte und der Finanzinstitutionen nachzudenken. Dass dies zurzeit getan wird, belegen zahlreiche Anstrengungen mit  dem Ziel das Finanzsystem widerstandsfähiger zu machen. Auf die Ankündigung kein Finanzmarktteilnehmer und kein Produkt solle unreguliert bleiben, folgte ein Feuerwerk an neuen Vorschriften. Die Liste reicht von Managervergütungen über höhere Eigenkapitalvorschriften, international abgestimmten Liquiditätsvorschriften, Sondervorschriften für systemrelevante Institute und vieles mehr. Die Spuren der letzten Finanzmarktkrise sind unverkennbar. Verständlich, aber auch problematisch.

Regulierung und die unsichtbare Hand des Marktes stehen immer in einem Spannungsverhältnis. Da man die  Frage: „Wie viel Regulierung ist notwendig, wie viel freie Marktwirtschaft ist möglich“ niemals eindeutig beantworten kann, ist jetzt die Gefahr groß sich von den jüngsten Erfahrungen vereinnahmen zu lassen. Jede Wettbewerbsbeschränkung führt zu Wohlfahrtsverlusten. Ein Verbot bestimmter Geschäfte führt dazu, dass auch volkswirtschaftlich sinnvolle Transaktionen nicht zustande kommen. Vor der letzten Krise war man geneigt die negativen Folgen einer Bankenkrise zu unterschätzen, die Kosten der Regulierung dagegen wurden überschätzt. Nun droht das umgedrehte Szenario.

So verständlich die Forderungen nach sehr strengen Vorschriften auch sein mögen, überzogene Vorschriften wird man nicht dauerhaft durchhalten können. Und die Erfahrung zeigt: Nichts ist gefährlicher, als strenge Regeln aufzuheben oder zu lockern. Daher gilt es jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von den kurzfristigen Ereignissen leiten zu lassen. Denn die nächste Krise wird ohnehin andere Ursachen haben.


Prof. Dr. Hartmann-Wendels war Teilnehmer der diesjährigen Liberalismuskonferenz. Die Präsentation seines Vortags “Freiheit und Ordnung – Neue Regeln nach der Finanzkrise” können Sie hier downloaden.

Europa, FinanzmarktTagged , , , , , 2 Kommentare zu Mehr Aufsicht, weniger Souveränität

Mehr Aufsicht, weniger Souveränität

Eine europaweit harmonisierte Finanzaufsicht soll zukünftige Finanzkrisen vermeiden. Doch die neue Aufsicht schränkt die Souveränität der Staaten ein.

Die Finanzkrise hat gezeigt: Die Bankenaufsicht in Europa hat nicht funktioniert. Durch uneinheitliche Regulierungsvorschriften konnten Banken problemlos ungeliebte Vorschriften unterwandern. So wurden systematische Risiken verschleiert. Diese Praxis hat das ganze System an den Rand des Abgrunds gebracht. Ohne harmonisierte Regulierungsvorschriften haben die Staaten Anreize, sich hinsichtlich der Strenge der Bankenaufsicht gegenseitig zu unterbieten und die Finanzbranche ins eigene Land zu locken. Das schafft Arbeitsplätze und steigert die Steuereinahmen. Und gerät der Sektor in Schwierigkeiten, muss ohnehin die Staatengemeinschaft die Rettungspakete schnüren. Deswegen ist eine Harmonisierung der Regulierungsvorschriften notwendig.

Doch eine zentrale Bankenaufsicht bedeutet auch, dass nationale Hoheitsrechte aufgegeben werden. Zudem befürchten die Finanzminister nicht zu Unrecht, dass eine europäische Bankenaufsicht Entscheidungen trifft, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Inwieweit der gefundene Kompromiss tragen wird, ist heute schwer abzuschätzen. Die Verteilung der Kompetenzen wird aber auch in Zukunft ein Reibungspunkt sein.

