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Differenzierung Fehlanzeige: Eine Kritik am Deutschen Rat für Nachhaltige Entwicklung

Wie arbeitet eigentlich der Rat für Nachhaltige Entwicklung, der die Bundesregierung berät? Sehr einseitig, meint Prof. Dr. Rainer Maurer von der Hochschule Pforzheim. Er plädiert dafür, den Rat der Aufsicht des Deutschen Bundestags zu unterstellen.

Seit April 2001 hat Deutschland einen „Rat für nachhaltige Entwicklung“. Er wurde nicht vom Parlament per Gesetz, sondern von der Bundesregierung per Verordnung installiert. Seine Aufgabe besteht in der “Beratung der Bundesregierung bei der Erarbeitung einer nationalen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung” sowie in der “Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene”. Er besteht aus bis zu 15 Mitgliedern, “die in besonderer Weise ökologische, ökonomische oder soziale Belange repräsentieren”. Der Nachhaltigkeitsrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und kann auch ohne Beauftragung der Bundesregierung Stellungnahmen abgeben. Er besitzt eine eigene Geschäftsstelle und verfügt derzeit über ein jährliches Budget von knapp 4 Millionen Euro. Das ist erheblich mehr als das bei knapp 2 Millionen Euro liegende Budget des Deutschen Ethikrates, der mit 26 Mitgliedern deutlich größer ist.

Im Gegensatz zum Deutschen Ethikrat, der auf einer vom Parlament geschaffenen gesetzlichen Grundlage arbeitet, fehlt in der Verordnung des “Rates für Nachhaltige Entwicklung” die Auflage, “unterschiedliche Ansätze” und ein “plurales Meinungsspektrum” zu vertreten (Ethikratgesetz, §4 (2)). Das hat dazu geführt, dass der Nachhaltigkeitsrat in seinen Stellungnahmen und Aktionen eine sehr einseitige Auffassung von “Nachhaltigkeit” vertritt, die der Vielfalt von Positionen, die sich in der Debatte finden, nicht gerecht wird.

Vielfalt in der Nachhaltigkeitsdebatte

“Nachhaltigkeit” ist ein äußerst komplexer Begriff, in dessen verschiedenen Definitionen sowohl normative Werturteile (also Urteile darüber, welche Handlungsziele richtig oder falsch sind) als auch empirische Werturteile (also Urteile darüber, welche Beschreibungen empirischer Sachverhalte richtig oder falsch sind) verwendet werden. Normative Werturteile betreffen dabei zum Beispiel Fragen, wie die Wohlfahrt verschiedener Generationen miteinander verrechnet werden soll, welche Spezies dabei berücksichtigt werden sollen oder welcher Grad von Risikoaversion akzeptabel sein soll. Empirische Werturteile betreffen zum Beispiel Fragen, welche Ressourcen tatsächlich erschöpfbar sind, welche Ressourcen erneuerbar sind, wo bei erneuerbaren Ressourcen die Übernutzungsgrenzen liegen und wie hoch die Wahrscheinlichkeit anzusetzen ist, dass erschöpfbare Ressourcen durch künftigen technologischen Fortschritt substituiert werden können. Viele dieser Werturteile sind auf kontinuierlichen Maßstäben skalierbar und können dazu noch untereinander kombiniert werden. Es lassen sich also gewissermaßen “über unendlich viele” Definitionen von Nachhaltigkeit formulieren. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über Definitionen, die sich in der wissenschaftlichen Literatur finden. Das dazugehörige Literaturverzeichnis findet sich hier.

