INSM – ÖkonomenBlog, Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Welche Reformen braucht unser Land? Wie erreichen wir mehr Wachstum und Beschäftigung? Experten geben Antworten – diskutieren Sie mit!

 
Beiträge mit dem Tag ‘Reformen’
23.09.2010 Allgemein, Soziales

Gesundheitsreform ohne Effizienz

Zwischen 1957 und 2011 hat sich der Beitragssatz zur GKV verdoppelt.

Voraussichtlich 11 Milliarden Euro werden kommendes Jahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlen. Um die Finanzierungslücke zu schließen, setzt die Politik schwerpunktmäßig auf ein allseits bekanntes Instrumentarium: Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds soll von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht werden. Dadurch würden die Beitragszahler mit rund 6 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Zwar sieht der Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz auch Einsparungen auf der Ausgabenseite vor. Aber hier werden nur Kosten budgetiert.

Erstens sollen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen eingefroren werden. Eine unnötige Maßnahme, da die GVK-Versicherten durch einen Wechsel zu einer Kasse mit niedrigeren Verwaltungskosten hier selbst für Abhilfe sorgen können. Zweitens sollen die Erlöszuwächse von Krankenhäusern begrenzt werden. Problematisch erscheint hier nicht nur, dass andere Leistungserbringer wie die Apotheken von diesen Maßnahmen zur Kostendämpfung nicht tangiert werden. Das eigentliche Manko besteht darin, dass keinerlei Effizienzsteigerungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen eingefordert werden.

Positiv anzumerken ist aber die Reform der Finanzierungsseite, d.h. die Verbesserung der Art des Sozialausgleichs bei den Zusatzprämien. Er erfolgt nun über den Gesundheitsfonds statt innerhalb einer Krankenkasse.


Dr. Boris Augurzky ist seit 2003 Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am Rheinisch-Westfälischen Institut Essen. Seine Forschungsinteressen liegen auf angewandten ökonometrischen Fragestellungen im Bereich der Gesundheitsökonomie. 

 

Zur Grafik: Seit dem 1. Juli 2005 ist ein von den GKV-Mitgliedern (Arbeitnehmer und Rentner) allein zu bezahlender Sonderbeitrag von 0,9 Prozent in den ausgewiesenen Werten mit enthalten. Seit 2009 gilt ein für alle GKV- Mitglieder einheitlicher Beitragssatz. Zur Jahresmitte 2009 wurde der Beitragssatz durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Konjunkturpaketes nach unten korrigiert.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema:

*Bereits im Januar 2009 hatte Prof. Dr. Felder, Leiter des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie an der Universität Duisburg-Essen, in dem Beitrag „Gesundheit: massive Defizite“ im ÖkonomenBlog dafür plädiert, die Effizienzreserven im Gesundheitssystem zu heben.

*Hier geht es zur Pressemitteilung zur RWI Position #37:  „Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Kommentar des Gesetzentwurfes zum GKV-FinG“

*Hier geht es zur RWI Position #37: „Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Kommentar des Gesetzentwurfes zum GKV-FinG“

Mehr Ältere in Lohn und Brot

Seit den Hartz IV Reformen ist die Beschäftigungsquote der älteren Erwerbspersonen wieder stark angestiegen. Grund für die niedrige Quote bisher, waren vor allem falsche Anreize.

Als die Große Koalition die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre beschloss, hagelte es Proteste. Der Hauptvorwurf: Die niedrige Erwerbsbeteiligung von Arbeitnehmern zeige, dass Ältere auf dem Arbeitsmarkt ohnehin kaum Chancen mehr hätten, angeblich aufgrund rasch sinkender Leistungsfähigkeit jenseits des 50. Lebensjahres.

Doch weit gefehlt: Die niedrige Beschäftigungsquote von älteren Arbeitnehmern war nicht das Ergebnis fehlender adäquater Arbeitsplätze, sondern das Resultat falscher Anreize. Seit durch die Hartz-Reformen ein frühzeitiger Berufsausstieg finanziell unattraktiv ist, erlebt die Beschäftigung der 55-64-Jährigen einen rasanten Anstieg.

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20.09.2010 Allgemein, Soziales

Wetten, dass?!

Die Begründung für das staatliche Wettmonopol war fadenscheinig. Nur 6% des gesamten Wetteinsatzes liegen im regulierten Bereich.

Wettfreunde haben Grund zum Feiern: Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Monopol für Sportwetten in Deutschland für unzulässig erklärt. Wem die staatlichen Wettstellen Oddset und Toto nicht genügen, der kann nun das vielfältige Angebot im Internet nutzen, ohne sich wie bisher im juristischen Graubereich bewegen zu müssen. Und sie können auf neue innovative Spiele hoffen, die sich im Wettbewerb zwischen privaten Anbietern entwickeln.

