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Organisierte Verantwortungslosigkeit

LänderfinanzausgleichAuf Kosten anderer zu leben, gilt den meisten Menschen im privaten Lebensumfeld als verwerflich. Dass sich Anstrengung auch finanziell lohnen soll, ist allgemein akzeptiert. Wer gesund ist und im aktiven Erwerbsalter steht, hat zuerst und vor allem für sich selbst zu sorgen, ehe er staatliche Transfers zur Existenzsicherung beanspruchen kann, gilt der großen Mehrheit als selbstverständlich. Verantwortung und Haftung sind Begriffe, die in den persönlichen Werteeinstellungen der Bevölkerung verwurzelter zu sein scheinen als in den politischen Institutionen unserer Gesellschaft.

Nicht nur in Europa, auch in Amerika und Japan, verlässt sich die Politik inzwischen auf die Notenpresse der Zentralbanken. Papiergeld wird gedruckt, weil sich Regierungen und Parlamente nicht zu den notwendigen Strukturreformen aufraffen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften sicherzustellen. Schulden werden mit weiteren Krediten bezahlt und in Wahlkämpfen werden neue Leistungen des Staates versprochen, statt die Menschen für mehr Selbstverantwortung zu sensibilisieren. Das Beispiel Frankreich erschreckt: Da wird jetzt der neue europäische Fiskalpakt gebrochen und Frankreich die gleiche Fristverlängerung zur Einhaltung der 3%-Defizitgrenze eingeräumt wie Spanien, das harte Reformen umsetzt, während in Frankreich politischer Reformstillstand herrscht. Damit wird von der EU-Kommission eine verantwortungslose Politik der linken Regierung belohnt. Wer soll sich im Euro-Raum noch an Regeln halten, wenn der Regelbruch nicht sanktioniert wird? Die europäische Politik verdient immer mehr den Vorwurf der organisierten Verantwortungslosigkeit.

In der deutschen Verfassungsordnung trifft dieses Etikett auf das komplizierte Beziehungsgeflecht zwischen Bund und Ländern zu. Haftung und Verantwortung klaffen hier seit Ende der Sechziger Jahre, als die erste Große Koalition diesen intransparenten Ausgleichsmechanismus beschlossen hat, immer weiter auseinander. Seither belohnen die Anreizsysteme im Länderfinanzausgleich die vielen wirtschaftsschwachen Bundesländer. Die noch verbliebenen drei starken Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die zusammen acht Milliarden Euro jährlich als Finanzausgleich abgeben müssen, werden in einem Ausmaß um die Früchte ihrer Wirtschaftskraft gebracht, das mehr mit gnadenlosem Abkassieren als mit Solidarität zu tun hat.

Oder wie würden Sie das nennen, wenn Sie als gut verdienender Steuerzahler nach Abzug ihrer Steuerlast im Einkommensranking plötzlich hinter den Mitbürgern liegen, für die Sie mit ihren Steuern die Sozialtransfers mitbezahlen? Doch genau so ergeht es zum Beispiel Baden-Württemberg, das in der Finanzkraft pro Einwohner vor dem Finanzausgleich unter den 16 Bundesländern auf Platz Vier rangiert, nach dem Finanzausgleich aber auf Rang 11 abrutscht.

In der nächsten Legislaturperiode des Bundestages steht die bundesstaatliche Finanzverfassung zur Neuordnung an. Denn im Jahr 2019 läuft der bisherige Solidarpakt aus, der den neuen Bundesländern zusätzliche Finanztransfers garantierte. Eine solche Reform muss vor allem die Selbstverantwortung der Gliedkörperschaften stärken und die heutige Übernivellierung beenden, aber auch die Altschuldenproblematik lösen.

Wie schwer das sein wird, zeigt die Pervertierung der Finanzverfassung in den letzten Monaten. Obwohl es einen Schlüssel für die prozentuale Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern (inkl. Kommunen) gibt, weigern sich die Bundesländer neuerdings bei allen steuerrelevanten Gesetzen, ihren Anteil an den daraus folgenden Steuerausfällen zu tragen. Mit der Begründung scheiterte die vom Bundestag beschlossene Entlastung der Steuerzahler bei der kalten Progression, aber auch die steuerliche Förderung von Energiesparmaßnahmen. Nur wenn der Bund die gesamten Steuerausfälle komplett allein trage, wollte der Bundesrat zustimmen. Das ist verantwortungslos gegenüber den Bürgern, aber auch gegenüber dem geltenden Verfassungsrecht in Deutschland. Und es lässt nichts Gutes hoffen für die anstehende Neuordnung des Finanzausgleichs, bei dem eine satte Verhinderungsmehrheit von 13 Nehmerländern drei Geberländern und dem Bund gegenübersteht.