Die verschiedenen Möglichkeiten, “Nachhaltigkeit” zu definieren, sind keine akademischen Spitzfindigkeiten. Sie können erhebliche Auswirkungen auf den daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf haben. Das zeigt zum Beispiel die Kontroverse zwischen dem britischen Klimaökonomen Nicholas Stern und dem diesjährigen Preisträger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaft William Nordhaus. Stern war in einem vielbeachteten Bericht über die wirtschaftlichen Folgen der Klimaerwärmung (“Stern-Report (2006)“) zu hohen Schadenswerten von 29 US-Dollar je emittierter Tonne Kohlendioxid gekommen. Bei der Berechnung hatte er sehr niedrige Zeitpräferenzraten (2,1 Prozent für das 21. Jahrhundert, 1,9 Prozent für das 22. Jahrhundert, 1,4 Prozent für nachfolgende Jahrhunderte) zugrunde gelegt. Zeitpräferenzraten sind Diskontierungszinssätze. Je niedriger man sie ansetzt, desto stärker gehen Veränderungen der Wohlfahrt zukünftiger Generationen in aktuelle Berechnungen ein.

Nordhaus (2006) kritisierte die von Stern verwendeten sehr niedrigen Zeitpräferenzraten und rechnete einige unplausible Konsequenzen vor. Bildlich gesprochen bedeuten sie, dass unsere UrururGroßväter, die damals in etwa über das Durchschnittseinkommen eines heutigen Bewohners Sambias verfügten, einen Teil ihres Einkommens hätten einsparen müssen, um es an uns zu vererben. Trotz aller erwartbaren Klimaschäden werden zukünftige Generationen, legt man Schätzungen des “Weltklimarates” (IPCC) zu Grunde, im Jahr 2100 über ein 4- bis 18-mal höheres Durchschnittseinkommen verfügen als heutige Generationen.

Es gibt kein wissenschaftliches Verfahren, mit dem man die Falschheit oder Richtigkeit normativer Werturteile, wie etwa die Höhe der “richtigen” Zeitpräferenzrate, beweisen könnte (Maurer (2016, Seite 4-7)). Letztendlich muss jeder mündige Staatsbürger hier eine Entscheidung auf der Basis seiner persönlichen Präferenzen treffen. Wie die Kontroverse zwischen Stern und Nordhaus aber zeigt, kann eine wissenschaftliche Debatte über die Folgewirkungen normativer Entscheidungen sehr nützliche Informationen liefern. Ein Gedanke, der sich schon bei Max Weber findet.

Normative Überlegenheit des Nachhaltigkeitsrates?

Umso erstaunlicher ist es, dass der deutsche Nachhaltigkeitsrat so tut, als ob es nur eine allgemein verbindliche Definition von Nachhaltigkeit gäbe. Die unterschiedlichen politischen Meinungen, die man zu diesem Thema haben kann, werden an keiner Stelle systematisch diskutiert. Stattdessen definiert der Rat auf seiner Internetseite schlicht: “Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

Ein erstaunliches Selbstverständnis offenbart sich hier. In allen pluralistisch verfassten Gesellschaften gibt es um die Frage, welche Art von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik von den Regierungen betrieben werden soll, stets einen sehr lebhaften Diskurs. Dieser Diskurs ist konstitutiv für Gesellschaften, die – in der Sprache des deutschen Grundgesetzes – eine freiheitlich-demokratische Grundordnung haben. Die unterschiedlichen politischen Parteien profilieren sich in solchen Gesellschaftssystemen, indem sie zu diesen Fragen unterschiedliche Positionen beziehen und damit um Wählerstimmen werben. Wenn aber der “Rat für nachhaltige Entwicklung” offensichtlich weiß, was ein “intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge” ist, dann könnten wir uns doch eigentlich diesen institutionalisierten Diskurs sparen.

Hier wird erkennbar, welch gefährliche Konsequenzen der Habitus normativer Überlegenheit entwickeln kann. Die dahinterstehende Logik endet letztlich im totalitären Denken. Klimaaktivisten wie David Shearman und Joseph Smith propagieren denn auch bereits ganz offen in Büchern wie “The Climate Change Challenge and the Failure of Democracy” den Übergang zu einer totalitären “Gelehrtenherrschaft” im Stile eines platonischen Philosophenstaates.

Von der Exekutive zur “Edukative”?