Die Begründung für das Staatsmonopol – nämlich die Eindämmung der Spielsucht – war ohnehin nur ein fadenscheiniger Deckmantel. Bei einem Glücksspielmarkt wie dem deutschen, auf dem 94 Prozent der Umsätze bei Unternehmen im Ausland anfallen, konnte es ohnehin nie darum gehen. In Wahrheit ging es um die Maximierung der fiskalischen Einnahmen. Doch damit hat sich der Staat offenkundig selbst verzockt. Ihm bleibt nunmehr die Rolle, für die er ohnehin vorgesehen ist. Er kann regulierend in den Markt eingreifen und Vorgaben zum Schutz der Konsumenten machen. Ohne Monopol gelingt das sowieso besser. Wetten dass?

Steuern: Misstrauen durch Intransparenz

Die wenigsten Bürger zahlen gerne freiwillig Steuern. Gleichwohl gibt es eine grundsätzliche Akzeptanz, sich an der Finanzierung der Staatsaufgaben zu beteiligen. Wichtig dabei ist es den Menschen aber, für die gezahlten Steuern auch eine adäquate Leistung zu erhalten. Ist das der Fall, halten die Bürger das Steuersystem für fair. Darüber hinaus steigt die Zustimmung, wenn sich der Staat bei seinen Ausgaben an den Wünschen seiner Bürger orientiert und eine langfristige Finanzierbarkeit dieser Aufgaben organisiert. Gefährlich ist hingegen der umgekehrte Ansatz: Zuerst nach dem maximalen Steueraufkommen zu streben und sich dann Gedanken darüber zu machen, wie die Einnahmen ausgegeben werden könnten. Hierdurch werden falsche Anreize gesetzt – die Politik neigt dann dazu, sich mit zusätzlichen Staatsausgaben zu profilieren. Bürger fühlen sich dann schnell entmündigt – zu Recht!

Durch die Unübersichtlichkeit des gegenwärtigen Steuersystems wird es den Bürgern zudem unmöglich gemacht, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sachgerecht beurteilen zu können. Ein intransparentes Steuersystem geht immer zu Lasten derjenigen, die nicht die Mittel besitzen, aus der Intransparenz Vorteile zu ziehen. Abhilfe leisten kann die Einführung eines einfachen Steuersystems, denn es schafft Transparenz. Umgekehrt gilt: Intransparenz schürt Misstrauen.


Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Christian Kirchner leitet den Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht und Institutionenökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin.

16.09.2010 Allgemein, Bildung, Soziales

Wahlfreiheit, mehr Sachleistungen, weniger Bares

Die Ausgaben für Familie, Jugendliche und Kinder sind in den letzten zehn Jahren gestiegen.

Harsch war die Kritik von links und rechts auf den Vorschlag der Sozialministerin Ursula von der Leyen, eine Chipkarte für Kinder von Hartz-IV-Empfängern einzuführen. Stimmen aus dem liberal-konservativen Lagers sehen darin eine Bevormundung und ein Misstrauen gegenüber den Leistungsempfängern. Für sie widerspricht dies der liberalen Grundhaltung unseres Gemeinwesens.  Linke Stimmen hingegen argwöhnen, dass die Einführung der Chipkarte letztlich dazu genutzt werden solle, die staatlichen Ausgaben für Soziales zu reduzieren.

Beide Seiten haben mit ihrer Kritik recht. Und dennoch ist die Chipkarte eine Überlegung wert: Denn leider gibt es berechtigte Zweifel an der Fähigkeit mancher Eltern, ihre Kinder adäquat zu fördern und ihnen eine gute Ausbildung zukommen zu lassen. Andererseits hängt gute Sozialpolitik nicht nur von der Höhe der Transferleistungen ab. Letztendlich geht es um die Frage, wie benachteiligte Kinder am treffsichersten gefördert werden können. Zudem haben die Steuerzahler grundsätzlich einen Anspruch auf eine zielführende und effektive Verwendung von Sozialleistungen. Zweifelsohne ist dies mit der Chipkarte geboten, aber auch die Wahlfreiheit bleibt nicht auf der Strecke. Denn anders als bei reinen Sachleistungen ist der Nutzer der Chipkarte gefordert, aus einem bestimmten Angebot auszuwählen. Zwar kann auch die Chipkarte einen Mangel an elterliche Zuwendung nicht ausgleichen, aber im Gegensatz zu reinen Geldleistungen ist die Chipkarte das zielführendere Instrument, um die Startchancen benachteiligter Kinder zu verbessern.

KKW-Strom: klimaschonend und preiswert

Die Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken um 20 Jahre würde zu einem niedrigeren Strompreis führen.

Einseitig verpflichtete sich die Bundesregierung auf der Klimakonferenz in Kopenhagen 2009, die Emission von Treibhausgasen bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu senken. Andere Industrieländer und  insbesondere die Schwellenländern waren hier zurückhaltender. Ein kürzlich von der Regierung veröffentlichtes Gutachten zeigt auf, wie dieses Reduktionsziel realisiert werden soll. Einige der Annahmen sind aber sehr optimistisch.