Europa, Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , , , 4 Kommentare zu Besser Krisenvermeidung, als Krisenbekämpfung

Besser Krisenvermeidung, als Krisenbekämpfung

Schon vor einigen Wochen hat Deutschland beschlossen die Banken an den Kosten von zukünftigen Finanzkrisen zu beteiligen. Die geplante Bankenabgabe ist dafür ein Weg, der durchaus dem marktwirtschaftlichen Prinzip Rechnung trägt. Denn die Banken müssen so für die Risiken, die sie dem Steuerzahler aufbürden, einen Preis bezahlen. Auf G20-Ebene und beim IWF wird über die Einführung einer Finanzmarktsteuer diskutiert. Die Befürworter der so genannten Finanztransaktionssteuer wollen damit hochspekulative Geschäfte eindämmen und gleichzeitig die Kassen für zukünftige Finanzkrisen füllen.

Politisch mag dies reizvoll sein, ökonomisch ist dies aber der falsche Weg. Was die Verbote von Spekulationsgeschäften bringen, kann man ganz aktuell ablesen. Die Verbote von Leerverkäufen haben weder den Fall des Euros gestoppt, noch die Märkte beruhigt. Im Gegenteil: Die Volatilität ist sogar stark angestiegen. Wichtiger als über die Folgekosten einer Finanzkrise zu sprechen wäre es, solche Krisen erst gar nicht entstehen zu lassen. An einer Stärkung der Kompetenz der Bankenaufsicht führt kein Weg vorbei. Die Bankenaufsicht sollte um eine unabhängige, wissenschaftliche Kommission – außerhalb der BaFin, Bundesbank oder des BMF – erweitert werden: Durch diese Kommission würde die Transparenz der bankaufsichtlichen Arbeit erhöht und die Bankenaufsicht würde ein höheres Maß an Unabhängigkeit gewinnen. Die Vereinnahmung durch die Politik oder die Finanzbranche kann damit verringert werden.

Europa, Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , , , , , 5 Kommentare zu Schuld ist die Staatsschuld

Schuld ist die Staatsschuld

Die Kreditversicherungen auf griechische Staatsanleihen machen lediglich einen Bruchteil aus. Nicht die Spekulanten sind schuld an der Krise des Euros. Vielmehr sind es die hohen Staatsdefizite

Mit 750 Milliarden Euro hat die europäische Gemeinschaft ein bisher einmaliges Rettungspaket geschnürt. Gezielt will man damit den Spekulationen gegen den Euro einen Riegel vorschieben. Aber mit den Grabenkämpfen Staat gegen Markt sägt man an einem Grundpfeiler der europäischen Integration – der Marktwirtschaft.

Fakt ist: weder sind die Spekulanten Schuld am Kursverfall des Euros, noch an der prekären Situation Griechenlands. Die wahre Ursache der Euro-Krise liegt auf der Hand. Schuld sind einzig und alleine die riesigen Schuldenberge, die durch mangelnde Haushaltsdisziplin aufgehäuft wurden. Der Handel mit Kreditrisiken (CDS) macht sichtbar, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit griechischer Kredite inzwischen eingeschätzt wird. Steigt der CDS-Spread, zeigt das, dass Risikoverkäufer und Risikokäufer das Ausfallrisiko höher einschätzen. Doch anstatt sich zu besinnen und Haushaltsdisziplin zu wahren, will man lieber wegschauen und denkt nun laut darüber nach, den Handel mit Kreditrisiken einzuschränken oder gar ganz zu verbieten. Sicherlich gibt es auch wenige Investoren, die mit der Euro-Schwäche Gewinne maximieren. Es spricht aber vieles dafür, dass der Druck der vergangenen Tage vor allem aus den Verkäufen von Versicherungen, Pensionsfonds und Banken resultiert, die die Risiken für sich und ihre Kunden minimieren wollen. Grund dafür ist der Vertrauensverlust gegenüber dem Euro aufgrund der hohen Schulden. Das hat nichts mit Marktversagen, sondern mit Staatsversagen zu tun.

Dass Spekulationen schädlich seien, wird immer gerne behauptet, den Beweis dafür ist man aber bis jetzt schuldig geblieben. Was wir brauchen ist mehr Transparenz, insbesondere über Transaktionen, die nicht über Börsen abgewickelt werden. Dann kann offen gelegt werden, wer in einem hohen Maße offene Positionen hält. Systemische Risiken können so rechtzeitig erkannt werden. Eine Transaktionssteuer, wie sie immer wieder von neuem diskutiert wird, ist nicht angebracht – denn dafür zahlen würde der Sparer.

Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , 5 Kommentare zu Bankenabgabe im Ansatz marktwirtschaftlich

Bankenabgabe im Ansatz marktwirtschaftlich

Vor allem die Privatbanken tragen die Bankenabgabe in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. Euro

Nun ist sie da: die Bankenabgabe. Die ersten Eckpunkte wurden heute vom Kabinett beschlossen. Ziel soll es sein, die Finanzinstitute an zukünftigen Krisen zu beteiligen. Alle deutschen Kreditinstitute sollen in den Krisenfonds einzahlen. So würden insgesamt 1,2 Milliarden pro Jahr zusammenkommen. Auch sieht das Konzept neue Instrumente vor, um marode Banken zu sanieren oder im Notfall zu zerschlagen.

Die Banken an den Kosten, die sie in der Vergangenheit verursacht haben, zu beteiligen und damit den Haftungsbegriff wieder geltend zu machen, ist begrüßenswert. Wichtiger noch ist, dass die Banken für die Risiken, die sie dem Steuerzahler aufbürden, künftig einen Preis zahlen müssen. Dies ist eine durchaus marktwirtschaftliche Lösung, denn wer knappe Ressourcen – hier das Haftungspotenzial des Staates – in Anspruch nimmt, ohne dafür zu zahlen, ist leicht versucht, diese Ressource übermäßig zu nutzen, d.h. zu hohe Risiken einzugehen. Wichtig ist, dass die Bankenabgabe verursachungsgerecht erhoben wird, d.h. derjenige, der hohe Risiken eingeht und systemrelevant ist, sollte auch mehr zahlen. Dies zielgenau umzusetzen, wird nur teilweise gelingen, dennoch sollte an dem Prinzip festgehalten werden.

Ob die Höhe der Abgabe angemessen ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Klar ist, dass es bei einem jährlichen Aufkommen von 1,2 Milliarden Jahrzehnte dauert, bis die angesammelten Mittel ausreichen, um daraus die Belastungen einer Finanzmarktkrise bestreiten zu können. Angesichts der anhaltenden Ertragsschwäche einer Reihe von systemrelevanten Banken ist es aber nicht möglich, höhere Beträge einzusammeln. Schließlich macht es keinen Sinn, möglichst rasch einen einen prall gefüllten Topf anzusammeln: Die Gefahr ist groß, dass in einigen Jahren die Abgabe angesichts der hohen Rücklagen ausgesetzt wird. Damit geht dann aber die Steuerungsfunktion, die eine solche Abgabe auf das Risikoverhalten der Banken haben soll, verloren.

FinanzmarktTagged , 1 Kommentar zu Bankenaufsicht aus einer Hand

Bankenaufsicht aus einer Hand

Die Bundesbank und Bafin werden zusammengelegt. Keine besonders gute Idee findet Prof. Hartmann-Wendels

Die künftigen Regierungsparteien haben beschlossen, dass die Bankenaufsicht künftig ausschließlich von der Bundesbank wahrgenommen werden soll. Damit wird die bisherige Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank beendet. Die Bundesbank war bislang zuständig für die Sachverhaltsaufklärung, d.h. die Mitarbeiter der Bundesbank haben die Bankenprüfungen vor Ort vorgenommen, Berichte der Jahresabschlussprüfer ausgewertet und über jede Bank ein Risikoprofil erstellt, in dem die Gesamtsituation einer Bank beschrieben wird. Die BaFin nahm die abschließende Beurteilung vor und ordnete gegebenenfalls aufsichtliche Maßnahmen an. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Arbeitsteilung nicht funktioniert hat oder gar ursächlich ist dafür, dass die Finanzmarktkrise nicht verhindert wurde. Insofern ist auch nicht erkennbar, warum die alleinige Zuständigkeit der Bundesbank die Bankenaufsicht verbessern soll.