Ein Blick auf die selbst gesteckten Arbeitsfelder, die der Nachhaltigkeitsrat im Anschluss an seine Definition von Nachhaltigkeit präsentiert, zeigt, dass er in der Tat von keinen Zweifeln bezüglich seiner normativen Maßgeblichkeit geplagt ist. Als zusätzlicher Legitimitätsanker kommen ihm dabei offensichtlich die “Sustainable Development Goals (Agenda 2030)“, die von der UN-Generalversammlung im September 2015 beschlossen wurden, zupaß. Die Agenda 2030 wurde als Resolution beschlossen. Resolutionen der UN-Generalversammlung haben lediglich empfehlenden Charakter. Sie sind nicht völkerrechtlich bindend. Diese Tatsache erwähnt der Nachhaltigkeitsrat freilich nicht. Er legt stattdessen festDie Agenda 2030 muss nicht nur in Deutschland umgesetzt werden, wir müssen auch durch deutsche Leistungen und Kooperation mit anderen Staaten einen Beitrag in der ganzen Welt leisten.”

Die Agenda 2030 enthält insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, von denen einige in einem Zielkonflikt zueinander stehen können. So können zum Beispiel Ziel 8 “Nachhaltiges Wirtschaftswachstum” und Ziel 10 “Ungleichheit verringern” oder Ziel 15 “Landökosysteme schützen” miteinander konkurrieren. Welche konkrete Politikmaßnahmen sich aus der Agenda 2030 ableiten, hängt deshalb davon ab, wie die einzelnen Ziele normativ gewichtet werden. Je nach normativem Standpunkt können also sehr unterschiedliche Politiken aus der Agenda 2030 abgeleitet werden. Auf diese normative Problematik geht der Nachhaltigkeitsrat nicht ein. Für ihn leiten sich aus der Agenda 2030 ganz eindeutige Forderungen an die Lebensstile der Bürger und an die Geschäftspolitik ganzer Industrien ab.

So lässt er unter der Überschrift “Für eine Kultur der Nachhaltigkeit” wissen “Die Sustainable Development Goals (SDG) geben mit ihren insgesamt 169 Unterzielen und einer Zielerreichung bis zum Jahr 2030 die Anforderungen vor und verdeutlichen den Auftrag für Politik und Gesellschaft, einen durchgreifenden Wandel auf allen Ebenen herbeizuführen. Doch für eine Transformation zur Nachhaltigkeit bedarf es neuer Lösungswege, die auf die Durchbrechung bestehender Konsummuster sowie Normen- und Wertesysteme abzielen.

Der deutsche Nachhaltigkeitsrat, dessen Existenz auf einer Verordnung der Bundesregierung beruht, möchte Normen- und Wertesysteme, mithin die politische Gesinnung der Bevölkerung, von der nach Artikel 20 (2) GG alle Staatsgewalt ausgeht, in seinem Sinne verändern. Die Bundesregierung unterstützt ihn dabei noch zusätzlich mit einem “Fonds Nachhaltigkeitskultur“, mit dessen Mitteln der Nachhaltigskeitsrat versucht “Ansätze voranbringen, die Nachhaltigkeit ins Zentrum kultureller Normen und Lebensstil-Muster stellen.“.

Nach dieser Staatsauffassung wird das verfassungsrechtliche Prinzip der Volkssouveränität in sein Gegenteil verkehrt: Nicht das Volk bestimmt auf Basis seiner politischen Präferenzen die Regierungspolitik, sondern die Regierung verwendet vom Volk aufgebrachte Steuermittel dazu, die Gesinnung des Volkes nach ihren Vorstellungen zu verändern.

Offensichtlich ist die Kanzlerin der aktuellen Bundesregierung mit den diesbezüglichen Leistungen ihres Nachhaltigkeitsrates sehr zufrieden. So hat sie ihm in ihrer Rede auf seiner diesjährigen Jahreskonferenz attestiert:Und immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern auch Nachhaltigkeit von der Politik ein. Zu diesem Bewusstseinswandel hat auch der Nachhaltigkeitsrat beigetragen. Und deswegen möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit danke sagen.” Ob dieses Staatsverständnis einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde?

