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Europas permanenter Rechtsbruch

Nur zwei EU Staaten können einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar Überschüsse vorweisen.Die einen nennen es „politische Flexibilität“, die anderen einen „permanenten Rechtsbruch“ (Paul Kirchhof, 2012). Die Geschichte des Euro ist um einen weiteren Mosaikstein der willkürlichen Missachtung selbst gesetzter Regeln reicher: Frankreich und Italien brechen bewusst die Regeln des Fiskalpakts. Die Europäische Kommission, die jetzt eigentlich deutliche Nachbesserungen bei den Haushaltsplanentwürfen 2015 des zweit- und drittgrößten Euro-Mitgliedsstaates einfordern müsste, gibt klein bei. Die Chuzpe hat niemand in Brüssel, sich einen offenen Konflikt mit Frankreich und Italien in der Haushaltspolitik einzuhandeln. Die deutsche Regierung, auch die Kanzlerin, scheut den Streit genauso und toleriert deshalb die Laissez faire-Haltung der EU-Kommission.

Aus Sicht der Bundesregierung hat der Fiskalpakt aus dem Jahr 2012, der rechtsverbindliche Stabilitätskriterien zwischen den Euro-Mitgliedsstaaten vereinbarte, seinen politischen Hauptzweck erfüllt. Mit Verweis auf diese Vertragsvereinbarungen sanktionierte das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2012 den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der eine konditionierte gemeinsame Haftung in der Eurozone bedeutet. Das Grüne Licht aus Karlsruhe erlaubte der riesigen Mehrheit des Deutschen Bundestags das Ja zum heftig umstrittenen ESM. Der ist inzwischen längst in Kraft gesetzt. Weshalb sollten dann noch länger Regeln eingehalten werden? Und hat nicht Deutschland selbst, gemeinsam mit Frankreich, 2002/2003 den ursprünglichen Maastrichter Stabilitätspakt ignoriert? Weder Gerhard Schröder noch Jacques Chirac wollten sich ihre nationale Haushaltspolitik damals von Brüssel diktieren lassen.

Aufgrund der Erfahrungen mit den Rechtsbrüchen beim früheren Stabilitäts- und beim aktuellen Fiskalpakt braucht es keine Phantasie, um sich auszumalen, wie das anhängige Vorlageverfahren des Bundesverfassungsgerichts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgehen wird. Die Karlsruher Verfassungsrichter halten den von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplanten Aufkauf von Staatsanleihen für unzulässig, weil die EZB damit ihr Mandat überschreite und direkte Staatsschuldenfinanzierung betreibe. Wie der EuGH entscheiden wird, ist für mich klar. Im Zweifel sanktioniert dieses Gericht grundsätzlich jede europäische Aktivität. Die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten wird fast grundsätzlich weniger hoch gewichtet als der zentralstaatliche Allmachtsanspruch europäischer Institutionen. Ob das Bundesverfassungsgericht nach einer abschlägigen Entscheidung des EuGH den Mut findet, dem deutschen Gesetzgeber dann eine abweichende Entscheidung zu präsentieren? Oder wird Karlsruhe nicht ähnlich ticken, wie jetzt die deutsche Regierung bei der Tolerierung des französischen und italienischen Rechtsbruchs beim Fiskalpakt?

Der Kardinalfehler in der Euro-Zone besteht in der Außerkraftsetzung der „No-Bail-Out-Regel“. Das wird immer deutlicher, je länger die Staatsschuldenkrise andauert. Europa ist nun einmal kein souveräner Superstaat, sondern eine Union von souveränen Mitgliedstaaten. Zur Souveränität von Staaten gehört aber ganz essentiell die eigene Budgethoheit. Im Zweifel lässt sich kein souveräner Staat diese Budgethoheit nehmen – so wie es Italien und Frankreich jetzt aktuell handhaben oder wie es Deutschland 2001 praktizierte. Wer aber auf nationale Budgethoheit pocht, der muss wissen, dass er für seine Überschuldungspolitik auch selbst haftet. Wer nicht solide handelt, keine Strukturreformen macht, den bestrafen die Kreditgeber mit höheren Zinsen. Und wer das dauerhaft praktiziert, manövriert sich in die Staatspleite.

Doch diesen Verantwortungspfad, der auf der Haftung für das eigene Handeln beruht, hat Europa längst verlassen. Die Rechtsbrüche werden den Weg des Euro deshalb weiter begleiten.