Die wichtigste Frage dagegen ist noch ungeklärt: Wie unabhängig soll eine Bankenaufsicht sein? Da der Staat in Krisenzeiten mit massiven Mitteln eingreifen muss, hat er ein berechtigtes Interesse daran, bei der Bankenaufsicht ein Wort mitzureden. Dies sollte nicht so weit gehen wie in der Vergangenheit, denn der öffentliche Sektor ist zugleich auch Eigentümer eines Drittels unserer Banken. Die Bankenaufsicht muss einerseits vor zu viel staatlicher Einflussnahme geschützt werden, andererseits müssen aber auch die Banken vor einer allmächtigen Bankenaufsicht geschützt werden. Wie hier die Machtbalance künftig austariert werden soll, ist noch völlig offen.

Eine andere Frage ist, ob der Zeitpunkt für die Umstrukturierung der Bankenaufsicht günstig gewählt ist. Viele Banken befinden sich noch in einer labilen Verfassung, gleichzeitig laufen die Bemühungen um eine Verbesserung der Bankenaufsicht in den europäischen und internationalen Gremien auf Hochtouren. Ob wir gut beraten sind, in einer solchen Situation mit einer Bankenaufsicht anzutreten, die zum Auslaufmodell erklärt worden ist, erscheint mehr als fraglich.

Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , , 2 Kommentare zu Kreditvergabe nicht Staatsaufgabe

Kreditvergabe nicht Staatsaufgabe

Die Kredithürde ist nach einer Ifo Umfrage in den vergangenen Monaten angestiegen

Gibt es die Kreditklemme wirklich oder ist sie nur ein Hirngespinst von Politikern, die kurz vor der Bundestagswahl krampfhaft nach einem Wahlkampfthema suchen, mit dem sie das Sommerloch überbrücken können? Einerseits wird darauf verwiesen, dass die Kreditvergabe der Banken zugenommen hat, andererseits werden Aussagen von Unternehmern zitiert, wonach die Banken Kreditlinien kürzen und sich bei der Kreditvergabe zurückhalten.

Ein Großteil der Verwirrung um die Existenz einer Kreditklemme rührt daher, dass nicht klar genug definiert wird, was eigentlich eine Kreditklemme ist. Eine rückläufige Kreditvergabe und steigende Zinsen machen noch keine Kreditklemme aus, niemand käme schließlich auf den Gedanken, von einer Autoklemme zu sprechen, wenn der Fahrzeugabsatz rückläufig ist und die Preise steigen. Von einer Kreditklemme könnte man erst dann sprechen, wenn die Banken trotz einer vorhandenen Nachfrage nach Krediten und trotz ausreichender Bonität der Unternehmen, die einen Kredit suchen, keine oder zu wenige Kredite vergeben. Doch warum sollten die Banken so handeln, schließlich lebt die Bankbranche vom Kreditgeschäft? Oder, bezogen auf die Automobilbranche, müssten wir uns doch fragen, warum produzieren die Hersteller nicht mehr Autos, obwohl die Nachfrage und die nötige Kaufkraft vorhanden sind? Die Frage, ob eine staatliche Intervention notwendig ist und wie sie aussehen soll, kann man erst beantworten, wenn man die Ursache für die vermutete Klemme kennt. Um beim Beispiel der Automobilindustrie zu bleiben: Liegt es an mangelnden Produktionskapazitäten, gibt es zu wenig Rohstoffe oder fehlen qualifizierte Arbeitskräfte? Würde der Staat eingreifen und die Autoproduktion selbst in die Hand nehmen, würde er die knappen Ressourcen von den privaten Herstellern abziehen und dort den Mangel vergrößern. Da der Staat sicherlich nicht der bessere Automobilproduzent ist, würde sich die Autoklemme nur noch verschlimmern – man erinnere sich an die langen Wartezeiten auf ein Auto in der früheren DDR.

