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Staatswirtschaft verzerrt Wettbewerb

So haben sich die Umsätz kommunaler Betriebe

Während der Bund in letzter Zeit fast nur noch durch immer höher steigende Schulden aufgefallen ist, erscheint der Staat auf seiner untersten Ebene wirtschaftlich sehr erfolgreich. Alle kommunale Betriebe in Deutschland haben 2007 zusammen 9,9 Milliarden Euro Überschüsse gemacht. Damit haben sich ihre Überschüsse seit 2000 fast verdoppelt. Ist der Staat am Ende doch der bessere Unternehmer?

Weit gefehlt. Denn diese bemerkenswerte Entwicklung ist auch das Ergebnis von Wettbewerbsverzerrung. Zum einem erlaubt es der so genannte Querverbund den Gemeinden dauerhaft Verluste aus Schwimmbädern oder Bibliotheken mit Gewinnen aus profitablen Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben zu verrechnen. Somit können sie durch eine großzügige Verlustrechnung in einem weitaus größeren Umfang als Privatunternehmen der Besteuerung entziehen.

Zum anderen können kommunale Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit werden, sofern die Kommune die angebotenen Leistungen als hoheitliche Tätigkeit bewertet. Dabei legen Kommunen oftmals sehr großzügig fest, welche Tätigkeiten unter das Prädikat hoheitlich fallen. Beispielsweise wurde sogar der gewinnträchtige Verkauf von Müllsäcken als hoheitlich definiert und somit von der Körperschaftssteuer befreit. Ein solches Dumping im Steuerrecht geht natürlich zu Lasten eines fairen Wettbewerbs mit den privaten Unternehmen. Und die bemerkenswerten Gewinne sind mitnichten das Resultat besonders „guter“ unternehmerischer Tätigkeit.

2 Kommentare zu “Staatswirtschaft verzerrt Wettbewerb”

  1. Bernhard Hamilton sagt:

    Es war einmal … die Intention des Grundgesetzes, Staat und Wirtschaft voneinander zu trennen. Was sich aber im Nachkriegsdeutschland genauso wenig durchsetzen ließ wie im Vorkriegsdeutschland. Heute sind die Gebietskörperschaften verschuldet bis an die Halskrause und rufen lauthals nach Zuweisungen vom Land/ Bund – wobei sie ungestört weiterhin knappes Steuerzahler-Geld an anderer Stelle versenken.

    Gravierende Verzerrungen ergeben sich, wenn die „öffentlichen Unternehmen“ ein Monopol halten, wo Wettbewerb per se (per Satzung) ausgeschlossen ist. Die Landeskartellbehörden blocken hier häufig ab. Sie vergleichen ein lokales Monopol mit einem anderen lokalem Monopol und erkennen [natürlich] keine Ausnutzung marktbeherrschender Positionen. Wettbewerbskontrolle greift überall, sieht man ab von den öffentlichen Unternehmen und den Arbeitsmarktparteien. Die politisch einflussreichsten Marktteilnehmer sind auf vielfältige Weise vor Wettbewerb geschützt – das gilt nicht nur für Banken.

    Mit „öffentlichen Unternehmen“ lässt sich auf lokaler Ebene die Wählerklientel beeinflussen. Und gleichzeitig kann man damit Geld verdienen, ohne Steuern und Wettbewerb wirklich fürchten zu müssen, weil u.a. mit anderen Verlustbringern verrechnet werden darf. Für Private gilt, wenn ihre Unternehmungen nach wenigen Jahren kein Geld einbringen, wird die Tätigkeit steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft und die Verlustverrechnung rückwirkend aufgehoben. Nicht so bei den lokalpolitischen („öffentlichen“) Unternehmen, die die horrenden Dauer-Verluste „ihres“ ÖPNV mit den guten Gewinnen „ihrer“ lokalen Energieversorger steuerlich neutralisieren – dürfen.

    Hier finden sich große, brachliegende Einsparpotentiale, die man nutzen kann, um die Kommunal-Finanzen zu verbessern – bevor man beklagt, dass für „soziale“ Aufgaben zu wenig Geld da sei.

  2. Grundsätzlich kann man sagen, man kann fast alles privatisieren und damit unsere Staatsverschuldung auf Null zurücksetzen.

    Aber dann wird der Großteil der Bevölkerung aufschreien, eigentlich sehr schade.

    Der Staat (als Gebilde) ist eh mächtiger als alles andere, daher braucht er keinen Besitz etc..

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Der Autor:

Dr. Hubertus Bardt

ist Stellv. Leiter des Wissenschaftsbereiches II und Leiter der Forschungsstelle Umwelt- und Energieökonomik am Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

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