Besonders fragwürdig: Zukünftig soll die Energieeffizienz pro Jahr um 2,5 Prozent gesteigert werden. Die Steigerungsrate in den letzten Jahrzehnten lag – trotz aller Anstrengung – aber lediglich bei 1,7 Prozent. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bundesregierung für eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken entschieden hat. So kann das Klima geschützt und gleichzeitig Geld gespart werden.

Die Laufzeitverlängerung wird sich zudem auf den Strompreis auswirken. Das zeigen die Energieszenarien, die für die Bundesregierung erstellt wurden. Auch unter Berücksichtigung von moderaten Zusatzkosten für den Ausbau der Sicherheit der Kernkraftwerke kann der Strompreis bei einer Laufzeitverlängerung um 20 Jahre unter dem Preis bei einer Verlängerung von 4 Jahren liegen: für Privathaushalte um 7 Prozent, für die Industrie um knapp 11 Prozent und für die energieintensiven Industrien um fast 31 Prozent ergeben.  Ein Teil dieser möglichen Preissenkungen landet aber in Form von neuen Steuern beim Staat. Die Laufzeitverlängerung ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll – auch wenn mit den angestrebten 12 Jahren das wirtschaftliche Potenzial noch nicht vollständig genutzt wird.


Weiter Informationen zu diesem Thema:

*Hier geht es zu dem Infomaterial der IW-Pressekonferenz “Zehn Eckpunkte für eine zukunftsorientierte Energiepolitik”.

*Hier geht es zur Studie von Hubertus Bardt: Energieversorgung in Deutschland – Wirtschaftlich, sicher und umweltverträglich, Köln 2010. 

*Hier geht es zum Gemeinschaftsgutachten von ewi/gws/prognos: Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Berlin 2010.

*Hier geht es zum Entwurf des Energiekonzeptes der Bundesregierung.

Kurs auf den Schuldenberg

Die Schulden der deutschen Bundesländer sind hoch. Doch damit der Stabilitätsrat eine Entschuldungsphase erzwingen kann, müsste der Schuldenberg noch höher wachsen.

Die jüngste Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle zeigt deutlich die Schwächen des neu eingerichteten Stabilitätsrates. Insbesondere durch die großzügige Festlegung der Schwellenwerte für die Länder, deren Überschreiten den Stabilitätsrat zum Handeln veranlassen soll, verhindern die Mitglieder des Rates weitgehend, dass überhaupt jemand an den Schulden-Pranger gestellt wird.

Und falls die Verschuldung dann doch irgendwann so exzessiv sein sollte, dass der Stabilitätsrat zum Aufstellen eines sanktionslosen Sanierungsplanes gezwungen ist, dann lehrt die europäische Erfahrung, dass nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Man erinnere sich nur an die politische Intervention Frankreichs und Deutschlands 2002/2003, als beide Länder eklatant und offensichtlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt missachteten und auf dem politischen Wege im Rat der EU den Sanktionsmechanismus außer Kraft setzten.

Es sind Struktur und Zusammensetzung der Institution „Stabilitätsrat“, die das Grundproblem seiner Schwäche ausmachen. Mit den Finanzministern des Bundes und der Länder, ergänzt um den Bundeswirtschaftsminister, finden sich die öffentlichen Schuldenmacher zu einer Art Selbstevaluation – man könnte auch sagen Selbsthilfegruppe – zusammen. Es bestehen keine Anreize sich gegenseitig anzuschwärzen, da alle Beteiligten im gleichen Boot sitzen und nur zwei bis drei Musterschüler (Bayern, Sachsen und eventuell noch Baden-Württemberg) auf etwas besser gepolsterten Plätzen sitzen – aber nicht den Kurs ändern können. Hierfür bedarf es nämlich der 2/3 Mehrheit. Solange nicht externe, unabhängige Institutionen wie beispielsweise der Bundesrechnungshof auf die Brücke geholt werden, steuert das Boot der öffentlichen Haushalte weiter voll auf den Schuldenberg zu und droht abzusaufen.


* Hier geht es zur Studie „Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage“ des IW Halle.

* Hier geht es zur Pressemitteilung der Studie „Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage“ des IW Halle.

 

Bereits in einem früheren Beitrag im ÖkonomenBlog hatte der Autor auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Stabilitätsrat oder Sünderkartell? – Fabian Disselbeck (28. April 2010)

Rede zur Freiheit

Wolfgang Clement, ehemaliger Ministerpräsident von NRW und Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, kritisierte bei seiner „Rede zur Freiheit“ der Friedrich-Naumann-Stiftung die ausufernde Bürokratie in Deutschland als freiheitsgefährdend.

Die Regulierungswut tobt

Und das bedeutet, dass wir nicht eine neue soziale Marktwirtschaft, wohl aber neue Antworten im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft benötigen, die uns sehr wohl in die Lage versetzen, im globalen Wettbewerb der Systeme und – europäisch gesprochen – der großen Weltregionen bestehen zu können. Der starke Staat setzt auf freie und eigenverantwortlich handelnde, auf starke Bürger – nicht auf deren hoheitliche Bevormundung. An dieser Elle gemessen, sind wir kein starker Staat.