Die Situation bei den Banken weist gegenüber der Automobilbranche allerdings Besonderheiten auf: Es gibt Regulierungsvorschriften, die prozyklisch wirken und die Kreditvergabe an das vorhandene Eigenkapital einer Bank binden. In Krisenzeiten kann es hier aufgrund eines abschmelzenden Eigenkapitals und höherer Eigenmittelanforderungen zu Engpässen kommen. Sollte dies wirklich der Fall sein, müsste an dieser Stelle der Hebel angesetzt werden. Eine direkte Kreditvergabe durch den Staat z.B. mittels der KfW würde dazu führen, dass der Staat etwas in die Hand nimmt, wozu ihm die nötige Expertise fehlt. Bei der Kreditvergabe geht es nicht darum, großzügig Gelder zu verteilen, sondern die Kreditvergabe erfüllt auch eine wichtige Allokationsfunktion: Die Finanzmittel sollen in solche Investitionen fließen, die hinreichend erfolgversprechend sind. Dies zu beurteilen, ist eine Kernkompetenz der Banken, der Staat dagegen verteilt Gelder nach politischen, nicht aber nach ökonomischen Kriterien.


Zur Grafik: Das Ifo Institut München hat Unternehmen nach ihrem Urteil über die Kreditbereitschaft der Banken befragt. Danach schätzten 45,1% der befragten Unternehmen die Kreditvergabe durch die Banken als restriktiv ein. Im Vormonat waren es 42,4%. In allen betrachteten Wirtschaftsbereichen haben die Klagen über eine strenge Kreditvergabepraxis der Banken zugenommen – im verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe sowie im Handel.

Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged Leave a Comment on Banken unabhängiger kontrollieren

Banken unabhängiger kontrollieren

Intensität der Bankenaufsicht

Die Finanzmarktkrise hat einen dringenden Reformbedarf bei der Bankenaufsicht offen gelegt. Davon betroffen sind die bankaufsichtlichen Regeln, dies betrifft aber auch die Organisation der Bankenaufsicht. In Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank die Aufgabe der Bankenaufsicht. Während die Bundesbank die Prüfungen vor Ort durchführt und die Meldungen der Banken entgegennimmt, erlässt die BaFin bankaufsichtliche Maßnahmen wie die Anordnung einer Sonderprüfung oder die Schließung eines Kreditinstituts.

Die Aufgabenteilung ist immer wieder ins Fadenkreuz der Kritik geraten: Sie führe zu Kompetenzwirrwarr, Reibereien zwischen den beiden Institutionen behindere die Effektivität der Bankenaufsicht, die BaFin sei zu weit weg von den Banken, um einen zeitnahen Einblick in deren Lage zu haben. Um diese Mängel abzustellen, sollte – so wird gefordert – die Bankenaufsicht unter einem Dach vereint werden.

Continue reading “Banken unabhängiger kontrollieren”

Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , , , Leave a Comment on Bad Bank für Landesbanken: Schwache Anreize

Bad Bank für Landesbanken: Schwache Anreize

Bilanzsummen und Jahresergebnis der deutschen Landesbanken

Nach der Einführung eines Bad-Bank-Modells  für Geschäftsbanken gilt es nun die Bilanzen der Landesbanken zu sanieren. Am 10.06. hat das Bundeskabinett auch die Einführung von Bad Banks für Landesbanken gebilligt.  Fraglich bleibt, ob das vorgeschlagene Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft, meint ÖkonomenBlog-Autor Thomas Hartmann-Wendels.

Das Bad Bank-Konzept für die Landesbanken unterscheidet sich in zwei Punkten von der Bad Bank für die privaten Banken: 1. Die Landesbanken können nicht nur toxische Wertpapiere, sondern auch ganze Geschäftsbereiche, die restrukturiert werden sollen, auslagern, und 2. die Eigentümer der Landesbanken müssen Verluste, die nach der Abwicklung übrig bleiben, in voller Höhe tragen. Die Unterschiede beruhen zum einen darauf, dass es bei den Landesbanken nicht nur darum geht, die Folgen von Fehlinvestitionen in Verbriefungstranchen zu bereinigen, sondern dass das gesamte Geschäftsmodell der Landesbanken grundlegend reformiert werden muss. Zum anderen sind bei den Landesbanken, anders als typischerweise bei privaten Banken, die Eigentümer bekannt und sie sind in dieser Rolle schon seit Jahren für die Fehlentwicklungen im Landesbankensektor mit verantwortlich.

