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Wir brauchen einen Tilgungsplan für Deutschlands Staatsschulden

Die aktuelle Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank entlastet den Schuldenstand in Deutschland. Doch wenn es zur Zinswende kommt, braucht es einen Plan, um die steigenden Belastungen zu kompensieren. Dr. Tobias Hentze und Dr. Martin Beznoska, beide IW Köln, haben in einem Gutachten „Ein Schuldentilgungsplan für Deutschland“ (Download als PDF) einen solchen Plan erstellt. In diesem Blogbeitrag lesen Sie die Zusammenfassung des Gutachtens.

Entwicklung Schulden Bund

Im Zuge der im Jahr 2008 ausgelösten Finanzkrise stiegen die Staatsschulden Deutschlands stark an. Die Schuldenstandsquote – also die Relation zwischen dem Schuldenstand des Staates und dem Bruttoinlandsprodukt – erhöhte sich von knapp 64 Prozent im Jahr 2007 auf 81 Prozent im Jahr 2010. Nach dem Vertrag von Maastricht, der für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt, soll die Schuldenstandsquote jedoch bei maximal 60 Prozent liegen, um langfristige Haushaltsstabilität zu gewährleisten. Seit 2012 stieg der gesamtstaatliche Schuldenstand Deutschlands nicht weiter an, seit 2014 kommt zudem der Bund ohne neue Schulden aus und kann somit die sogenannte Schwarze Null halten. In Verbindung mit dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts bedeutet dies eine jährlich sinkende Quote, auch wenn in den öffentlichen Haushalten keine Tilgung erfolgt.

Dabei wird allerdings oftmals unterschlagen, dass die „Schwarze Null“ und die damit verbundene sinkende Schuldenstandsquote vornehmlich auf die geringen Kreditzinsen zurückzuführen sind. Die Zinsausgaben haben sich in der Niedrigzinsphase deutlich reduziert und somit finanziellen Druck von den öffentlichen Haushalten genommen, ohne dass dafür besondere Sparanstrengungen vonnöten waren. Sobald jedoch die Europäische Zentralbank den Kurs der extrem niedrigen Zinsen aufgibt, führt dies zu einem Anstieg der öffentlichen Zinsausgaben. In der Folge gerieten der ausgeglichene Haushalt und damit auch die sinkende Schuldenstandsquote in Gefahr. Der demografische Wandel wird ab Mitte der 2020er-Jahre zusätzliche hohe Ausgabenrisiken für die öffentlichen Haushalte mit sich bringen, da dann besonders geburtenstarke Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden.

Vor diesem Hintergrund kann ein Tilgungsplan dafür sorgen, drohende Haushaltsbelastungen einer Zinswende zu kompensieren. Bei einem moderaten Anstieg des auf die Staatsschulden fälligen Durchschnittszinses um einen Prozentpunkt über zehn Jahre müsste der Staat anfangs 22,5 Milliarden Euro pro Jahr tilgen, um die Zinsausgabenquote, also das Verhältnis von Zinsausgaben zur Wirtschaftskraft, konstant zu halten (siehe Grafik, Szenario 1). Die Tilgungsrate nimmt dann jährlich leicht ab. Da die Zinsausgabenquote im Jahr 2017 auf einem historisch niedrigen Niveau liegt, würde dieser Tilgungsplan auch die Belastung stärkerer Zinsanstiege im Rahmen halten und die Quote nur leicht ansteigen lassen. Würde man die Zinsausgabenquote auch bei einem stärkeren Zinsanstieg konstant halten wollen, erhöht sich der Tilgungsbedarf stark überproportional.

Schuldentilgungsplan für den Bund

Bereits bei einem Anstieg von 1,4 Prozentpunkten innerhalb der nächsten zehn Jahre müsste der Staat mit einer mehr als doppelt so hohen Rate in Höhe von 47,7 Milliarden Euro pro Jahr beginnen (Szenario 2). Hierbei sind kompensierende Wirkungen durch Inflation und Wirtschaftswachstum bereits berücksichtigt. Eine teilweise Rückzahlung der Staatsschulden angesichts der derzeitigen Haushaltsüberschüsse wäre also nicht nur ein Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit, sondern würde der Politik künftige Spielräume bei den öffentlichen Finanzen ermöglichen.

Ein Vergleich zwischen aktueller Steuerquote und dem Durchschnitt der letzten 15 Jahre zeigt, dass durch die derzeit hohen Steuereinnahmen genügend Spielraum für beide Tilgungsplanvarianten vorhanden ist. Bei Umsetzung des kleineren Tilgungsplans wären zusätzlich Steuererleichterungen möglich.

Das Gutachten in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Mai 2017

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