Autor: Prof. Dr. Gregor Kirchhof LL.M.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg.

Prof. Dr. Gregor Kirchhof LL.M.

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Prof. Dr. Gregor Kirchhof LL.M.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg.

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Staatsschulden rechnen sich strukturell nicht!

Vor rund fünf Jahren haben Bundestag und Bundesrat jeweils mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die neue Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Die Überzeugungen, die damals die Politik leiteten, sind heute wieder in Erinnerung zu rufen. Staatsschulden rechnen sich strukturell nicht. Die Schuldenbremse und das europäische Stabilitätsrecht schützen die Freiheit, die Wirtschaftskraft und die Handlungsfähigkeit des Staates sowie der Europäischen Union. Diese Institutionen sind gerade in den gegenwärtigen Krisenzeiten von großer Bedeutung. Die Begrenzung der Staatsverschuldung dient zudem der nächsten Generation, der bereits zu viele Lasten aufgebürdet wurden.

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