Kurzarbeit wird in diesem Jahr wohl zu Gehaltseinbußen bei den Erwerbstätigen führen. Das Rentenrecht sagt: sinken die Löhne, dann sinken auch die Renten. Das will die Bundesregierung nun verhindern. ÖkonomenBlog-Autor Bernd Raffelhüschen sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wie hoch sollen die Renten steigen, welches Ausmaß wäre gerecht – eine Frage, die auf ein Neues die Gemüter der Republik bewegt. Die Antwort hierauf fiel im Laufe des Bestehens unserer Demokratie recht unterschiedlich aus. In den 70er und 80er Jahren galt es der Altersarmut Herr zu werden – die passende Antwort war dann auch, dass das verfügbare Einkommen der Rentner stärker steigen sollte, als das der wohlhabenderen Erwerbstätigen. Nach Erreichen dieses Ziels – und kein Mensch kann ernsthaft bestreiten, dass heutzutage Kindheit oder Jugend ein deutlich höheres Armutsrisiko darstellt als das Alter – wurde nach langem Ringen im Jahr 2001 eine neue Rentenformel entwickelt. Deren Grundsatz ist unter Fachleuten unumstritten: Gerecht ist, wenn Rentner und Erwerbstätige gleichgestellt werden.
Im Grundsatz steigen die Renten mit dem Prozentsatz, mit dem die modifizierten Bruttolöhne im Vorjahr gestiegen sind. Dabei besteht die Modifikation darin, dass es sich eigentlich um die Pro-Kopf-Löhne abzüglich der gesetzlichen und privat-ersetzenden Altersvorsorge handelt. Die Idee dahinter ist einfach und auch dem Laien verständlich zu machen: Wenn dem Durchschnittsbeschäftigten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der ersetzenden Altersvorsorge, die notwendig wäre um auf das Rentenniveau der heutigen Rentner zu kommen, z.B. x Prozent mehr in der Tasche verbleiben, dann soll der Durchschnittsrentner eben auch genau x Prozent mehr bekommen. Schließlich finanziert ja im Umlageverfahren der heutige Erwerbstätige durch seine Beiträge den heutigen Rentner, genauso wie der heutige Rentner es in seiner Zeit auch gemacht hat. Dieser Generationenvertrag und sein immanenter Gleichbehandlungsgrundsatz hat in diesem Jahr zu deutlichen Rentenzuwächsen geführt, weil im Vorjahr starke Lohnzuwächse zu verzeichnen waren.