In einer ganz ähnlichen Grauzone operiert der Nachhaltigkeitsrat mit seinen Forderungen gegenüber der Finanzindustrie: “Eine Schlüsselrolle kommt den Finanzmärkten zu. (…) Die Welthandelsorganisation UNCTAD schätzt, dass jährlich fünf bis sieben Billionen Dollar in die nachhaltige Entwicklung fließen müssen, um die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN umzusetzen. Das erfordert eine radikale Refokussierung von Investitionen und der Finanzkultur.” Ohne jegliche gesetzliche Grundlage fordert der Nachhaltigkeitsrat von privaten Unternehmen eine “Refokussierung von Investitionen” auf politische Zwecke, die er selbst für richtig hält. Hier gerät der Nachhaltigkeitsrat mit dem in Artikel 20 (3) GG verankerten “Gesetzlichkeitsprinzip” in Konflikt, wonach die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist. Zwar kann der Nachhaltigkeitsrat bei Unfolgsamkeit von Unternehmen keine Strafen verhängen. Er kann aber durch seine mit Steuermitteln finanzierte umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit eine Prangerwirkung erzielen, die auf einzelne Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben kann.

Weltanschauliche Schlagseite

Blättert man weiter durch die verschiedenen “Arbeitsfelder” des Nachhaltigkeitsrates, stößt man immer wieder auf eine sehr einseitige Darstellung von Sachverhalten. So findet sich unter “Klimawandel und Energiewende” die Aussage “Die gefährlichen Auswirkungen des Klimawandels können die Weltgemeinschaft stärker prägen als alles andere. Das sogenannte 1,5- bzw. 2-Grad-Ziel ist ein wichtiger Konsens. Über dieser Schwelle gilt die Wahrscheinlichkeit als zu hoch, dass sich die Klimaerwärmung selbst und irreversibel verstärkt, weil unter anderem Permafrostböden auftauen oder der Salzgehalt der Ozeane sinkt. Millionen Menschen könnten durch einen ungebremsten Klimawandel ihre Lebensgrundlage verlieren.

In einem kürzlich erschienenen Spiegel-Interview mit dem Klimaforscher Jochem Marotzke, Direktor am Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg und einer der Leitautoren des letzten Sachstandsberichts des Weltklimarats (IPCC), stellt dieser jedoch auf die Frage, ob es Schwellenwerte gibt, oberhalb derer unumkehrbare Prozesse ausgelöst werden, klar: “Wir können das nicht ausschließen, aber die Belege für solche Kipppunkte sind bisher eher schwach. Am ehesten könnte eine Erwärmung von 2 Grad dazu führen, dass der grönländische Eispanzer abschmilzt, wodurch der Meeresspiegel langfristig um sieben Meter anstiege – das wäre eine höchst dramatische Veränderung. Aber selbst wenn es dazu käme, würde sich das Abtauen über 3000 Jahre hinziehen.

Alle anderen angeblichen Kipppunkte wie das Versiegen des Golfstroms oder das Abschmelzen der Westantarktis sind auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Leider geht in der Klimadebatte oftmals das Augenmaß verloren.” Offensichtlich verzichtet der Nachhaltigkeitsrat ganz bewusst auf eine derart differenzierte Darstellung des Sachverhaltes, weil sie die Dringlichkeit seiner sehr weitgehenden politischen Forderungen relativieren würde.

Eine ähnliche Schlagseite haben die “Empfehlungen” die der Nachhaltigkeitsrat im Bereich “Der nachhaltige Warenkorb” gibt. Dort ruft er unter der Überschrift “Bio-Lebensmittel kaufen“, dazu auf, die “ökologische Landwirtschaft” durch den Kauf ihrer Produkte zu unterstützen. Wissenschaftliche Gründe für die Vorzugswürdigkeit der “ökologischen Landwirtschaft” liefert der Nachhaltigkeitsrat nicht. Alternative Meinungen zum Thema “ökologische Landwirtschaft” diskutiert der Rat auch nicht, obwohl zahlreiche Studien in den vergangenen Jahren deutliche Schwachpunkte der “ökologischen Landwirtschaft” offengelegt haben. So kommen Tuomisto et al. (2012, Fig. 1 C) in einer breit angelegten Meta-Analyse unterschiedlicher empirischer Studien zum Ergebnis, dass der Flächenverbrauch in der ökologischen Landwirtschaft je Ertragseinheit in Europa im Durchschnitt 84 Prozent höher ist als in der konventionellen Landwirtschaft.