So einleuchtend die Unterschiede auf den ersten Blick auch erscheinen, so ist doch fraglich, ob das Bad Bank-Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft. Wenn die Eigentümer letztlich für alle Verluste vollständig aufkommen müssen, haben sie kaum einen Anreiz, die Bad Bank in Anspruch zu nehmen. Ohne die Auslagerung toxischer Wertpapiere und unrentabler Geschäftsfelder wird aber die dringend benötigte Konsolidierung unter den Landesbanken nicht vorankommen. Die Sparkassen fragen nicht zu unrecht, warum sie stärker in die Haftung genommen werden als die Eigentümer anderer Banken. Unabhängig davon, ob man diese Ungleichbehandlung als gerecht oder ungerecht ansieht, nützt es niemandem, wenn die Sparkassen sich als Folge der unabsehbaren Belastungen, die auf sie zukommen, gezwungen sähen, ihre Kreditvergabe einzuschränken. Daher sollte die Haftung für die Sparkassen abgemildert werden, zum einen, um die Geschäftstätigkeit der Sparkassen nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, zum anderen um einen Anreiz zu geben, die überfällige Konsolidierung endlich in Gang zu bringen.

Europa, Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , , , , 6 Kommentare zu Falsche Anreize

Falsche Anreize

Die Bad Bank soll helfen, die Bankbilanzen von sog. toxischen Wertpapieren zu befreien und das Vertrauen der Banken untereinander wieder herzustellen. Dabei gibt es jedoch ein Dilemma: Um sicher gehen zu können, dass die Banken wirklich alle Wertpapiere auslagern, müssen die Konditionen attraktiv sein, weiterhin darf es für die Banken keine Verpflichtung geben, für Verluste bei der Abwicklung der Papiere später haften zu müssen. Allerdings setzt man hiermit die falschen Anreize, nämlich dass derjenige, der hohe Risiken eingeht, später mit großzügiger Hilfe rechnen kann. Wettbewerbsneutral ist eine staatlich gestützte Bad Bank auch nicht, denn diejenigen, denen die Staatshilfe heute zugute kommt, werden künftig umso aggressiver am Markt auftreten.

Auch die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge für die Einrichtung von Bad Banks lösen dieses Dilemma nicht. Können die Banken ihre toxischen Wertpapiere zum Buchwert verkaufen, sind sie ihre Verlustbringer zwar auf elegante Weise los, die Verlustrisiken trägt aber der Steuerzahler, wenn der Ankauf über eine staatlich garantierte Anleihe erfolgt. Müssen die Banken dagegen die Verluste aus der Verwertung der Wertpapiere später tragen und dafür Rückstellungen bilden, kann man die Papiere auch gleich bei den Banken belassen. Der Versuch, das Problem durch eine Bewertung der Wertpapiere oder durch die Entrichtung einer angemessenen Risikoprämie zu lösen, wird scheitern: Dieser Weg ist zu teuer, zu langwierig und letztlich wird man einsehen müssen, dass es keinen objektiv richtigen Wert gibt.

Finanzmarkt, Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , 1 Kommentar zu Umverteilung zu den Banken

Umverteilung zu den Banken

Zwischen den Jahren 2000 und 2006 hat sich das Volumen neuer Hypotheken in den USA auf 600 Milliarden Dollar jährlich mehr als verdreifacht. Bis zu 20 Prozent davon ging an Schuldner mit zweifelhafter Bonität (Subprime).

