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Corona bremst Wettbewerb

Die Corona-Krise verschärft wettbewerbliche Konzentrationstendenzen, doch die Bundesregierung verliert sich im politischen Kleinkrieg. Dabei müsste das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dringend novelliert werden. Ein Weckruf.

Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown haben zur schärfsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. Vom Kuchen der Wirtschaftsleistung wird in diesem Jahr insgesamt ein großes Stück fehlen. Während es einige Branchen wie etwa Gastronomie, Tourismus und Luftverkehr besonders hart getroffen hat, gibt es auch echte Gewinner der Krise. Dazu gehören neben dem Lebensmitteleinzelhandel vor allem die digitalen Plattformen.

Während der stationäre Fachhandel nach wie vor mit den Folgen der Krise zu kämpfen hat und zahlreiche Insolvenzen drohen, eilt der Börsenkurs von Amazon von einem Hoch zum nächsten. Seit Mitte März hat der Kurs um rund 80 Prozent zugelegt. Auch Google, Apple, Facebook und Co. können als Profiteure der Corona-Krise gelten.

Die Corona-Krise wirkt damit wie ein Brandbeschleuniger für die Konzentrationstendenzen in der Plattformökonomie, die vielen Wettbewerbsökonomen und Kartellrechtlern schon lange Sorgen bereiten. Die Europäische Kommission hat daher Anfang Juni Vorschläge für ein umfangreiches Maßnahmenpaket publiziert, die nun öffentlich beraten werden. Umso absurder ist es, dass die Bundesregierung sich hier in Sandkastenspielen verfängt. Die vom DICE mit erarbeiteten Vorschläge wurden schon im September 2018 dem Bundeswirtschaftsminister überreicht und seine Beamten haben daraus einen Gesetzesentwurf geschmiedet, der im Prinzip seit Oktober 2019 vorliegt.

Doch seitdem geht es nicht weiter: Das SPD-geführte Justizministerium blockiert das aus dem CDU-Wirtschaftsministerium kommende Gesetz, angeblich ohne inhaltliche Einwände zu haben. So sollen Projekte des Justizministeriums durchgesetzt werden, die wiederum vom Wirtschaftsministerium gesperrt werden, die aber mit dem Kartellrecht nichts zu tun haben.

Nutznießer dieser Sandkastenspiele sind die großen digitalen Plattformen, die sich dann bei der Bundesjustizministerin bedanken dürfen, welche – ironischerweise – auch für Verbraucherschutz zuständig ist.

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