Seit hierzulande ein unabhängiger „Normenkontrollrat“ am Werke ist, wissen wir: Allein im Bestand des Bundesrechts befanden sich gegen Ende 2008 über 80.000 Rechtsvorschriften, darin (und in europäischen Rechtsakten) sind allein 10.407 Informations- und Berichtspflichten der Wirtschaft enthalten, die dafür nach der anerkannten Standardkostenrechnung jährlich 47,6 Milliarden Euro aufwenden muss.

Die Regulierungswut tobt sich wohl am nachdrücklichsten im Bau- und Planungsrecht, im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Umwelt- und Steuerrecht aus. Hier kann man lernen: Der deutsche Hang zur Einzelfallgerechtigkeit löst keine Probleme, aber treibt die Bürokratie und übrigens auch die Beratungskosten.

In Deutschland haben inzwischen fast 90.000 Steuerberater überwiegend gut zu tun. Das ist nahezu die Hälfte aller in der EU tätigen Steuerberater. Wer nur die absurden, eines modernen Staates unwürdigen Regelungen und Erläuterungen zu den Sieben-Prozent-Privilegien zur Mehrwertsteuer zur Hand nimmt, braucht für diese deutsche „Vormachtstellung“ keine weitere Begründung. Ich behaupte, die zunehmende Regelungswut und Bürokratie in unserem Land ist inzwischen freiheitsgefährdend. Sie erstickt Initiative und Innovation.


Die vollständige Rede von Wolfgang Clement finden Sie hier.

Studiengebühren: 500 Euro sind ungerecht

Um die Kosten der Ausbildung eines Akademikers vollständig zu decken, müssten die Studiengebühren weit über 500 Euro pro Semester liegen.

Gewaltig war der Aufschrei nach dem Beschluss einzelner Bundesländer Studiengebühren einzuführen. Neben der grundsätzlich ablehnenden Haltung wurde damals auch heftig über die Höhe Gebühr gestritten. Die von einigen Ländern später eingeführten 500 Euro pro Semester wurden dabei von den Gegnern als viel zu hoch kritisiert. Von viel Ungerechtigkeit war die Rede. „Ungerechtigkeit“ diente dann auch als Legitimation Studiengebühren in einigen Ländern wieder abzuschaffen. Eine sachliche Debatte, ob Studiengebühren von 500 Euro wirklich unangemessen und ungerecht sind, blieb aber leider oft aus.

Tatsächlich reicht dieser Betrag nicht einmal aus. Auf das gesamte Leben betrachtet, kostet die Ausbildung eines Akademikers den Staat weitaus mehr, als er später in Form von Steueranteilen direkt an die Hochschulen zurückgibt. Rein rechnerisch, müsste ein Student der Fachhochschule bei einem Studium in der Regelstudienzeit pro Semester 2.101 Euro entrichten, ein Universitätsstudent sogar 5.332 wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln berechnet hat. Wer also mehr Gerechtigkeit schaffen will, darf Studiengebühren nicht abschaffen, sondern müsste sie eigentlich erhöhen.


Zur Grafik: Der von Akademikern in Laufe ihres Berufslebens durch Steuern direkt an die Hochschule zurückgezahlte Betrag reicht nicht aus, um die Ausbildungskosten zu decken. Auch bei 500 Euro Studiengebühren pro Semester bleibt eine Finanzierungslücke. Um beispielsweise die Finanzierungslücke eines Mediziners vollständig zu decken, müssten die Studiengebühren bei 29.358 Euro pro Semester liegen.

Die Studie des IW Köln finden Sie hier.

06.09.2010 Europa, Finanzmarkt

Mehr Aufsicht, weniger Souveränität

Eine europaweit harmonisierte Finanzaufsicht soll zukünftige Finanzkrisen vermeiden. Doch die neue Aufsicht schränkt die Souveränität der Staaten ein.

Die Finanzkrise hat gezeigt: Die Bankenaufsicht in Europa hat nicht funktioniert. Durch uneinheitliche Regulierungsvorschriften konnten Banken problemlos ungeliebte Vorschriften unterwandern. So wurden systematische Risiken verschleiert. Diese Praxis hat das ganze System an den Rand des Abgrunds gebracht. Ohne harmonisierte Regulierungsvorschriften haben die Staaten Anreize, sich hinsichtlich der Strenge der Bankenaufsicht gegenseitig zu unterbieten und die Finanzbranche ins eigene Land zu locken. Das schafft Arbeitsplätze und steigert die Steuereinahmen. Und gerät der Sektor in Schwierigkeiten, muss ohnehin die Staatengemeinschaft die Rettungspakete schnüren. Deswegen ist eine Harmonisierung der Regulierungsvorschriften notwendig.