Wesentlicher Grund für den hohen Flächenverbrauch der “ökologischen Landwirtschaft” ist nach den Ergebnissen von Tuomisto et al. (2012, S. 314) der Verzicht auf künstlich hergestellten Dünger. Da der Anteil der ökologischen Landwirtschaft an der Weltagrarproduktion derzeit unter einem Prozent liegt, müsste also die landwirtschaftliche genutzte Fläche bei einer 100-prozentigen Umstellung auf “ökologische Landwirtschaft” weltweit mindestens um das 1,8-fache erhöht werden. Es ist kaum vorstellbar, dass der damit einhergehende Habitatverlust ohne drastische Belastungen für Ökosysteme und Artenvielfalt wäre.

Merkwürdigerweise geht der Nachhaltigkeitsrat auf diese Problematik auch bei der Darstellung seines Arbeitsfeldes “Landwirtschaft, Flächennutzung und Bodenschutz” mit keiner Silbe ein. Dort heißt es sogar “Der Ökolandbau fördert den Artenschutz, belastet das Grundwasser und das Klima weniger und schützt vor einer Überdüngung der Böden. Er ist für den Schutz von Böden essentiell.” Auch diese Bewertung der “ökologischen Landwirtschaft” steht in direktem Widerspruch zu bekannten Forschungsergebnissen. Der höhere Flächenverbrauch führt nämlich auch dazu, dass das Eutrophierungspotential der ökologischen Landwirtschaft – je Ertragseinheit gemessen – deutlich höher ist als in der konventionellen Landwirtschaft (Tuomisto et al. (2012, Fig. 4D)).

Auch die AussageWenn Sie Bio kaufen, tun Sie auch sich selbst etwas Gutes, denn die sensorischen Qualitäten sind besser und Pestizidrückstände geringer” gibt nicht den bekannten Forschungsstand wieder, wie schon ein Blick auf die entsprechenden Wikipedia-Einträge zeigt (hier und hier). Natürlich kann man auch in erfahrungswissenschaftlichen Debatten häufig mit guten Gründen unterschiedliche Standpunkte vertreten. Es ist aber nicht üblich, wichtige Forschungsergebnisse, die der eigenen Position widersprechen, zu verschweigen.

Ähnlich einseitig ist der Aufruf des Nachhaltigkeitsrates, vor allem Textilien aus Bio-Baumwolle zu kaufen. Unter der Überschrift “Bio-Baumwolle ist die ökologische Alternative zu konventionell erzeugten Jeans und T-Shirts.” behauptet er, “Nirgendwo werden mehr Pestizide eingesetzt als auf Baumwollfeldern.” und “Bio-Rohstoffe für die Textilindustrie werden ohne Einsatz von Dünger und Pestiziden angebaut.” Das ist schlicht falsch. Bei der Produktion von “Bio-Baumwolle” ist das vom Bacillus thuringiensis produzierte Bt-Toxin, ein kristallines Protein, seit jeher zugelassen. Bt-Toxin ist zwar “biologischen” Ursprungs, wirkt aber wie ein Pestizid, indem es unter anderen den “Baumwollkapselbohrer” tötet, das bedeutsamste Schadinsekt im Baumwollanbau. Es tötet jedoch auch eine beachtliche Anzahl von Nicht-Schadinsekten, wenn es, wie im Bio-Baumwollanbau üblich, in den Baumwollfelder versprüht wird. Aus diesem Grunde wurde das Bt-Gen des Bacillus thuringiensis in Bauwollpflanzen eingebaut.

