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HRE-Enteignung mit Marktwirtschaft vereinbar?

Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staatliche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro. Die geplante Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate ist ein schwerwiegender Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien. Auch wenn an die Enteignung Bedingungen geknüpft sind und die Geltung des Gesetzes zeitlich befristet ist, so ändert es nichts daran, das mit dem Eigentumsrecht ein Grundpfeiler jeder marktwirtschaftlichen Ordnung angegriffen wird. Hat man diesen Pfeiler erst einmal umgestoßen, so wird man sich bei der nächsten systemrelevanten Bank, die in Schwierigkeiten gerät, leichter tun, denselben Weg zu beschreiten. Das Enteignungsgesetz ist jedoch nicht der erste Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, sondern lediglich die logische Folge des Versprechens, keine systemrelevante Bank insolvent werden zu lassen. Die Insolvenz als Sanktion für unternehmerische Fehlentscheidungen ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer Marktwirtschaft. Dass man diesen Grundsatz außer Kraft gesetzt hat, mag nach den Erfahrungen im Anschluss an die Lehman-Pleite und angesichts der systemischen Risiken im Bankensektor gerechtfertigt sein, man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass jeder Eingriff in die Marktwirtschaft den nächsten Eingriff vorprogrammiert. Auch die Verstaatlichung wird nicht der letzte Eingriff sein. Zu befürchten ist, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, um zu verhindern, dass die Wettbewerbsvorteile, die eine verstaatlichte HRE hat, zu Lasten anderer Banken gehen. Die Beschwerden von Banken und Sparkassen über Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken, die die Hilfe des SoFFin in Anspruch genommen haben, lassen erahnen, wohin der Zug rollt. Es kommt jetzt darauf an, klar zu machen, dass das, was im Bankenbereich unausweichlich erscheint, kein Weg für andere Branchen sein darf. Gleichgültig ob Schaeffler-Conti oder Opel, der Begriff Systemrelevanz hat Hochkonjunktur und die Gefahr ist groß, dass man die Vorgehensweise bei der HRE auf andere Unternehmen überträgt. Dies wäre dann der Einstieg in die Staatswirtschaft mit unabsehbaren Folgen für Freiheit und Wohlstand.
Zur Grafik: Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staat-liche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.

Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staatliche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.

Die geplante Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate ist ein schwerwiegender Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien. Auch wenn an die Enteignung Bedingungen geknüpft sind und die Geltung des Gesetzes zeitlich befristet ist, so ändert es nichts daran, das mit dem Eigentumsrecht ein Grundpfeiler jeder marktwirtschaftlichen Ordnung angegriffen wird. Hat man diesen Pfeiler erst einmal umgestoßen, so wird man sich bei der nächsten systemrelevanten Bank, die in Schwierigkeiten gerät, leichter tun, denselben Weg zu beschreiten.

Das Enteignungsgesetz ist jedoch nicht der erste Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, sondern lediglich die logische Folge des Versprechens, keine systemrelevante Bank insolvent werden zu lassen. Die Insolvenz als Sanktion für unternehmerische Fehlentscheidungen ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer Marktwirtschaft. Dass man diesen Grundsatz außer Kraft gesetzt hat, mag nach den Erfahrungen im Anschluss an die Lehman-Pleite und angesichts der systemischen Risiken im Bankensektor gerechtfertigt sein, man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass jeder Eingriff in die Marktwirtschaft den nächsten Eingriff vorprogrammiert. Auch die Verstaatlichung wird nicht der letzte Eingriff sein. Zu befürchten ist, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, um zu verhindern, dass die Wettbewerbsvorteile, die eine verstaatlichte HRE hat, zu Lasten anderer Banken gehen. Die Beschwerden von Banken und Sparkassen über Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken, die die Hilfe des SoFFin in Anspruch genommen haben, lassen erahnen, wohin der Zug rollt.

Es kommt jetzt darauf an, klar zu machen, dass das, was im Bankenbereich unausweichlich erscheint, kein Weg für andere Branchen sein darf. Gleichgültig ob Schaeffler-Conti oder Opel, der Begriff Systemrelevanz hat Hochkonjunktur und die Gefahr ist groß, dass man die Vorgehensweise bei der HRE auf andere Unternehmen überträgt. Dies wäre dann der Einstieg in die Staatswirtschaft mit unabsehbaren Folgen für Freiheit und Wohlstand.


Zur Grafik: Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staat-liche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.