Doch eine zentrale Bankenaufsicht bedeutet auch, dass nationale Hoheitsrechte aufgegeben werden. Zudem befürchten die Finanzminister nicht zu Unrecht, dass eine europäische Bankenaufsicht Entscheidungen trifft, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Inwieweit der gefundene Kompromiss tragen wird, ist heute schwer abzuschätzen. Die Verteilung der Kompetenzen wird aber auch in Zukunft ein Reibungspunkt sein.

Ausgaben runter – Überall!

Entwicklung der Einahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts

Um den öffentlichen Haushalt in Ordnung zu bringen, hat man zwei Möglichkeiten. Erstens: Man erhöht die Einnahmen, oder zweitens: Man senkt die Ausgaben. Im ersten Fall würde man von steigenden Abgaben reden, während letzteres als Sparprogramm bezeichnet wird.

Im Sommer hat sich das Bundeskabinett auf eine Haushaltsentlastung von 80 Milliarden bis zum Jahr 2014 verständigt. Über vier Jahre verteilt soll also genau die Summe eingespart werden, die in diesem einen Haushaltsjahr 2010 fehlt. Nun mag man über die Größenordnung streiten, in einem Punkt herrscht Klarheit. Weit mehr als die Hälfte der als Sparpaket angepriesenen Haushaltsentlastungen sind Abgabenerhöhungen – es sei denn der Arbeitsmarkt brächte eine erhebliche Entlastung für die Bundesagentur für Arbeit mit sich. Dann, aber nur dann, wären die Einsparungen tatsächlich größer als die Steuererhöhungen.

Befriedigen mag das alles nicht. Ein Blick auf die Aufkommensseite zeigt einen enormen Trendanstieg des Steueraufkommens aller Gebietskörperschaften, der im Jahr 2008 gipfelte. Und dennoch gelang es nicht damit die Ausgaben zu decken. Das alles kann nur eines bedeuten: Jetzt muss wirklich gespart werden. Aber wo? Die Antwort ist einfach. Überall! Alle Ausgaben um drei oder vier Prozent runter- und dann darf auch von einem Sparpaket gesprochen werden.


Ein ausführliche Version dieses Beitrags finden Sie im Newsletter des Forschungszentrums Generationenverträge FZG-Aktuell” .

Die Staatsverschuldung nährt sich selbst

Der Zwang zum Sparen wird die gesellschaftspolitische Diskussion auf diesem Globus auf viele Jahre beherrschen. Denn die horrende Staatsverschuldung und die säkulare Alterung in vielen entwickelten Industriestaaten, die alle sozialen Sicherungssysteme einem immensen Ausgabendruck aussetzt, bündeln sich zu politischem, sozialem und ökonomischen Sprengsatz.

Welche Dynamik die ausufernde Staatsverschuldung annehmen kann, darüber sind sich heute die Wenigsten bewusst. Auf staatlicher Ebene finanzieren wir seit vielen Jahrzehnten staatliche Leistungen – Investitionen, aber zunehmend auch Konsumausgaben – mit Krediten. Von echter Schuldentilgung keine Spur. Die Folge ist ein Teufelskreis, in dem sich die Staatsverschuldung über den mathematischen Effekt des Zinseszins praktisch aus sich selbst heraus nährt.

Deshalb gibt es zu einer Politik der strukturellen Konsolidierung keine Alternative. Im Konjunkturaufschwung brauchen wir künftig deutliche Haushaltsüberschüsse. Die erreichen wir nur mit demografiefesten Reformen der Sozialsysteme und einem uneingeschränkten Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip bei den Sozialleistungen. Außerdem muss die im Grundgesetz neu verankerte Schuldenregel gegen alle Widerstände energisch verteidigt werden.

24.08.2010 Allgemein, Bildung

Studiengebühren sind sozial gerecht

Der Anteil der öffentlichen Finanzierung an der vorschulischen Bildung ist in Deutschland deutlich kleiner als in Frankreich oder Großbritannien.

Fast hat es den Eindruck, dass Deutschlands Politiker nur noch im Namen der „sozialen Gerechtigkeit“ agieren. Jüngstes Beispiel: Die Abschaffung der Studiengebühren. Nach Hessen und dem Saarland will auch die neue rot-grüne Regierung in NRW künftig darauf verzichten, Studierende an ihrer Ausbildung finanziell zu beteiligen. Natürlich geschieht dies im Namen der sozialen Gerechtigkeit. Es ist jedoch höchst fraglich, ob ein gebührenfreies Studium wirklich gerecht ist. Die überwiegende Mehrheit der Studierenden stammt aus der Mittel- und Oberschicht. Finanziert wird ihre Hochschulausbildung über Steuern, auch von Bürgern der Unterschicht, deren Kinder selten studieren.

