Zwischen Bundesrat und Bundesregierung gibt es Meinungsverschiedenheiten: Die Länder fordern ein Mitspracherecht beim ESM. Die Bundesregierung lehnt dies mit dem Hinweis, der ESM sei ein völkerrechtlicher Vertrag, “der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde”, ab. Bei dem Konflikt geht es um nicht weniger als um die Ausübung von Kontrollrechten über das Gebaren der Bundesregierung unter dem Rettungsschirm. Am Ende hat wohl das Verfassungsgericht das letzte Wort.
Ein europarechtlicher Exkurs.
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