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Pflege: Mit Karenzzeit in die Nachhaltigkeit

Die Pflegeversicherung muss reformiert werden, soviel steht fest. Mit der Einführung einer Karenzzeit könnte die Nachhaltigkeitslücke stark verkleinert werde, meint Prof. Raffelhüschen. Schon heute steht fest: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Etwa 4,4 Millionen Menschen werden aufgrund der steigenden Lebenserwartung im Jahr 2050 pflegebedürftig sein. 1995 waren es noch 1,6 Millionen Leistungsempfänger. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler von etwa 38,7 Millionen im Jahr 2005 auf ca. 27,4 Millionen im Jahr 2050. Wie alle gesetzlichen Sozialversicherungen basiert auch die Pflegeversicherung auf einem Umlagesystem. Heißt: Die jährlichen Ausgaben müssen durch die jährlichen Einahmen gedeckt sein. Das bedeutet aber auch, dass die Beitragsätze steigen müssen, um die Leistungsansprüche auch in Zukunft voll und ganz aus dem Beitragsaufkommen zu finanzieren – konkret müsste der Beitragssatz von 1,95% auf 4,5% im Jahr 2050 steigen. Was ist also zu tun? Der einfachste Weg wären Beitragssteigerungen. Doch angesichts der ohnehin schon hohen Abgabenbelastung mit Steuern, Rente und Gesundheit ist das keine wünschenswerte Reformoption. Bleibt also nur, den Rotstift auf der Leistungsseite anzusetzen. Ein Blick auf die Mortalitätsraten Pflegebedürftiger zeigt, dass ein großer Teil – nämlich 33 Prozent der männlichen und 20 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen – binnen des ersten Jahres nach Eintritt in Pflege verstirbt. Diejenigen, die das erste Jahr überleben, verweilen dann sehr lange in Pflege. Eine Karenzzeit, also ein Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden, würde diesem Tatbestand Rechnung tragen und die SPV zu ihrer eigentlichen sozialpolitischen Funktion zurückführen. So könnte die Nachhaltigkeitslücke mit einem Jahr Karenzzeit um 11,4 Prozentpunkte auf 24,2 Prozent reduziert werden. Ab einer Karenzzeit von 3 Jahren wäre beinahe die vollständige Nachhaltigkeit gewährleistet. Für die Dauer der Karenz würden die Leistungen in ein obligatorisches kapitalgedecktes System überführt werden, welches sich sowohl staatlich als auch privat organisieren ließe. Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung geleistet und auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, die eine kapitalgedeckte Komponente zum Umlagesystem vorsehen.

Die Studie "Pflegereform 2010: Karenzzeiten in der Sozialen Pflegeversicherung" des Forschungszentrums Generationenverträge können Sie hier downloaden.

Die Pflegeversicherung muss reformiert werden, soviel steht fest. Mit der Einführung einer Karenzzeit könnte die Nachhaltigkeitslücke stark verkleinert werde, meint Prof. Raffelhüschen.

Schon heute steht fest: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Etwa 4,4 Millionen Menschen werden aufgrund der steigenden Lebenserwartung im Jahr 2050 pflegebedürftig sein. 1995 waren es noch 1,6 Millionen Leistungsempfänger. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler von etwa 38,7 Millionen im Jahr 2005 auf ca. 27,4 Millionen im Jahr 2050. Wie alle gesetzlichen Sozialversicherungen basiert auch die Pflegeversicherung auf einem Umlagesystem. Heißt: Die jährlichen Ausgaben müssen durch die jährlichen Einahmen gedeckt sein. Das bedeutet aber auch, dass die Beitragsätze steigen müssen, um die Leistungsansprüche auch in Zukunft voll und ganz aus dem Beitragsaufkommen zu finanzieren – konkret müsste der Beitragssatz von 1,95% auf 4,5% im Jahr 2050 steigen.

Was ist also zu tun? Der einfachste Weg wären Beitragssteigerungen. Doch angesichts der ohnehin schon hohen Abgabenbelastung mit Steuern, Rente und Gesundheit ist das keine wünschenswerte Reformoption. Bleibt also nur, den Rotstift auf der Leistungsseite anzusetzen.

Ein Blick auf die Mortalitätsraten Pflegebedürftiger zeigt, dass ein großer Teil – nämlich 33 Prozent der männlichen und 20 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen – binnen des ersten Jahres nach Eintritt in Pflege verstirbt. Diejenigen, die das erste Jahr überleben, verweilen dann sehr lange in Pflege. Eine Karenzzeit, also ein Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden, würde diesem Tatbestand Rechnung tragen und die SPV zu ihrer eigentlichen sozialpolitischen Funktion zurückführen. So könnte die Nachhaltigkeitslücke mit einem Jahr Karenzzeit um 11,4 Prozentpunkte auf 24,2 Prozent reduziert werden. Ab einer Karenzzeit von 3 Jahren wäre beinahe die vollständige Nachhaltigkeit gewährleistet. Für die Dauer der Karenz würden die Leistungen in ein obligatorisches kapitalgedecktes System überführt werden, welches sich sowohl staatlich als auch privat organisieren ließe. Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung geleistet und auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, die eine kapitalgedeckte Komponente zum Umlagesystem vorsehen.


Die Studie “Pflegereform 2010: Karenzzeiten in der Sozialen Pflegeversicherung” des Forschungszentrums Generationenverträge können Sie hier downloaden.