Hier liegt doch das eigentliche Problem: Kinder aus bildungsfernen Schichten finden zu selten den Weg zur Hochschule. Was nicht zuletzt daran liegt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich das staatliche Engagement bei der vorschulischen Bildung deutlich geringer ausgeprägt ist. So werden in Frankreich 96 Prozent und in Großbritannien 93 Prozent der vorschulischen Bildung öffentlich finanziert. Hingegen in Deutschland nur 72 Prozent. Wem es also wirklich um mehr soziale Gerechtigkeit geht, der sollte mehr in die frühkindliche Bildung investieren, damit mehr Kinder aus bildungsfernen Schichten den Zugang zum Gymnasium und zur Hochschule finden. Wer es zur Hochschule geschafft hat, sollte dann an seiner akademischen Ausbildung finanziell beteiligt werden. Schließlich wird er als Akademiker später im Allgemeinen ein höheres Einkommen haben als Erwerbstätige ohne Hochschulabschluss. Und auch die sozialen Bildungsbarrieren erhöhen sich durch Studiengebühren nicht, solange sie sozial verträglich gestaltet werden.


Professor Dr. rer. pol. Markus Fredebeul-Krein lehrt Volkswirtschaftslehre, insbesondere  Struktur- und Wettbewerbspolitik, an der Fachhochschule Aachen.

 

Der BlogBeitrag ist eine kurze Zusammenfassung seines Plädoyers gegen die Abschaffung der Studiengebühren im Ordnungspolitischen Kommentar 08/2010 des Instituts für Wirtschaftspolitik und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung mit dem Titel „Die Abschaffung der Studiengebühren ist der falsche Weg“. Den ganzen Beitrag finden Sie hier.

Rolle rückwärts bei der Rente

Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist in den letzen Jahren deutliche angestiegen.

Politische Prozesse verlaufen nicht selten irrational. Derzeit exerzieren das die Sozialdemokraten an einem besonders umstrittenen Thema vor: Der Rente mit 67. Mit Franz Müntefering hatte ausgerechnet ein Sozialdemokrat als Arbeitsminister in der Zeit der Großen Koalition diese unpopuläre, aber objektiv notwendige Reform, durchgeboxt. Doch jetzt verabschiedet sich die SPD von dieser Gesetzeslage. Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.  Noch im Jahr 1998 waren in Deutschland gerade mal 38 Prozent der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig. Denn viele Jahre lang galt zuvor Norbert Blüms Credo: „Alte raus, Junge rein!“ als passende politische Antwort auf die steigende Arbeitslosigkeit der Achtziger und Neunziger Jahre. Weil aber auf fünf vorzeitig in den Ruhestand Ausgemusterte maximal eine Neueinstellung entfiel, sorgte das Blümsche Mantra in der Kohl-Ära vor allem für eines: für eine massive Ausgabensteigerung der Rentenversicherung, für steigende Beitragssätze und für weniger Netto vom Brutto.

Erst während der rot-grünen Regierungsjahre wurde das Ende dieser unsäglichen Frühverrentungspraxis im Rahmen der Schröderschen Agenda 2010-Politik eingeläutet. Und der Erfolg lässt sich statistisch anschaulich belegen. Im Jahr 2009 ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen im Land auf immerhin 56 Prozent angestiegen. Wie viel Dummheit gehört eigentlich dazu, einen von der eigenen Partei eingeleiteten Prozess ausgerechnet dann umkehren zu wollen, wenn man objektiv die Weichen richtig gestellt hat?

Insolvenz(recht) soll Banken retten

Das Jahr 2008 hat gezeigt, wie eine insolvente, systemrelevante Bank eine ganze Branche mit in den Abgrund reißen kann. Das vorgelegte „Banken-Restrukturierungsgesetz“ soll helfen, diesen Dominoeffekt künftig effektiver bekämpfen zu können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Staat im Krisenfall eine systemrelevante Bank bereits in einem frühen Stadium reorganisieren und im schlimmsten Fall in eine geordnete Insolvenz führen kann. Begrüßenswert ist, dass dadurch bereits frühzeitig eingegriffen werden kann und systemrelevante Teile des Vermögens in eine „Brückenbank“ übertragen werden können. Das dürfte zu wesentlich geringeren Kosten für den Steuerzahler führen, als das bisher der Fall war. Was aber fehlt, ist eine klare Definition von „Systemrelevanz“.

Der zweite Teil des Gesetzes sieht einen Restrukturierungsfonds vor. Alle Banken müssen in Abhängigkeit ihrer Systemrelevanz in den Topf einzahlen, der dann im Ernstfall für die Reorganisationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Problematisch dabei: Auch nicht systemrelevante Banken müssen sich beteiligen, obwohl nicht zu erwarten ist, dass sie jemals Mittel aus dem Fonds erhalten werden. Unklar ist auch die Lenkungswirkung. Denn die Abgabe wird vergleichsweise so gering ausfallen, dass Banken nicht angehalten werden, weniger systemrelevante Risiken einzugehen. Die Krisenprävention dürfte daher eher gering ausfallen.

Wichtig ist: Die Regierung hat erste richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen. Doch neue Krisen wird das Gesetz nicht verhindern.

