Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , ,

Ein Vulkanausbruch ist kein Marktversagen: Keine Staatshilfe für Airlines!

Die tatsächlichen finanziellen Folgen der Aschewolke für die Fluggesellschaften sind noch nicht abzusehen, aber vorsorglich wird schon einmal ein SOS Signal an den Staat adressiert. Sicherlich, die Verluste sind schmerzhaft und eventuell werden sogar einige Anbieter vom Markt verschwinden. Warum aber soll der Steuerzahler dafür haften? Ein Vulkanausbruch gehört zu den Geschäftsrisiken einer Airline, und ein Kernprinzip der Marktwirtschaft ist es, dass diese Risiken privat getragen werden. Und selbst wenn eine Fluggesellschaft bankrott anmelden müsste, würde der Luftverkehr in Europa nicht zusammenbrechen – eine Systemrelevanz liegt nicht vor. Neue Gesellschaften könnten die Fracht und die Passagiere transportieren oder alte ihr Geschäft ausweiten. Jetzt auch noch den Airlines mit Steuergeldern unter die Arme zu greifen, käme einem weiteren Dammbruch gleich. Wenn es heute Staatshilfe gibt, um die Verluste auszugleichen, gibt es keinen Anreiz, sich in Zukunft gegen diese Risiken zu versichern. Und es gibt auch keinen Anreiz, bessere Flugzeuge zu entwickeln, die bei der bestehenden Asche-Konzentration in der Luft gefahrlos fliegen können. Auch deshalb ist Staatshilfe eindeutig abzulehnen.
Hier geht’s zu weiteren Beiträgen zu diesem Thema:  
Wer zahlt fürs Flugverbot? Airlines fordern Hilfe vom Staat - Rhein-Zeitung vom 22.04.2010                                                                                                                                      Airlines fordern staatliche Hilfe – Zeit-online vom 20.04.2010 

Die tatsächlichen finanziellen Folgen der Aschewolke für die Fluggesellschaften sind noch nicht abzusehen, aber vorsorglich wird schon einmal ein SOS Signal an den Staat adressiert. Sicherlich, die Verluste sind schmerzhaft und eventuell werden sogar einige Anbieter vom Markt verschwinden. Warum aber soll der Steuerzahler dafür haften?

Ein Vulkanausbruch gehört zu den Geschäftsrisiken einer Airline, und ein Kernprinzip der Marktwirtschaft ist es, dass diese Risiken privat getragen werden. Und selbst wenn eine Fluggesellschaft bankrott anmelden müsste, würde der Luftverkehr in Europa nicht zusammenbrechen – eine Systemrelevanz liegt nicht vor. Neue Gesellschaften könnten die Fracht und die Passagiere transportieren oder alte ihr Geschäft ausweiten. Jetzt auch noch den Airlines mit Steuergeldern unter die Arme zu greifen, käme einem weiteren Dammbruch gleich. Wenn es heute Staatshilfe gibt, um die Verluste auszugleichen, gibt es keinen Anreiz, sich in Zukunft gegen diese Risiken zu versichern. Und es gibt auch keinen Anreiz, bessere Flugzeuge zu entwickeln, die bei der bestehenden Asche-Konzentration in der Luft gefahrlos fliegen können. Auch deshalb ist Staatshilfe eindeutig abzulehnen.


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Wer zahlt fürs Flugverbot? Airlines fordern Hilfe vom Staat – Rhein-Zeitung vom 22.04.2010                                                                                                                                     
Airlines fordern staatliche Hilfe – Zeit-online vom 20.04.2010