Gut 60 Prozent des weltweiten Baumwollanbaus findet heute mit dieser Bt-Baumwolle statt. In der biologischen Landwirtschaft ist Bt-Baumwolle dagegen nicht zugelassen. Bt-Baumwolle hat den Vorteil, dass das darin enthaltene Bt-Toxin nur die Insekten tötet, die die Baumwolle tatsächlich befallen. Wie empirische Studien (Marvier et al. (2007)) zeigen, sind in Bt-Bauwollfeldern deshalb die Populationen von Nicht-Schadinsekten deutlich größer als in Bauwollfeldern, auf denen das Bt-Toxin als Flüssigkeit versprüht wird. Eine andere Studie (Wuet al. (2008)) hat zum Ergebnis, dass durch den Anbau von Bt-Baumwolle auch das Vorkommen des Baumwollkapselbohrers in andern Nutzpflanzenkulturen (Mais, Erdnuss, Soya, Gemüse) deutlich reduziert wird, so dass der Bedarf an Insektiziden generell sinkt. Natürlich gilt es, die Vorteile von genetisch veränderter Bt-Baumwolle abzuwägen gegenüber dem Risiko eines Genflusses auf Wildformen der Baumwolle (Deynze et al. (2004)). Ein undifferenzierter Aufruf zum ausschließlichen Kauf von Bio-Baumwolle, wird dem bekannten Forschungsstand jedoch sicherlich nicht gerecht. Warum kann ein von den Bürgern finanziertes Gremium wie der Nachhaltigkeitsrat nicht die entscheidungsrelevanten Informationen zusammenstellen und die Entscheidung dann den Bürgern selbst überlassen?

Eine deutliche Schlagseite hat auch die Empfehlung des Nachhaltigkeitsrates nur “fair produzierte” und in Europa gefertigte Kleidung zu kaufen: “Ein Großteil der in Deutschland verkauften Textilien wird in Niedriglohnländern wie beispielsweise China, Pakistan, Bangladesch, Indonesien, Vietnam oder in Mittelamerika hergestellt. Dort können die Einhaltung existenzsichernder Löhne, ausreichende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie Verzicht auf Kinderarbeit nicht immer gewährleistet werden. Bei fair produzierter Kleidung und Fertigung in Europa ist die Einhaltung sozialer Mindeststandards garantiert.

Eine bedenkenswerte Alternative zum Kauf von “Fair Trade” Produkten sind direkte Spenden zum Beispiel in die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in den Herkunftsländern der “Fair Trade” Produkte. Diese haben zwei Vorteile: Zum einen lenken sie die wirtschaftliche Entwicklung nicht in Branchen, in denen die Markteinkommen ohnehin niedrig sind und erhöhen dort noch das Angebot, so dass die Marktpreise weiter sinken. Darauf weist der Entwicklungsökonom Paul Collier (2007) in seinem Buch “The Bottom Billion” hin. Zum anderen ist das Verhältnis von Spendenaufkommen und den bei den Empfänger tatsächlich ankommenden Leistungen günstiger. Denn die Organisation der “Fair Trade” Vertriebsstrukturen absorbiert einen beachtlichen Teil des Spendenaufkommens. Auch nutzt der Einzelhandel häufig die höhere Zahlungsbereitschaft kaufkräftiger Konsumentengruppen aus, um einen zusätzlichen Aufschlag auf “Fair Trade” Produkte zu verlangen, den er dann für sich behält (monopolistische Preisdifferenzierung).

Der Ökonom Tim Harford hat berechnet, dass aus diesen Gründen letztlich nur 10 Prozent des von Konsumenten gezahlten Aufpreises bei den Produzenten landet (The Economist (2006)). Auch die Verteilungswirkungen des “Fair Trade” Handels sind umstritten. Das Zertifizierungsunternehmen FLOCERT, eine Tochtergesellschaft von Fairtrade International, verlangt von Gebühren von rund 2000 Euro für Anmeldung und Audit (Financial Times (2015)). Das ist häufig auch für Kooperativen in den Produzentenländern viel Geld. Kleine Produzenten, die die Mittel für eine Zertifizierung nicht aufbringen können, leiden dann oftmals sowohl aufgrund des Produktionsanstiegs durch die zertifizierten Herstellern als auch aufgrund damit einhergehender Pachtpreisanstiege für Produktionsflächen. Es gibt also durchaus gute Gründe über Alternativen zum “Fair Trade” Handel nachzudenken.