Weg mit der Rentengarantie!

Im vergangenen Jahr die Bruttolöhne und Gehälter der Arbeitnehmer aufgrund der Wirtschaftskrise rückläufig. Folglich hätten in diesem Jahr auch die Renten sinken müssen. Doch die Rentengarantie hat das verhindert.

Im Grundsatz ist es so: Steigen die Löhne, steigen die Renten im darauf folgenden Jahr nach Maßgabe der Rentenformel. Sinken die Löhne, sinken die Renten. Doch die Einführung der Rentengarantie hebelt dieses Prinzip aus. Der zweite Fall kann nicht mehr eintreten. Zum ersten Mal, wären in diesem Jahr die Renten tatsächlich rückläufig gewesen, denn Kurzarbeit und Entlassungen haben zu sinkenden Löhnen im letzten Jahr geführt. Diese Garantie kostet den Arbeitnehmer rund 5,1 Milliarden Euro bis 2017. Der Spielraum für zeitweilige Beitragssenkungen ist damit weg. Die Last wird einseitig auf die Schultern der Beitragszahler verteilt. Der Solidaritätsbegriff ist durch die Rentengarantie verunstaltet und die Generationengerechtigkeit ausgehebelt. Deswegen: Weg mit der Rentengarantie!


Bereits vor einem Jahr hat Prof. Raffelhüschen in einer Studie vor steigenden Beiträgen in Folge der Rentengarantie gewarnt. Er prognostizierte damals eine Beitragserhöhung auf 21,1 Prozent im Jahr 2011.

Zur Grafik: Die Rentensteigerungen beziehen sich jeweils auf die Bruttolohnentwicklung des Vorjahrs. Obwohl 2009 die Löhne rückläufig waren, stehten aufgrund der Rentengarantie keine Rentenkürzungen in 2010 an.

Keine Sanktionen mit Subventionen

Die EU fördert weiter den Agrarsektor. Die Subventionspolitk führ zu Preis- und Wettbewerbsverzerrungen.

Als Griechenland und später andere Euro-Staaten der Staatsbankrott drohte, reagierten die Euro-Länder mit einem 750 Milliarden Euro teuren Rettungspaket. Seither mehren sich in Brüssel die Stimmen, die die Regelungen des Währungs- und Stabilitätspaktes als nicht ausreichend ansehen, um die Staaten zu einer soliden Haushaltsführung zu bewegen. Würde es nach dem Währungskommissar Olli Rehn gehen, dann drohen Schuldensündern künftig unter anderem drastische Kürzungen bei den EU-Förderungen für Agrarpolitik und aus dem Kohäsionsfond. Hier geht es um beachtliche Summe. Beispielsweise hat Spanien zwischen 1999 und 2008 fast 63 Mrd. Euro für Agrarpolitik und 70,4 Mrd. Euro aus dem Kohäsionsfond erhalten.

So richtig der Vorstoß von Rehn mit Blick auf die Einhaltung der Stabilitätskriterien auch ist: Er setzt an der falschen Stelle an. Die beiden genannten Förderinstrumente eignen sich nicht als Sanktionsmittel, vielmehr gehören sie abgeschafft. Der Kohäsionsfond wurde 1994 eingerichtet, um Griechenland, Irland, Portugal und Spanien auf ihrem Weg in die Währungsunion zu unterstützen. Doch auch nachdem der Euro dort eingeführt war, wurde munter weitergefördert. Und mit den EU-Subventionen für Bauern ist es wie mit allen Subventionen: Sie erzeugen Wettbewerbs- und Preisverzerrungen und verhindern den notwendigen Strukturwandel.


Weitere Beiträge zum Thema:
Berlin und Paris wollen Stabilitätspakt schärfen – FAZ.net vom 21.07.2010
Sparunwille soll teuer kommen – Wirtschaftsblatt vom 01.07. 2010
EU will Staaten zur Haushaltsdisziplin zwingen – tagesschau.de vom 30.06.2010

Sparen nicht vergessen!

In seinem VideoBlog fordert der Leiter der Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung: Sparen nicht vergessen!Der überraschend starke Aufschwung lässt die Steuereinnahmen in Deutschland wieder sprudeln. Anstatt wie bisher angenommen wird die Neuverschuldung im Jahre 2010 nicht bei 65,2 Milliarden Euro, sondern „nur“ bei 57,5 Milliarden Euro liegen. Schon werden die ersten Stimmen laut, die das Sparpaket der Bundesregierung in Frage stellen. Ja, wenn es uns doch besser geht, warum sollen wir dann noch sparen?

