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Tengelmann Übernahme: Kartellamtsentscheidung ist strittig

Das Kartellamt hat der Übernahme der Kaiser’s Filialen durch Tengelmann einen Riegel vorgeschoben. Die Behörde fürchtet eine Einschränkung des Wettbewerbs auf zahlreichen regionalen Märkten. Ist die Entscheidung richtig?

Wettbewerb ist das Herzstück der Sozialen Marktwirtschaft. Durch funktionierende Konkurrenz werden Produktionskosten gesenkt, Innovationen geschaffen und die Produktvielfalt vergrößert. Kurzum: Wettbewerb ist die Triebfeder für unseren Wohlstand und muss geschützt werden.

Die oberste Wettbewerbsbehörde in Deutschland ist das Kartellamt. Hier werden geplante Fusionen geprüft, Kartelle aufgedeckt, zerschlagen und bestraft. Jüngster Fall: Die Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s durch den Konkurrenten Edeka.

Mit der Begründung, „das Vorhaben hätte […] zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt“, wurde die Übernahme untersagt.

Richtig ist: 85 Prozent des deutschen Lebensmittelmarktes werden von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland kontrolliert. Es herrscht aber trotzdem ein sehr intensiver Wettbewerb. Lidl und Kaufland treten auf wie Wettbewerber und das, obwohl sie der gleichen Gruppe angehören. Edeka ist in einem Verbund genossenschaftlich organisiert. Hier wirtschaften und entscheiden die einzelnen Kaufleute im Grunde für sich, nicht für einen Konzern mit entsprechenden Strukturen. Der Lebensmittelhandel ist in Deutschland also sehr heterogen. Das Kartellamt überschätzt deswegen die Auswirkungen der Übernahme, wenn einfach die Marktanteile zusammengezählt werden, denn das sagt nicht viel über das Wettbewerbsgeschehen aus.

Auch die zweite Begründung der Behörde ist strittig: “Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben wettbewerbliche Probleme verursacht. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln ohne-hin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus EDEKA, REWE und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern wäre weiter gestiegen“.

Händler und Hersteller verhandeln ständig miteinander. Spiegelbildlich zum Absatzmarkt bedeuten Marktanteile im Lebensmittelhandel nicht gleichzeitig auch mehr Verhandlungsmacht. Für Edeka ist es keine glaubhafte Drohung, wenn ein Hersteller sagt: Wenn ihr meine Produkte nicht in eure Regale nehmt, gehe ich zu Kaiser’s. Daher wird sich an der Verhandlungsmacht der Edeka nichts ändern, ob mit oder ohne Kaiser’s, die Fusion würde hier also nicht ändern.

Insgesamt ist die Entscheidung des Kartellamts strittig. Wenn am Ende Kaiser’s seine Filialen schließen muss, hat der Kunde verloren.

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