Mit Hilfe von privaten Investoren will das US-Finanzministerium die amerikanischen Banken von den toxischen Wertpapieren befreien. Kein schlechtes Krisenmanöver. Denn durch die Bereinigung der Bilanzen käme der Interbankenverkehr wieder in Gang und die Institute hätten wieder mehr Spielraum zur Kreditvergabe. Das sind durchaus positive Effekte. Die Frage ist nur, wer die Rechnung dafür bezahlt. Wird der Plan so umgesetzt, gibt es in den USA eine gigantische Umverteilung zugunsten der Banken und zulasten der Steuerzahler. Der Einstieg von privaten Investoren wird die Summe, mit der der Staat einspringen muss, nicht ganz so groß ausfallen lassen. Private Investoren haben aber nur einen Anreiz Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn sie einen niedrigen Preis zahlen, denn das Risiko der giftigen Papiere ist nicht abschätzbar. Momentan ist der Markt für diese Art von Papieren völlig zusammengebrochen. Sie sind nicht mehr handelbar und somit kann sich auch kein Marktpreis als Wertbemessungsgrundlage ergeben. Ein Handel kann also nur funktionieren, wenn der Staat das Risiko übernimmt – das heißt im Klartext: Fallen Hypothekenkredite aus, muss der Staat und somit der Steuerzahler dafür gerade stehen. Eine bessere Lösung wäre eine Art „Besserungsschein“, wie es von den Genossenschaftsbanken praktiziert wird. Erst wenn die Banken wieder Gewinne schreiben, sollten sie sich an den Verlusten beteiligen. Dazu sind sie momentan gar nicht in der Lage. Die Verlustbeteiligung wäre erstmal keine zwingende Verpflichtung. Insoweit müssten die Banken auch keine Rückstellungen bilden, die ihre derzeit ohnehin schon dünne Kapitaldecke weiter schmälern würden. Andererseits könnte der Staat so Verluste auf die Banken zurückverlagern, wenn diese wieder Erträge machen. Damit würden sie den Eigentümern aufgebürdet und nicht mehr den Steuerzahlern.


Zur Grafik: Zwischen den Jahren 2000 und 2006 hat sich das Volumen neuer Hypotheken in den USA auf 600 Milliarden Dollar jährlich mehr als verdreifacht. Bis zu 20 Prozent davon ging an Schuldner mit zweifelhafter Bonität (Subprime).

Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , 7 Kommentare zu HRE-Enteignung mit Marktwirtschaft vereinbar?

HRE-Enteignung mit Marktwirtschaft vereinbar?

Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staatliche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.

Die geplante Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate ist ein schwerwiegender Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien. Auch wenn an die Enteignung Bedingungen geknüpft sind und die Geltung des Gesetzes zeitlich befristet ist, so ändert es nichts daran, das mit dem Eigentumsrecht ein Grundpfeiler jeder marktwirtschaftlichen Ordnung angegriffen wird. Hat man diesen Pfeiler erst einmal umgestoßen, so wird man sich bei der nächsten systemrelevanten Bank, die in Schwierigkeiten gerät, leichter tun, denselben Weg zu beschreiten.

Das Enteignungsgesetz ist jedoch nicht der erste Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, sondern lediglich die logische Folge des Versprechens, keine systemrelevante Bank insolvent werden zu lassen. Die Insolvenz als Sanktion für unternehmerische Fehlentscheidungen ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer Marktwirtschaft. Dass man diesen Grundsatz außer Kraft gesetzt hat, mag nach den Erfahrungen im Anschluss an die Lehman-Pleite und angesichts der systemischen Risiken im Bankensektor gerechtfertigt sein, man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass jeder Eingriff in die Marktwirtschaft den nächsten Eingriff vorprogrammiert. Auch die Verstaatlichung wird nicht der letzte Eingriff sein. Zu befürchten ist, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, um zu verhindern, dass die Wettbewerbsvorteile, die eine verstaatlichte HRE hat, zu Lasten anderer Banken gehen. Die Beschwerden von Banken und Sparkassen über Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken, die die Hilfe des SoFFin in Anspruch genommen haben, lassen erahnen, wohin der Zug rollt.

Es kommt jetzt darauf an, klar zu machen, dass das, was im Bankenbereich unausweichlich erscheint, kein Weg für andere Branchen sein darf. Gleichgültig ob Schaeffler-Conti oder Opel, der Begriff Systemrelevanz hat Hochkonjunktur und die Gefahr ist groß, dass man die Vorgehensweise bei der HRE auf andere Unternehmen überträgt. Dies wäre dann der Einstieg in die Staatswirtschaft mit unabsehbaren Folgen für Freiheit und Wohlstand.


Zur Grafik: Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staat-liche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.