Zu Recht weist Marc Beise, Wirtschaftschef der Süddeutschen Zeitung, in seinem VideoBlog auf die Absurdität dieser Diskussion hin. Es stimmt zwar: Deutschland wird 7,7 Mrd. Euro weniger neue Schulden machen als gedacht. Aber das entscheidende ist doch: Trotz Einnahmen in Höhe von 327,7 Mrd. Euro müssen noch Schulden in Höhe von 57,5 Mrd. Euro aufgenommen werden. Das Ergebnis der jahrzehntelangen unsoliden Haushaltsführung ist ein Schuldenberg von 1.700.000.000 Euro. Vor diesem Hintergrund kann doch nicht ernsthaft der Konsolidierungskurs hinterfragt werden. Vielmehr muss die Frage lauten: Wo kann der Staat noch sparen!


Schon im März 2009 hat der Finanzwissenschaftler Prof. Raffelhüschen vor den ausufernden Staatsschulden gewarnt. Nach seinen damaligen Berechnungen steigt die pro Kopf Schuld 2010 auf rund 23.000 Euro.

Willkürliche Subventionen

Dies sind die fünf größten Finanzhilfen des Bundes.

Ob der Staat verschuldet ist oder nicht: Subventionsabbau ist so oder so eine wichtige Herausforderung für die Politik. Denn Subventionen sind Geschenke des Staates an Einzelne – finanziert durch die Steuern aller. Also grundsätzlich ungerecht und wettbewerbsverzerrend. In dieser Weise werden in Deutschland fast sieben Prozent des gesamten Bruttoinlandproduktes umverteilt: über 100 Milliarden Euro für Finanzhilfen, über 50 Milliarden Euro für Steuervergünstigungen. Davon profitieren nicht alle gleich, sondern lediglich diejenigen, die sich beim Staat eine Sonderregelung und -förderung erkämpft haben.

Schaut man sich die Liste aller Einzelsubventionen an, muss man fragen: warum werden Hoteliers steuerlich begünstigt, Campingplatzbesitzer oder Gastronomen aber nicht? Warum wird der Steinkohlebergbau staatlich gefördert, obwohl die ausländische Kohle viel günstiger importiert werden könnte? Warum darf man Renovierungsarbeiten von der Steuer absetzten, die Reparatur an Waschmaschine oder Auto aber nicht? Immer wenn der Staat eingreift, lenkt und steuert, kommt es zur Willkür und neuer Bürokratie – teuere Verwaltungskosten auf allen Seiten: bei den Familien, in den Firmen, bei den Finanzämtern und vor Gericht. So ist es nachvollziehbar, dass die überwiegende Mehrheit der Ökonomen für einen kraftvollen Subventionsabbau eintritt.


* Hier können Sie den Vortrag von Dr. Alfred Boss (ifw) beim INSM-Dialog am 8. Juli 2010 zum Thema Subventionen in Deutschland einsehen: Download.

* Hier geht es zur Studie Subventionsabbau in Deutschland (Institut für Weltwirtschaft Kiel, 2008, Sonderstudie für INSM).

* Hier geht es zum Experten-Votum im Juli 2010: Ökonomen zum Sparpaket der Bundesregierung.

Plädoyer für die Pkw-Maut

Andere europäische Länder erheben bereits ein PKW-Maut. Bis zu 148 Euro müssen für die Benutzung von Autbahnen bezahlt werden.

Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Bundesbürger erfahren in diesen Zeiten besonders intensiv, wie unsere Nachbarstaaten sich die Straßennutzung über Mautgebühren bezahlen lassen. Dabei wissen wir alle um die Finanzierungsprobleme auch unserer Infrastruktur. Zeit also für ein energisches Plädoyer für die Einführung einer Pkw-Maut.

Bereits seit einem Jahrzehnt liegt der Schlussbericht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung (kurz: Pällmann-Kommission) vor. Die Kommission plädiert für die Umstellung der Haushaltsfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung – durch die Einführung einer Maut. Für Lkw über 12 Tonnen griff der Gesetzgeber die Kommissionsvorschläge ab 1. Januar 2005 auf. Doch die Maut-Einführung für Pkw lässt bis heute auf sich warten. Dabei: Der Kommissionsvorschlag hätte die Autofahrer nicht einfach nur zusätzlich mit der Maut zu belastet, sondern gleichzeitig eine Entlastung bei den Verkehrssteuern angemahnt. Speziell war damals eine parallele Absenkung der Mineralölsteuer im Gespräch.

Denn nicht das Halten eines Kraftfahrzeugs gehört besteuert, sondern ausschließlich die Nutzung. Das ist verursachergerecht und belastet Vielfahrer überdurchschnittlich. Die Erfassungsinfrastruktur ist über das Toll-Collect-System an den Bundesautobahnen bereits vorhanden. Eine Pkw-Maut würde durch die zusätzliche Inanspruchnahme einer vorhandenen Infrastruktur deren Betriebskosten weiter senken und enstpricht auch verfassungsrechtlich allen Datenschutzrechtlichen Erfordernissen. Hinzu kommt: Über ein intelligentes Straßenbenutzungsentgelt ließen sich Verkehrsströme entzerren, weil die Gebühr nach Tageszeit oder nach Straßenkategorien (Autobahn, Bundes-, Landes- oder gar Gemeindestraßen) differenziert werden könnte.