Rein gesinnungsethisch gedacht ist offensichtlich die Empfehlung des Nachhaltigkeitsrates statt in Niedriglohnländern, in denen “die Einhaltung existenzsichernder Löhne, ausreichende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie Verzicht auf Kinderarbeit nicht immer gewährleistet werden“, lieber in Europa gefertigte Kleidung zu kaufen. Fällt Exportnachfrage nach Produkten der Niedriglohnländer weg, sinkt dort natürlich auch die Nachfrage nach Arbeitskräften, so dass die Löhne noch weiter zurückgehen. Die Lage der Arbeiter in den Niedriglohnländern würde sich also weiter verschlechtern, wenn die Konsumenten den Empfehlungen des Nachhaltigkeitsrates folgen würden.

Es gibt viele Beispiele dafür, dass unterentwickelte Länder als Exportstandorte mit niedrigen Löhnen Investitionen anlocken und dann mit dem investitionsbedingen Anstieg der Arbeitsproduktivität ein Reallohnwachstum in Gang kommt, das zu einem Aufholprozess gegenüber entwickelten Ländern führt. Empirisch dokumentierte Beispiele dazu finden sich hier. Länder wie Süd-Korea haben auf diese Weise den Übergang vom Niedriglohnland zum Hightech-Standort geschafft.

Die empirische Erfahrung zeigt auch, dass ein Boykott oder Verbot von Kinderarbeit die Lage der betroffenen Kinder in der Regel erheblich verschlechtert. Die meisten Kinder werden von ihren Eltern nicht in ausbeuterischer Absicht zur Arbeit geschickt, sondern weil die Eltern nicht genügend Einkommen für den Lebensunterhalt ihrer Kinder verdienen. Aus empirischer Sicht spricht alles dafür, dass der beste Weg zur Überwindung von Kinderarbeit Einkommenswachstum ist. Eine Übersicht empirischer Studien zum Problem der Kinderarbeit findet sich hier.

Offensichtlicher Reformbedarf

Die hier aufgelisteten Beispiele sollten eigentlich hinreichend dokumentieren, dass die Bewertung empirischer Sachverhalte durch den deutschen Nachhaltigkeitsrat auf eine sehr einseitige Weise erfolgt. Auf den Internetseiten des Nachhaltigkeitsrates lassen sich weitere Beispiele finden (wie etwa die Bewertung von Atomenergie als “unethisch” ohne jeden Vergleich der Vor- und Nachteile gegenüber fossilen Energieträgern (Kriterien nachhaltiger Investments)). Die Art und Weise wie der Nachhaltigkeitsrat diese Bewertungen vornimmt ähnelt sehr stark der politischer Parteien. Dabei ist eine inhaltliche Nähe zu Bündnis 90/Die Grünen nicht zu verkennen. Wenn politische Parteien mit weltanschaulich pointierten Programmen um gleichgesinnte Wähler werben, ist das praktizierte Demokratie. Dabei sorgt der Meinungswettbewerb zwischen den Parteien für die inhaltliche Balance. Damit kann die staatliche Parteienfinanzierung gerechtfertigt werden. Vom steuerzahlenden Bürger finanzierte Expertengremien, wie der Rat für nachhaltige Entwicklung müssen jedoch über den Tellerrand eines parteipolitischen Engagements blicken. Ansonsten ist ihre Finanzierung aus Steuermitteln nicht gerechtfertigt.

Wie ein Expertengremium aus pluralistischer Perspektive öffentliche Debatten bereichern kann, zeigt der Deutsche Ethikrat. Nach seinem Vorbild sollte der Rat für nachhaltige Entwicklung per Gesetz der Aufsicht des Deutschen Bundestags unterstellt werden und analog zum Ethikratgesetz, §4 (2) verpflichtet werden, “unterschiedliche Ansätze” und ein “plurales Meinungsspektrum” zu vertreten.

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